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   OLG Celle, 26.10.1994 - 2 U 238/93   

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https://dejure.org/1994,18663
OLG Celle, 26.10.1994 - 2 U 238/93 (https://dejure.org/1994,18663)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.10.1994 - 2 U 238/93 (https://dejure.org/1994,18663)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. Oktober 1994 - 2 U 238/93 (https://dejure.org/1994,18663)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.03.1983 - VIII ZR 336/81

    Außerordentliche Kündigung eines Pachtverhältnisses - Folgen eines zu langen

    Auszug aus OLG Celle, 26.10.1994 - 2 U 238/93
    Wartet aber der zur Kündigung Berechtigte längere Zeit mit seiner Erklärung, dann kann dieser Umstand im Einzelfall ihm nachteilige Schlüsse auf die Erheblichkeit der behaupteten Vertragsverletzung oder auf die Zumutbarkeit der Vertragsfortsetzung dahin zulassen, daß das Kündigungsrecht verwirkt ist (vgl. BGH WM 1983, 660; NJW 1984, 871 [BGH 07.12.1983 - VIII ZR 257/82] ).
  • BGH, 07.12.1983 - VIII ZR 257/82

    Formularmäßige Vereinbarung eines Kündigungsrechts des Leasinggebers bei

    Auszug aus OLG Celle, 26.10.1994 - 2 U 238/93
    Wartet aber der zur Kündigung Berechtigte längere Zeit mit seiner Erklärung, dann kann dieser Umstand im Einzelfall ihm nachteilige Schlüsse auf die Erheblichkeit der behaupteten Vertragsverletzung oder auf die Zumutbarkeit der Vertragsfortsetzung dahin zulassen, daß das Kündigungsrecht verwirkt ist (vgl. BGH WM 1983, 660; NJW 1984, 871 [BGH 07.12.1983 - VIII ZR 257/82] ).
  • BGH, 18.09.1974 - VIII ZR 63/73

    Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Mietvertrages - Unzumutbarkeit einer

    Auszug aus OLG Celle, 26.10.1994 - 2 U 238/93
    Zwar kann die Klägerin sich nicht darauf stützen, daß sie die volle Miete in der Erwartung weitergezahlt habe, die Vermieterin werde den Mangel demnächst abstellen (vgl. BGH NJW 1974, 2233, 2234 [BGH 18.09.1974 - VIII ZR 63/73] ).
  • BGH, 03.10.1984 - VIII ZR 118/83

    Außerordentliche Kündigung eines Franchise-Vertrages

    Auszug aus OLG Celle, 26.10.1994 - 2 U 238/93
    Grundsätzlich gilt nämlich gerade auch für Fälle des § 542 BGB , wie für die außerordentliche Kündigung allgemein, daß das Kündigungsrecht in der Regel nur innerhalb einer angemessenen Frist ausgeübt werden darf, nachdem der Berechtigte von dem Vorliegen des Kündigungsgrundes Kenntnis erlangt hat (vgl. BGH WM 1967, 515, 517; NJW 1982, 4431; NJW 1985, 1894 [BGH 03.10.1984 - VIII ZR 118/83] ).
  • BGH, 15.02.1967 - VIII ZR 222/64

    Anspruch auf Zahlung eines Pachtzinses - Kündigung eines Pachtvertrages

    Auszug aus OLG Celle, 26.10.1994 - 2 U 238/93
    Grundsätzlich gilt nämlich gerade auch für Fälle des § 542 BGB , wie für die außerordentliche Kündigung allgemein, daß das Kündigungsrecht in der Regel nur innerhalb einer angemessenen Frist ausgeübt werden darf, nachdem der Berechtigte von dem Vorliegen des Kündigungsgrundes Kenntnis erlangt hat (vgl. BGH WM 1967, 515, 517; NJW 1982, 4431; NJW 1985, 1894 [BGH 03.10.1984 - VIII ZR 118/83] ).
  • LG Bückeburg, 30.01.2013 - 1 O 63/12

    Unterlassung ehrverletzender Äußerungen im Rahmen eines Jagdpachtverhältnisses:

    Gleichwohl ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit langem anerkannt, dass das Kündigungsrecht nur innerhalb einer angemessenen Frist ausgeübt werden darf, nachdem der Berechtigte von dem Vorliegen des Kündigungsgrundes Kenntnis erlangt hat (BGH, Urteil vom 03.10.1984 - VIII ZR 118/83, NJW 1985, 1894; OLG Celle, Urteil vom 26.10.1994 - 2 U 238/93, ZMR 1995, 298).

    Dabei ist unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, ob die Kündigung nach Treu und Glauben noch zulässig war oder nicht (OLG Celle, Urteil vom 26.10.1994 - 2 U 238/93, ZMR 1995, 298).

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