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   OLG Celle, 26.08.2009 - 4 AR 29/09   

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https://dejure.org/2009,11167
OLG Celle, 26.08.2009 - 4 AR 29/09 (https://dejure.org/2009,11167)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.08.2009 - 4 AR 29/09 (https://dejure.org/2009,11167)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. August 2009 - 4 AR 29/09 (https://dejure.org/2009,11167)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zuständigkeitsbestimmung: Willkürlichkeit einer Verweisung durch eine Zivilkammer an die Kammer für Handelssachen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 281 ZPO; § 98 GVG; § 102 GVG
    Bindungswirkung der Verweisung des Rechtsstreits an die Kammer für Handelssachen bei Stellung des Antrags durch einen von mehreren Beklagten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindungswirkung der Verweisung des Rechtsstreits an die Kammer für Handelssachen bei Stellung des Antrags durch einen von mehreren Beklagten

  • Judicialis

    ZPO § 281; ; GVG § 98; ; GVG § 102

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 281; GVG § 98; GVG § 102
    Bindungswirkung der Verweisung des Rechtsstreits an die Kammer für Handelssachen bei Stellung des Antrags durch einen von mehreren Beklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Stade - 3 O 277/08
  • LG Stade - 8 O 176/09
  • OLG Celle, 26.08.2009 - 4 AR 29/09
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.06.2003 - X ARZ 92/03

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Celle, 26.08.2009 - 4 AR 29/09
    Ausreichend ist nicht, dass der Verweisungsbeschluss inhaltlich unrichtig oder fehlerhaft ist (z. B. BGH NJW 2003, 3201).
  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

    Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige

    Auszug aus OLG Celle, 26.08.2009 - 4 AR 29/09
    Ein Ausnahmefall ist allerdings dann gegeben, wenn ein als Gericht des allgemeinen Gerichtsstands unzweifelhaft örtlich zuständiges Gericht sich darüber hinwegsetzt, dass die Verweisung des Rechtsstreits gemäß § 281 Abs. 1 ZPO die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts voraussetzt (BGH NJW 1993, 1273. NJW 2002, 3634).
  • BGH, 27.05.2008 - X ARZ 45/08

    Bindungswirkung einer von beiden Parteien beantragten Verweisung

    Auszug aus OLG Celle, 26.08.2009 - 4 AR 29/09
    Dies entzieht auch einen sachlich zu Unrecht erlassenen Verweisungsbeschluss grundsätzlich jeder Nachprüfung (BGH, Beschl. v. 27. Mai 2008, Az.: X ARZ 45/08 m. w. N. aus juris).
  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag -

    Auszug aus OLG Celle, 26.08.2009 - 4 AR 29/09
    Ein Ausnahmefall ist allerdings dann gegeben, wenn ein als Gericht des allgemeinen Gerichtsstands unzweifelhaft örtlich zuständiges Gericht sich darüber hinwegsetzt, dass die Verweisung des Rechtsstreits gemäß § 281 Abs. 1 ZPO die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts voraussetzt (BGH NJW 1993, 1273. NJW 2002, 3634).
  • OLG München, 18.07.2007 - 31 AR 180/07
    Auszug aus OLG Celle, 26.08.2009 - 4 AR 29/09
    Auch insoweit gilt allerdings, dass eine Bindungswirkung ausscheidet, wenn sie zu einer willkürlichen Ausschaltung des gesetzlichen Richters führt (OLG München, Beschluss vom 18. Juli 2007, Az: 31 AR 180/07 - aus juris. Zöller-Lückemann, ZPO, 27. Aufl., § 102 GVG, Rn 6 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 06.11.2018 - 32 SA 34/18

    Zulässigkeit der Verweisung von einer Zivilkammer an eine Kammer für

    Denn wenn nicht sämtliche Beklagten die Verweisung beantragen, kann dies bedeuten, dass diejenige Partei, die die Verweisung nicht möchte, entgegen Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG ihrem gesetzlichen Richter entzogen wird (vgl. OLG Celle , Beschl. v. 26.08.2009 - 4 AR 29/09 - juris , Rn. 13).

    Der Senat hat - soweit ersichtlich - in Übereinstimmung mit dem dazu vertretenen Schrifttum und den Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte, insbesondere mit dem zitierten Beschluss des OLG Celle vom 26.08.2009 - 4 AR 29/09 - entschieden.

  • VerfGH Sachsen, 26.11.2009 - 110-IV-09
    : I. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Verfügung des Vorsitzenden der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden vom 18. Juni 2009 (4 AR 29/09), mit der sein Antrag auf Beiordnung seines jetzigen Verfahrensbevollmächtigten, Rechtsanwalt Andrej Klein, als Pflichtverteidiger unter gleichzeitiger Entpflichtung der bisher bestellten Pflichtverteidigerin abgelehnt wurde, sowie gegen die diese Entscheidung bestätigenden Beschlüsse des Landgerichts Dresden vom 27. August 2009 und des Oberlandesgerichts Dresden vom 5. Oktober 2009 und 12. Oktober 2009 (1 Ws 194/09).
  • LG Berlin, 06.03.2017 - 28 OH 2/17

    Zuständigkeitsbestimmung: Klage gegen mehrere Beklagte bei einer Handelssache nur

    Damit verbleibt es im Verhältnis zu den Antragsgegnern zu 2) bis 5) bei der "Grundzuständigkeit" der Zivilkammer (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 26.8.2009 - 4 AR 29/09, Juris, Rnr. 13).
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