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   OLG Celle, 26.11.2008 - 14 U 45/08   

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https://dejure.org/2008,7693
OLG Celle, 26.11.2008 - 14 U 45/08 (https://dejure.org/2008,7693)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.11.2008 - 14 U 45/08 (https://dejure.org/2008,7693)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. November 2008 - 14 U 45/08 (https://dejure.org/2008,7693)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall: "Heraufziehen" eines Verfahrens nach einem unzulässigen Teilurteil; Ersatz fiktiver Gutachterkosten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 301 ZPO; § 538 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 ZPO
    Zulässigkeit der Berufung gegen ein unzulässiges Teilurteil gegenüber einem nicht verurteilten Gesamtschuldner; Zusammenführung aufgrund eines Teilurteils faktisch getrennter Verfahren; Berechtigung des Berufungsgerichts zur Mitentscheidung über den im ersten Rechtszug ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein unzulässiges Teilurteil gegenüber einem nicht verurteilten Gesamtschuldner; Zusammenführung aufgrund eines Teilurteils faktisch getrennter Verfahren; Berechtigung des Berufungsgerichts zur Mitentscheidung über den im ersten Rechtszug ...

  • Judicialis

    BGB § 249; ; ZPO § 511; ; ZPO § 538

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249; ZPO § 511; ZPO § 538
    Erstattungsfähigkeit fiktiver Gutachterkosten; 'Heraufziehen' des erstinstanzlich anhängigen Teils in das Berufungsverfahren nach unzulässigem Teilurteil; Haftungsverteilung bei fehlendem Unabwendbarkeitsnachweis auf beiden Seiten; Schmerzensgeld für die ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erstattungsfähigkeit fiktiver Gutachterkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 551
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.09.1993 - X ZB 31/92

    Einsicht in Patentakten - Akteneinsicht XIII

    Auszug aus OLG Celle, 26.11.2008 - 14 U 45/08
    Im Übrigen besteht zur Beseitigung des Verfahrensfehlers für das Berufungsgericht die Möglichkeit, den im ersten Rechtszug anhängig gebliebenen Teil des Rechtsstreites an sich zu ziehen und darüber mitzuentscheiden (BGH NJW 1999, 1035. NJW-RR 1994, 381 - juris-Rdnr. 25), denn durch diese Handhabung wird der Verfahrensfehler beseitigt und eine einheitliche Entscheidung herbeigeführt (vgl. hierzu unten 2 b).

    b) Der Senat hält es aus Gründen der Prozessökonomie für sachgerecht, trotz des - auch von Amts wegen zu berücksichtigenden - Verstoßes gegen § 301 ZPO das angefochtene Teilurteil nicht aufzuheben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückzuverweisen, sondern den im ersten Rechtszug anhängigen Teil des Verfahrens an sich zu ziehen (BGH NJW-RR 1994, 381 - juris-Rdnr. 25. Zöller-Vollkommer, 26. Aufl., ZPO, § 301 Rdnr. 13 und § 538 Rdnr. 55) und den Rechtsstreit durch Schlussurteil zu beenden, denn der Rechtsstreit ist insgesamt entscheidungsreif (siehe hierzu auch unten 3.).

  • OLG Frankfurt, 21.01.1982 - 3 U 98/81
    Auszug aus OLG Celle, 26.11.2008 - 14 U 45/08
    In der Rechtsprechung ist zwar durchaus anerkannt, dass der Geschädigte, dessen PKW einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hat, zusätzlich zum Ersatz des Fahrzeugschadens einen angemessenen Betrag für eine gründliche sachverständigtechnische Überprüfung eines zu erwerbenden gleichwertigen Ersatzfahrzeuges beanspruchen kann (BGH VersR 1966, 830 - juris Rdnr. 8. OLG Frankfurt NJW 1982, 2198. ZfSch 1986, 39).
  • BGH, 12.01.1999 - VI ZR 77/98

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus OLG Celle, 26.11.2008 - 14 U 45/08
    Im Übrigen besteht zur Beseitigung des Verfahrensfehlers für das Berufungsgericht die Möglichkeit, den im ersten Rechtszug anhängig gebliebenen Teil des Rechtsstreites an sich zu ziehen und darüber mitzuentscheiden (BGH NJW 1999, 1035. NJW-RR 1994, 381 - juris-Rdnr. 25), denn durch diese Handhabung wird der Verfahrensfehler beseitigt und eine einheitliche Entscheidung herbeigeführt (vgl. hierzu unten 2 b).
  • BGH, 19.12.2002 - VII ZR 176/02

    Rechtsfolgen der Insolvenz eines einfachen Streitgenossen; Zulässigkeit eines

    Auszug aus OLG Celle, 26.11.2008 - 14 U 45/08
    Der Bundesgerichtshof hat diese Ausnahme damit begründet, im Fall der Unterbrechung des Verfahrens durch Konkurs oder Insolvenz eines einfachen Streitgenossen sei trotz der Gefahr der Widersprüchlichkeit der Entscheidungen ein Teilurteil deshalb gerechtfertigt, weil die Unterbrechung zu einer faktischen Trennung der Verfahren führe und die Dauer der Unterbrechung ungewiss sei, insbesondere die übrigen Streitgenossen keine prozessuale Möglichkeit hätten, die Aufnahme des Verfahrens und damit den Fortgang des Prozesses insgesamt zu bewirken (BGH BauR 2003, 753 ff. - juris-Rdnr. 10).
  • BGH, 17.05.1966 - VI ZR 252/64

    Bemessung des Schadensersatzes für ein zerstörtes Kraftfahrzeug

    Auszug aus OLG Celle, 26.11.2008 - 14 U 45/08
    In der Rechtsprechung ist zwar durchaus anerkannt, dass der Geschädigte, dessen PKW einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hat, zusätzlich zum Ersatz des Fahrzeugschadens einen angemessenen Betrag für eine gründliche sachverständigtechnische Überprüfung eines zu erwerbenden gleichwertigen Ersatzfahrzeuges beanspruchen kann (BGH VersR 1966, 830 - juris Rdnr. 8. OLG Frankfurt NJW 1982, 2198. ZfSch 1986, 39).
  • OLG Celle, 26.06.2019 - 14 U 154/18

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Betreuungsaufwand naher

    Die Tabellen von Schah Sedi (nicht die von Schulz-Borck/Hofmann und/oder Pardey) mögen im Einzelfall vielleicht - aus den dargelegten Gründen mit großer Zurückhaltung zu betrachtende - vage Anhaltspunkte für eine erste ungefähre Einschätzung des jeweiligen Haushaltsführungsschadens bieten (vgl. Senat, Urt. v. 26.11.2008 - 14 U 45/08, Schaden-Praxis 2009, 187, juris-Rn. 35; Senat, Urt. v. 17.1.2007 - 14 U 101/06, Schaden-Praxis 2008, 7, juris-Rn. 35 f.; Senat, Urt. v. 12.3.2008 - 14 U 175/07 sub.
  • OLG Saarbrücken, 26.02.2015 - 4 U 26/14

    Schmerzensgeld bei Verkehrsunfall: Erhöhung wegen grober Fahrlässigkeit des

    d) Bedenkenfrei hat das Landgericht den ortsüblichen Stundenlohn für Hilfskräfte angesetzt (vgl. OLG Celle OLGR 2009, 354, 356) und diesen für den sich vom 25.08.2006 bis zum 31.12.2009 erstreckenden Zeitraum durchweg mit 9 ? angenommen (Bd. III Bl. 565 d. A.).
  • OLG Celle, 20.01.2010 - 14 U 126/09

    Zurechnung therapiebedingter Schäden; Anforderungen an die Feststellung eines

    Sie bieten lediglich Anhaltspunkte für die Schätzung des im konkreten Einzelfall anzunehmenden Haushaltsführungsschadens (vgl. Senat, Urteil vom 26. November 2008 - 14 U 45/08, Schaden-Praxis 2009, 187, juris-Rdnr. 35; Urteil vom 17. Januar 2007 - 14 U 101/06, Schaden-Praxis 2008, 7, juris-Rdnr. 35 f.; Urteil vom 12. März 2008 - 14 U 175/07, sub.
  • OLG Jena, 09.02.2022 - 2 U 504/20

    Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall; Begriff des

    Anschließend wird die Zeit geschätzt, die eine Hilfskraft für die Erledigung dieser Arbeiten benötigen würde, welche sodann mit dem ortsüblichen Stundenlohn für Hilfskräfte bewertet wird (OLG Celle, Urteil vom 26. November 2008 - 14 U 45/08 -, Rn. 35, juris).
  • OLG Jena, 13.04.2022 - 2 U 1250/20

    Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall;

    Anschließend wird die Zeit geschätzt, die eine Hilfskraft für die Erledigung dieser Arbeiten benötigen würde, welche sodann mit dem ortsüblichen Stundenlohn für Hilfskräfte bewertet wird (OLG Celle, Urteil vom 26. November 2008 - 14 U 45/08 -, Rn. 35, juris).
  • LG Dessau-Roßlau, 22.05.2014 - 5 S 237/13

    Wohnungseigentumsrecht: Anspruch auf Beseitigung eines nicht planmäßigen

    Denn zur Beseitigung des Verfahrensfehlers besteht für das Berufungsgericht die Möglichkeit, den im ersten Rechtszug anhängig gebliebenen Teil des Rechtsstreits an sich zu ziehen und darüber mit zu entscheiden (OLG Celle, Urteil vom 26.11.2008 - 14 U 45/08 -, zitiert nach juris, unter Hinweis auf BGH in NJW 1999, 1035).
  • OLG Frankfurt, 02.01.2014 - 11 U 133/11

    Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei überwiegendem Vorfahrtsverstoß

    Zwar kann der Geschädigte, dessen Kraftfahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hat, zusätzlich zum Ersatz des Fahrzeugschadens einen angemessenen Betrag für eine - tatsächlich durchgeführte - gründliche sachverständig technische Überprüfung eines zu erwerbenden gleichwertigen Ersatzfahrzeugs beanspruchen (BGH NJW 1978, 1373 [BGH 07.03.1978 - VI ZR 237/76] ; OLG Frankfurt am Main NJW 1990, 3212, 3113 [OLG Frankfurt am Main 29.11.1989 - 12 U 32/89] ; OLG Celle Urteil vom 26.11.2008, Az: 14 U 45/08, zitiert nach BeckRS 2008, 25856; Jagusch/Hentschel, ebenda § 12 StVG Rd. 14).
  • LG Köln, 18.08.2011 - 5 O 348/09
    Auch in diesem Fall können derartige Tabellen allenfalls Anhaltspunkte für die Schätzung des im konkreten Einzelfall anzunehmenden Haushaltsführungsschadens bieten (vgl. OLG Celle, Urteil vom 26.11.2008, 14 U 45/08; juris).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass Arbeitsunfähigkeit und fehlende bzw. eingeschränkte Fähigkeit der Haushaltsführung voneinander zu trennen sind, da es zahlreiche Verletzungen gibt, die zwar - je nach Beruf - zur (teilweisen) Arbeitsunfähigkeit führen, gleichwohl aber keine entschädigungspflichtige Einschränkung in der Fähigkeit zur Haushaltsführung nach sich ziehen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 26.11.2008, 14 U 45/08; juris).

  • OLG Köln, 19.02.2010 - 22 U 163/07
    So hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich entschieden, dass § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 i.V.m. Satz 3 ZPO (n.F.) nach einem unzulässigen Teilurteil die Zurückverweisung der Sache auch ohne Antrag der Parteien zwar erlaubt, sie umgekehrt aber auch nicht vorschreibt (s. BGH NZG 2008, 912 f. = NJW 2009, 230 f.; s. auch OLG Celle, Urteile vom 18.04.2008 - 9 U 21/07 und vom 26.11.2008 - 14 U 45/08); nach den weiteren Ausführungen des Bundesgerichtshofs ist das Berufungsgericht vielmehr auch ohne Antrag und sogar ohne Einverständnis der Parteien befugt, den noch in erster Instanz befindlichen Teil an sich zu ziehen (BGH a.a.O.).
  • LG Köln, 16.11.2016 - 18 O 360/15
    -    OLG Celle, Urteil vom 26.11.2008 - 14 U 45/08: Verkehrsunfall mit Zerrung der HWS mit Prellungen bei einer Woche Arbeitsunfähigkeit und 50 % Mitverschulden: 500, 00 EUR (Jaeger/Luckey, Schmerzensgeld, 8. Aufl. 2016, Rn.E1386).
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