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   OLG Celle, 27.07.2006 - 11 U 263/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4826
OLG Celle, 27.07.2006 - 11 U 263/05 (https://dejure.org/2006,4826)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.07.2006 - 11 U 263/05 (https://dejure.org/2006,4826)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. Juli 2006 - 11 U 263/05 (https://dejure.org/2006,4826)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    Pauschalreisevertrag: Pflicht des Sozialversicherungsträgers zur fristgerechten Anspruchsanmeldung nach Anspruchsübergang; deliktische Haftung des Reiseveranstalters bei einem Busunfall infolge möglicher Übermüdung des Busfahrers

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 116 Abs. 1 S. 1 SGB X; § 253 Abs. 2 BGB; § 651f BGB; § 651g BGB; § 831 BGB
    Geltung der Ausschlussfrist für Ansprüche eines Sozialversicherungsträgers aus übergegangenem Recht im Falle der Verunfallung zweier Versicherungsnehmer im Urlaub; Geltungsbereich der Ausschlussfrist; Pflicht des Sozialversicherungsträgers zur eigenen Anmeldung von ...

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Bus-Unfall bei Rundreise

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltung der Ausschlussfrist für Ansprüche eines Sozialversicherungsträgers aus übergegangenem Recht im Falle der Verunfallung zweier Versicherungsnehmer im Urlaub; Geltungsbereich der Ausschlussfrist; Pflicht des Sozialversicherungsträgers zur eigenen Anmeldung von ...

  • reise-recht-wiki.de

    Busunfall im Ausland. Mögliche Ansprüche des Krankenversicherers

  • Judicialis

    BGB § 651g Abs. 1

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Bus-Rundreise / Bus-Unfall

  • RA Kotz

    Busfahrer - Übermüdung - deliktische Haftung des Reiseveranstalters

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 651g Abs. 1
    Beachtung der Ausschlussfrist des § 651 g Abs. 1 Satz 1 BGB durch einen Sozialversicherungsträger auf den reisevertragliche Ansprüche auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld übergegangen sind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sozialversicherungsträger und Ansprüche des Reisenden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.06.2004 - X ZR 171/03

    Zur Anwendung der reiserechtlichen Ausschlußfrist auf den

    Auszug aus OLG Celle, 27.07.2006 - 11 U 263/05
    Auch der Sozialversicherungsträger, auf den Ansprüche des Reisenden übergegangen sind, muss den Anspruch in der Ausschlussfrist des § 651 g Abs. 1 Satz 1 BGB anmelden (Bestätigung von BGHZ 159, 350 ff).

    Die Anmeldung des Sozialversicherungsträgers ist auch dann nicht entbehrlich, wenn der Reisende selbst rechtzeitig seine eigenen reisevertraglichen Ansprüche auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld rechtzeitig beim Reiseveranstalter angemeldet hat (Fortführung von BGHZ 159, 350).

    Der Bundesgerichtshof habe diese Frage in seiner Entscheidung vom 22. Juni 2004 (BGHZ 159, 350 ff.) ausdrücklich offen gelassen.

    a) Der Senat teilt die Ansicht des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 22. Juni 2004, BGHZ 159, 350 ff.), dass der Sozialversicherungsträger, auf den ein Schadensersatzanspruch des Reisenden nach § 116 Abs. 1 S. 1 SGB X übergegangen ist, seinen Anspruch in der Ausschlussfrist des § 651 g Abs. 1 S. 1 BGB anmelden muss.

  • BGH, 25.02.1988 - VII ZR 348/86

    Haftung des Reiseveranstalters für Mängel einer Hotelanlage

    Auszug aus OLG Celle, 27.07.2006 - 11 U 263/05
    Leistungsträger der Reiseveranstalter können im Allgemeinen aber nicht als deren Verrichtungsgehilfen angesehen werden, weil es an der dafür vorgesehenen Abhängigkeits und Weisungsgebundenheit fehlt (vgl. BGHZ 103, 298 ff. m. w. N.).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 226/99

    Sorgfalts-, Verkehrssicherungs- und Organisationspflichten eines

    Auszug aus OLG Celle, 27.07.2006 - 11 U 263/05
    Zudem muss er regelmäßig den jeweiligen Umständen entsprechend seine Leistungsträger und deren Leistungen überwachen (vgl. hierzu BGH NJW-RR 2002, 1056 m. w. N.).
  • BGH, 09.06.2009 - Xa ZR 99/06

    Sozialversicherungsträger müssen Ausschlussfrist des Reisevertragsrechts wahren.

    Das Berufungsgericht hat sein Urteil (veröffentlicht in RRa 2006, 212) im Wesentlichen wie folgt begründet:.
  • BGH, 09.06.2009 - Xa ZR 74/08

    Obliegenheit zur Anmeldung auf den Dienstherrn übergegangener

    Dem Berufungsgericht ist auch darin beizutreten, dass die rechtzeitige Anmeldung der übergegangenen Ansprüche durch den Zessionar auch dann nicht entbehrlich ist, wenn der Reisende rechtzeitig eigene Schadensersatzansprüche erhoben hat (ebenso OLG Celle RRa 2006, 212, 214; vgl. auch Palandt/Sprau, BGB, 68. Aufl. § 651g Rdn. 2; MünchKomm./Tonner, BGB, 5. Aufl. § 651g Rdn. 26; krit.: Erman/Seiler, BGB, 12. Aufl. § 651g Rdn. 2; a.A. Führich, Urteilsanm. zu BGH, Urt. v. 22.06.2004 - X ZR 171/03, LMK 2004, 204; Brüning, Probleme des Reisevertrags- und Reiseversicherungsrechts, Diss. Hamburg 2008, S. 68 f.).
  • OLG Koblenz, 16.05.2008 - 10 U 1165/07

    Reisevertrag: Pflicht eines auf Grund übergegangener Ansprüche

    Sie wird ebenfalls vom OLG Celle (Urteil vom 27.7.2006 - 11 U 263/05) geteilt.
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