Rechtsprechung
OLG Celle, 26.04.2021 - 9 W 51/21 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
GmbHG § 69 Abs. 2; GmbHG § 4a; GmbHG § 53; GmbHG § 69
Zulässigkeit der Sitzverlegung einer GmbH im Liquiditätsstadium - Deutsches Notarinstitut
GmbHG §§ 4a, 53, 69 Abs. 2
Zulässigkeit der Sitzverlegung einer GmbH im Liquidationsstadium
- gesellschaftsrechtskanzlei.com
Liquidation, Sitzverlegung
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GmbH: Sitzverlegung während Liquidation der Gesellschaft
- rechtsportal.de
GmbH: Sitzverlegung während Liquidation der Gesellschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sitzverlegung während Liquidation der GmbH
- haufe.de (Kurzinformation)
Sitzverlegung auch bei Liquidation der Gesellschaft
- fgvw.de (Kurzinformation)
Sitzverlegung auch bei Liquidation der Gesellschaft
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hannover - HRB 21184X
- AG Tostedt, 16.04.2021 - 29 AR 179/21
- OLG Celle, 26.04.2021 - 9 W 51/21
Papierfundstellen
- ZIP 2021, 2231
- MDR 2021, 889
- NZI 2021, 965
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- KG, 24.04.2018 - 22 W 63/17
Handelsregistersache: Anmeldung der Sitzverlegung einer aufgelösten GmbH
Auszug aus OLG Celle, 26.04.2021 - 9 W 51/21
Im Grundsatz ist die Sitzverlegung einer GmbH - vorbehaltlich tatsächlicher Anhaltspunkte für Rechtsmissbräuchlichkeit im Einzelfall - auch im Liquidationsstadium zulässig (entgegen KG 22 W 63/17).Unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Kammergerichts zum Aktenzeichen 22 W 63/17, derzufolge die Sitzverlegung einer Liquidationsgesellschaft sehr engen Kriterien unterliege, sei sie im Streitfall nicht zuzulassen; gemäß dieser Entscheidung könnte es wahrscheinlich sein, dass "sich hier eventuellen Gläubigern entzogen werden" solle.
- BGH, 08.04.2020 - II ZB 3/19
GmbH in Insolvenz: Fortbestand bei entsprechender Möglichkeit im Insolvenzplan; …
Auszug aus OLG Celle, 26.04.2021 - 9 W 51/21
Das Registergericht hat in seine Abwägung auch nicht einbezogen, dass - abgesehen von Fällen, in denen das Gesellschaftsvermögen bereits am Ende der Liquidation an die Gesellschafter verteilt ist - grundsätzlich eine Fortsetzung der aufgelösten Gesellschaft in der Hand von deren Gesellschafterversammlung liegt und mithin beschlossen werden kann (vgl. insb. BGH II ZB 3/19 passim;… besonders Rn. 37ff.).