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   OLG Celle, 27.02.2015 - 21 UF 274/13   

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OLG Celle, 27.02.2015 - 21 UF 274/13 (https://dejure.org/2015,37848)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.02.2015 - 21 UF 274/13 (https://dejure.org/2015,37848)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. Februar 2015 - 21 UF 274/13 (https://dejure.org/2015,37848)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    VersAusglG § 1 Abs. 2; VersAusglG § 4 Abs. 1; VersAusglG § 4 Abs. 4; VersAusglG § 5 Abs. 1; VersAusglG § 5 Abs. 2 S. 1-2; VersAusglG § 27; VersAusglG § 51 Abs. 1; VersAusglG § 52
    Rechtsfolgen einer Verringerung des Deckungskapitals durch Rentenzahlung nach dem Ende der Ehezeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen einer Verringerung des Deckungskapitals durch Rentenzahlung nach dem Ende der Ehezeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen einer Verringerung des Deckungskapitals durch Rentenzahlung nach dem Ende der Ehezeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versorgungsausgleich - und der Kapitalverzehr durch nachehezeitliche Rentenzahlungen bei kapitalgedeckten Anrechten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Familienrecht im Januar 2016

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 2057
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Köln, 21.11.2013 - 21 UF 71/13

    Berücksichtigung des Kapitalverzehrs einer bereits vor der Entscheidung über den

    Auszug aus OLG Celle, 27.02.2015 - 21 UF 274/13
    Ob planmäßige Rentenzahlungen, die sich auf die Höhe des Deckungskapitals auswirken, zu den nach § 5 Abs. 2 Satz 2 VersAusglG gehörenden Umständen, die nachträglich den Ausgleichswert beeinflussen, zählen, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (vgl. etwa OLG Celle FamRZ 2014, 665 ff., und die darin genannten Fundstellen; dagegen OLG Köln FamRZ 2014, 668 ff., OLG Frankfurt, Beschluss vom 7. August 2014, Az.: 6 UF 109/14, bislang nicht in gängigen Zeitschriften veröffentlicht, Quelle: juris).

    Dabei handelt es sich nicht um ein "Scheinproblem" (so aber Heidrich, FPR 2013, 227 ff.; OLG Köln, FamRZ 2014, 668 ff.).

    Das ist fernliegend; zumal Ausgleichsberechtigter und -pflichtiger durch den Rentenbezug lediglich den vorhandenen und geteilten Vermögensgegenstand bestimmungsgemäß nutzen (so auch OLG Köln, FamRZ 2014, 668 ff., dort Tz. 17, m. w. N.).

    Soweit demgegenüber auf das Doppelverwertungsverbot verwiesen wird (vgl. etwa Gutdeutsch/Hoenes/Norpoth, FamRZ 2012, 73 ff.), weil der ausgleichsberechtigte Ehegatte über den Unterhalt am übermäßigen Rentenbezug des Pflichtigen teilnimmt, ist dies jedenfalls nicht zwingend (so auch OLG Köln, FamRZ 2014, 668 ff.).

  • BGH, 07.09.2011 - XII ZB 546/10

    Versorgungsausgleich: Verzinsung des Ausgleichswertes beim Vollzug der externen

    Auszug aus OLG Celle, 27.02.2015 - 21 UF 274/13
    Zinsen, die das zum Stichtag ermittelte Kapital weiter erhöhen, haben auch dem Ausgleichsberechtigten zugute zu kommen, um eine Halbteilung der Anrechte zu gewährleisten (vgl. etwa BGH FamRZ 2011, 1785 ff.).

    Eine weitere Verzinsung ist aufgrund des laufenden Rentenbezuges nicht vorzunehmen (vgl. BGH FamRZ 2011, 1785 ff; Tz. 25 der Entscheidung).

    Vor diesem Hintergrund erscheint es vertretbar, bei Erhöhung des Anrechts trotz Rentenbezuges (der die Anordnung einer konkreten Verzinsung ausschließt, vgl. BGH FamRZ 2011, 1785 ff; Tz. 25 der Entscheidung) einen zeitnahen Stichtag zu wählen, durch den der Ausgleichsberechtigte zumindest an den Zinsen teilnimmt, die nicht durch den gegenläufig wirkenden Rentenbezug aufgezehrt werden.

  • OLG Frankfurt, 07.08.2014 - 6 UF 109/14

    Zur Frage der Berücksichtigung des nachehezeitlichen Rentenbezugs

    Auszug aus OLG Celle, 27.02.2015 - 21 UF 274/13
    Ob planmäßige Rentenzahlungen, die sich auf die Höhe des Deckungskapitals auswirken, zu den nach § 5 Abs. 2 Satz 2 VersAusglG gehörenden Umständen, die nachträglich den Ausgleichswert beeinflussen, zählen, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (vgl. etwa OLG Celle FamRZ 2014, 665 ff., und die darin genannten Fundstellen; dagegen OLG Köln FamRZ 2014, 668 ff., OLG Frankfurt, Beschluss vom 7. August 2014, Az.: 6 UF 109/14, bislang nicht in gängigen Zeitschriften veröffentlicht, Quelle: juris).

    Da die Verfahrensdauer von vielen Faktoren abhängig und insbesondere von den Eheleuten nur schwer zu beeinflussen ist, erscheint eine restriktive Auslegung des § 5 Abs. 2 Satz 2 VersAusglG vorzugswürdig; zumal ein sich permanent verändernder Ehezeitanteil auch Schwierigkeiten bei einer zutreffenden Bewertung durch das Gericht, das das Datum der Rechtskraft und damit der Wirksamkeit des Ausgleichs ebenfalls nicht vorhersehen kann (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 7. August 2014, Az.: 6 UF 109/14, bislang nicht in gängigen Zeitschriften veröffentlicht, Quelle: juris), begründet.

    Nach § 27 VersAusglG ist der Ausgleich daher unbillig, soweit sich das Deckungskapital durch Rentenbezug vor dem auf den Ersten des auf den Antrag folgenden Monats vermindert hat (offengelassen von OLG Frankfurt, Beschluss vom 7. August 2014, 6 UF 109/14, bislang nicht in gängigen Zeitschriften veröffentlicht, Quelle: juris).

  • OLG Celle, 30.10.2013 - 10 UF 204/13

    Berücksichtigung der Verringerung des Deckungskapitals eines Versorgungsanrechts

    Auszug aus OLG Celle, 27.02.2015 - 21 UF 274/13
    Ob planmäßige Rentenzahlungen, die sich auf die Höhe des Deckungskapitals auswirken, zu den nach § 5 Abs. 2 Satz 2 VersAusglG gehörenden Umständen, die nachträglich den Ausgleichswert beeinflussen, zählen, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (vgl. etwa OLG Celle FamRZ 2014, 665 ff., und die darin genannten Fundstellen; dagegen OLG Köln FamRZ 2014, 668 ff., OLG Frankfurt, Beschluss vom 7. August 2014, Az.: 6 UF 109/14, bislang nicht in gängigen Zeitschriften veröffentlicht, Quelle: juris).

    Eine derart weitgehende Durchbrechung des (grundsätzlich auf das Ende der Ehezeit bezogenen, a. A.: OLG Celle FamRZ 2014, 665 ff., wonach die Halbteilung bei Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich gewährleistet zu sein hat) Halbteilungsgrundsatzes ist vom Gesetz nicht geboten und folgt insbesondere auch nicht aus der Formulierung des § 5 Abs. 2 Satz 2 VersAusglG.

  • OLG Schleswig, 29.07.2013 - 10 UF 205/12

    Versorgungsausgleich; betriebliche Altersrenten; Halbteilungsgrundsatz

    Auszug aus OLG Celle, 27.02.2015 - 21 UF 274/13
    Der Fall der durch Rentenzahlung - bestimmungsgemäß - eintretenden Verringerung des Kapitals unterscheidet sich (entgegen OLG Hamm, FamRZ 2013, 1305 ff.; OLG Köln FamRZ 2013, 1578 ff.; OLG Schleswig FamRZ 2014, 128 f.) auch vom nachehezeitlichen Wertverlust einer fondsgebundenen Lebensversicherung, der den Ausgleichswert nachträglich zu beeinflussen vermag (vgl. dazu BGH FamRZ 2012, 694 ff.).
  • BGH, 02.10.1996 - XII ZB 96/93

    Ausschluß des Versorgungsausgleichs wegen einer noch nicht feststehenden Härte

    Auszug aus OLG Celle, 27.02.2015 - 21 UF 274/13
    Ein wirtschaftliches Ungleichgewicht der Ehegatten (für das hier auch überhaupt nichts ersichtlich ist) kann nur dann zur Modifikation des Ausgleichs führen, wenn der Ausgleichspflichtige auf die Versorgung dringend angewiesen ist, der -berechtigte diese aber nicht unbedingt zur Alterssicherung benötigt (vgl. BGH FamRZ 1996, 1540 ff.; FamRZ 1988, 489 ff.).
  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 719/81

    Beschränkung der Dispositionsbefugnis der Ehegatten über den Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Celle, 27.02.2015 - 21 UF 274/13
    Auch in Verfahren zum Versorgungsausgleich kann - sofern nicht lediglich eine Beschwerde des Versorgungsträgers vorliegt (vgl. zur fehlenden Geltung des Verschlechterungsverbotes bei Beschwerden von Versorgungsträgern: OLG Koblenz FamRZ 2013, 1901 ff.; OLG Nürnberg FamRZ 2014, 394 ff.) - nicht zum Nachteil des Beschwerdeführers von der angefochtenen Entscheidung abgewichen werden (vgl. BGH FamRZ 2013, 1283 ff.; FamRZ 2014., 1529 ff.; zum alten Recht: BGH FamRZ 1983, 44 ff.).
  • BGH, 02.12.1987 - IVb ZB 34/86

    Berücksichtigung vor der Ehezeit erworbener Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus OLG Celle, 27.02.2015 - 21 UF 274/13
    Ein wirtschaftliches Ungleichgewicht der Ehegatten (für das hier auch überhaupt nichts ersichtlich ist) kann nur dann zur Modifikation des Ausgleichs führen, wenn der Ausgleichspflichtige auf die Versorgung dringend angewiesen ist, der -berechtigte diese aber nicht unbedingt zur Alterssicherung benötigt (vgl. BGH FamRZ 1996, 1540 ff.; FamRZ 1988, 489 ff.).
  • BGH, 29.02.2012 - XII ZB 609/10

    Versorgungsausgleich: Konkrete Bewertung einer fondsgebundenen privaten

    Auszug aus OLG Celle, 27.02.2015 - 21 UF 274/13
    Der Fall der durch Rentenzahlung - bestimmungsgemäß - eintretenden Verringerung des Kapitals unterscheidet sich (entgegen OLG Hamm, FamRZ 2013, 1305 ff.; OLG Köln FamRZ 2013, 1578 ff.; OLG Schleswig FamRZ 2014, 128 f.) auch vom nachehezeitlichen Wertverlust einer fondsgebundenen Lebensversicherung, der den Ausgleichswert nachträglich zu beeinflussen vermag (vgl. dazu BGH FamRZ 2012, 694 ff.).
  • OLG Köln, 15.01.2013 - 4 UF 126/12

    Entscheidung über den Versorgungsausgleich hinsichtlich eines Anrechts in der

    Auszug aus OLG Celle, 27.02.2015 - 21 UF 274/13
    Der Fall der durch Rentenzahlung - bestimmungsgemäß - eintretenden Verringerung des Kapitals unterscheidet sich (entgegen OLG Hamm, FamRZ 2013, 1305 ff.; OLG Köln FamRZ 2013, 1578 ff.; OLG Schleswig FamRZ 2014, 128 f.) auch vom nachehezeitlichen Wertverlust einer fondsgebundenen Lebensversicherung, der den Ausgleichswert nachträglich zu beeinflussen vermag (vgl. dazu BGH FamRZ 2012, 694 ff.).
  • BGH, 05.06.2013 - XII ZB 101/09

    Versorgungsausgleich: Unwirtschaftlichkeit der Durchführung des

  • OLG Nürnberg, 18.10.2013 - 11 UF 462/13

    Versorgungsausgleichsentscheidung: Tenorierung einer Beteiligung an den

  • OLG Hamm, 25.01.2013 - 10 UF 278/11

    Berücksichtigung des Kapitalverzehrs zwischen Ehezeitende und Rechtskraft des

  • OLG Hamm, 25.05.2011 - 8 UF 163/10

    Abänderung des Versorgungsausgleichs wegen Änderung der Sach- und Rechtslage;

  • BGH, 29.11.1990 - I ZR 45/89

    Entscheidung über nicht (mehr) zur Entscheidung gestellte Ansprüche; Haftung für

  • BGH, 16.02.2005 - VIII ZR 133/04

    Ergänzung des Berufungsurteils

  • BGH, 21.03.2012 - XII ZB 372/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Gesamtleistungsbewertung beitragsfreier oder

  • OLG Hamm, 27.08.2012 - 6 WF 152/12

    Zulässigkeit der Geltendmachung des Auskunftsanspruchs nach § 4 VersAusglG

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