Rechtsprechung
OLG Celle, 27.05.1987 - 9 U 155/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Verletzung der Aufsichtspflicht; Eltern; Unbeaufsichtigtes Fahrradfahren; Fuß-und Radweg
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verletzung der Aufsichtspflicht; Eltern; Unbeaufsichtigtes Fahrradfahren; Fuß-und Radweg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
BGB § 832 Abs. 1
Haftungsverteilung bei Kollision eines erwachsenen mit einem jugendlichen Radfahrer
Papierfundstellen
- NJW-RR 1988, 216
- NJW-RR 1988, 216 (Volltext mit red. LS)
- VersR 1988, 1240
- VersR 1988, 1240 (Volltext mit amtl. LS)
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 24.03.2009 - VI ZR 51/08
Schadensersatzpflicht der Eltern eines 5 ½ jährigen Kindes wegen der Beschädigung …
Daher gesteht die Rechtsprechung Kindern ab einem Alter von vier Jahren einen Freiraum zu, wobei allerdings eine regelmäßige Kontrolle in kurzen Zeitabständen für erforderlich gehalten wird (…vgl. Senatsurteile vom 19. März 1957 - VI ZR 29/56 -aaO;… vom 19. November 1963 - VI ZR 96/63 - aaO; OLG Karlsruhe VersR 1979, 58; OLG Celle VersR 1988, 1240; OLG Düsseldorf VersR 1996, 710, 711 ; OLG München OLGR 1997, 17; OLG Hamm OLGR 1997, 49, 50; OLG Hamburg OLGR 1999, 190, 192). - OLG Oldenburg, 04.11.2004 - 1 U 73/04
Kinder im Verkehr: Aufsichtspflicht der Eltern über Kinder im Straßenverkehr nach …
Es entspricht daher gesicherter Rechtsprechung, dass jedenfalls ein (fast) 8jähriges Kind, das ein Fahrrad hinreichend sicher zu fahren vermag, über Verkehrsregeln eindringlich unterrichtet worden ist und sich über eine gewisse Zeit im Verkehr bewährt hat, auch ohne eine Überwachung durch die aufsichtspflichtigen Eltern mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen kann, etwa um zur Schule zu fahren oder einen sonst bekannten, geläufigen Weg zurückzulegen (vgl. BGH VersR 1965, 606, 607; OLG Celle VersR 1988, 1240; OLG Oldenburg VersR 1963, 491; OLG Nürnberg VersR 1962, 1116;… Soergel/Zeuner, BGB, 12. Aufl., § 832, Rdnr. 18. - Teilnahme des Kindes als Radfahrer am Verkehr mit 7 Jahren; Staudinger/Belling/EberlBorges, BGB, Bearb. 2001, § 832, Rdnr.102 (Seite 190)). - OLG Hamm, 09.06.2000 - 9 U 226/99
Grenzen erforderlicher Aufsicht über einen radelnden knapp Siebenjährigen
Gegebenheiten des konkreten Falles genügt worden ist (vgl. BGH NJW-RR 1987, 1430; 1431 m.w.N.; OLG Celle, NJW-RR 1988, 216; KG MDR 1997, 840).
- AG Bünde, 06.04.2006 - 5 C 61/05
Aufsichtspflicht: 6jähriger darf allein Fahrrad fahren
Ferner komme es auf die Verkehrssituation sowie darauf an, ob das Kind mit der Wegstrecke vertraut ist, (so etwa BGH NJW-RR 1987, 1430, (1430) mwN; OLG Hamm, NJW-RR 2002, 236, (236); OLG Celle NJW-RR 1988, 216, (216);… MünchKomm-Wagner, 4. Auflage 2004, § 832, Rn. 30;… Staudinger/Belling/Eberl-Borges, § 832, Rn. 102).Der Sinn einer Aufsichtpflicht liegt auch nicht in einer Haftungserweiterung mit dem Ziel, Dritten gegenüber jederzeit eine Haftpflicht der Aufsichtpflichtigen bereitzustellen, wenn eine Schädigung durch ein Kind entsteht (…wenngleich die Haftung der Eltern auch wichtig ist, vgl. MünchKomm-Wagner, § 832, Rn. 2), vielmehr liegt der Sinn der Aufsichtspflicht auch darin, die Kinder gemäß §§ 1626 ff., 1631 I 1 BGB zu einem selbstständigen verantwortungsbewussten Verhalten zu erziehen, (vgl. BGH NJW 1980, 1044, 1045; OLG Hamm, NJW 2002, 236 ;OLG Celle, NJW-RR 1988, 216) .
- LG Saarbrücken, 09.08.2002 - 10 O 4/02 (BGH NJW-RR 87, 1430, 1431; VersR 87, 1210, 1211; VersR 84, 968, 969; OLG Hamm MDR 00, 1373, 1374; OLG München FamRZ 97, 740, 741; OLG Gelle NJW-RR 88, 216).
Es ist in der Rechtssprechung unstreitig, dass eine erhebliche Steigerung des Gefahrenpotentials für Dritte die Aufsichtspflichtigen zu besonderer Aufsicht, nämlich zur ständigen Blickkontrolle des Verhaltens des Aufsichtsbedürftigen mit der Möglichkeit jederzeitigen Eingreifens etwa durch Zuruf veranlassen muss (LG Berlin MDR 97, 840; OLG Gelle NJW-RR 88, 216).
- OLG Koblenz, 21.01.2009 - 12 U 1299/08
Das Bürgerliche Gesetzbuch folgt nicht abstrakt der Maxime "Eltern haften für …
Schulpflichtigen Kindern kann es schon ab dem 6. Lebensjahr unter solchen Voraussetzungen durchaus gestattet sein, sich allein im Straßenverkehr zu bewegen (OLG Celle NJW-RR 1988, 216; LG Berlin NJW 1999, 2906 ; LG Bielefeld NJOZ 2004, 268.269). - LG Berlin, 29.10.1998 - 58 S 445/97
Haftungsverteilung bei Schäden an einem PKW durch Ausweichen vor einem Kind
Das OLG Celle lehnte eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern gegenüber einem sechsjährigen Kind ab, da dieses im Radfahren geübt und mit den Verkehrsanforderungen auf dem nahe der Wohnung gelegenen Rad- und Fußweg vertraut war (OLG Celle, NJW-RR 1988, 216). - LG Münster, 16.08.2012 - 2 O 160/12
Verletzung der Aufsichtspflicht eines Elternteils bei einem durch das Kind …
Von daher sind nach Auffassung des Gerichts die Grundzüge der Entscheidung des OLG Celle NJW-RR 1988, 216 auf den Fall zu übertragen. - OLG Saarbrücken, 24.06.2003 - 3 U 508/02
Kind verursacht Unfall - Eltern haften nicht automatisch
Dabei kommt es für die Haftung nach § 832 BGB stets darauf an, ob der Aufsichtspflicht nach den besonderen Umständen des konkreten Falles genügt worden ist (BGH, NJW-RR 1987, 1430 [1431 re. Sp.]; OLG Gelle, VersR 1988, 1240 [li. Sp.]; OLG Hamm, MDR 2000, 454 [455 li. Sp.]; OLG-Hamm, MDR 2000, 1373 [1374 li. Sp.] = NVZ 2001, 42 [li. Sp.]). - LG Stade, 18.03.2004 - 4 O 166/03
Grenzen elterlicher Aufsichtspflicht: Verneinung einer Elternhaftung bei …
Der Inhalt der Aufsichtspflicht ergibt sich im Einzelfall einerseits aus Alter, Eigenart und Charakter des jeweiligen Kindes, andererseits danach, was den Eltern nach den jeweiligen Verhältnissen und objektiven Umständen geboten ist und zugemutet werden kann (vgl. nur OLG Celle, NJW-RR 1988, 216 f.; OLG Hamm, OLGR 2000, 266).