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   OLG Celle, 27.08.2008 - 13 Verg 2/08   

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https://dejure.org/2008,4154
OLG Celle, 27.08.2008 - 13 Verg 2/08 (https://dejure.org/2008,4154)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.08.2008 - 13 Verg 2/08 (https://dejure.org/2008,4154)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. August 2008 - 13 Verg 2/08 (https://dejure.org/2008,4154)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: kostenrechtliche Beteiligung eines Beigeladenen, der lediglich an der mündlichen Verhandlung teilgenommen hat

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO; § 128 Abs. 2 GWB
    Entscheidung über die Kosten eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens im Anschluss an die Rücknahme des Nachprüfungsantrags; Rechtliche Qualifizierung des vergaberechtlichen Beschwerdeverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung über die Kosten eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens im Anschluss an die Rücknahme des Nachprüfungsantrags; Rechtliche Qualifizierung des vergaberechtlichen Beschwerdeverfahrens

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Kostenerstattung nach Antragsrücknahme

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verhandlungstermin im Vergaberechtsverfahren der Regio-S-Bahn Bremen/Niedersachsen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VergabeR 2009, 104
  • VergabeR 2009, 105
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 22/05

    Kostenerstattung nach Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags

    Auszug aus OLG Celle, 27.08.2008 - 13 Verg 2/08
    Dies gilt auch für die Kosten Beigeladener (BGHZ 158, 43, 59. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2005 a. a. O.).

    Da sich die Beigeladene zu 1 gemäß § 120 Abs. 2 GWB vor dem Beschwerdegericht durch einen bei einem deutschen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen musste, gehören dessen Gebühren zu den zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung der Beigeladenen im Beschwerdeverfahren notwendigen Kosten, ohne dass es hierzu eines besonderen Ausspruches bedarf (BGHZ 158 a. a. O.. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2005 a. a. O.).

    Hingegen findet eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Auftraggeber oder der Beigeladenen zu 1 im Verfahren vor der Vergabekammer nicht statt (BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2005 - X ZB 22/05, VergR 2006, 73 ff., zitiert nach Juris Tz 11 und X ZB 15/05 NZBau 2006, 392 f.. zitiert nach Juris Tz 8).

  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 15/05

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Kostenentscheidung nach Zurücknahme des

    Auszug aus OLG Celle, 27.08.2008 - 13 Verg 2/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind auf das vergaberechtliche Beschwerdeverfahren als streitiges Verfahren vor einem ordentlichen Gericht die Kostenvorschriften der ZPO analog anzuwenden (BGHZ 146, 202, 216.158, 43, 59. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - X ZB 15/05, NZBau 2006, 392 f.. zitiert nach Juris Tz 5).

    Hingegen findet eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Auftraggeber oder der Beigeladenen zu 1 im Verfahren vor der Vergabekammer nicht statt (BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2005 - X ZB 22/05, VergR 2006, 73 ff., zitiert nach Juris Tz 11 und X ZB 15/05 NZBau 2006, 392 f.. zitiert nach Juris Tz 8).

  • BGH, 09.02.2004 - X ZB 44/03

    Rechtsfolgen des Abschlusses eines Vertrages vor Ablauf der Frist seit

    Auszug aus OLG Celle, 27.08.2008 - 13 Verg 2/08
    Dies gilt auch für die Kosten Beigeladener (BGHZ 158, 43, 59. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2005 a. a. O.).
  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus OLG Celle, 27.08.2008 - 13 Verg 2/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind auf das vergaberechtliche Beschwerdeverfahren als streitiges Verfahren vor einem ordentlichen Gericht die Kostenvorschriften der ZPO analog anzuwenden (BGHZ 146, 202, 216.158, 43, 59. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - X ZB 15/05, NZBau 2006, 392 f.. zitiert nach Juris Tz 5).
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus OLG Celle, 27.08.2008 - 13 Verg 2/08
    Ein Beigeladener ist kostenrechtlich nur dann wie ein Antragsteller oder Antragsgegner zu behandeln, wenn er die durch die Beiladung begründete Stellung im Verfahren auch nutzt, indem er sich an dem Verfahren beteiligt (BGHZ 169, 131, 152 f.).
  • VK Südbayern, 23.08.2017 - Z3-3-3194-1-24-05/17

    Möglicher Vergabeverstoß durch wettbewerbsbeschränkende Leistungsbestimmung

    Dafür muss eine den Beitritt eines Streithelfers vergleichbare Unterstützungshandlung erkennbar sein, an Hand derer festzustellen ist, welches (Rechtsschutz-)Ziel ein Beigeladener in der Sache verfolgt (OLG Celle, Beschluss vom 27.2008, Az.: 13 Verg 2/08).
  • VK Südbayern, 19.03.2018 - Z3-3-3194-1-54-11/17

    Neubau Mensa - Vergabe

    Dafür muss eine den Beitritt eines Streithelfers vergleichbare Unterstützungshandlung erkennbar sein, an Hand derer festzustellen ist, welches (Rechtsschutz-) Ziel ein Beigeladener in der Sache verfolgt (OLG Celle, Beschluss vom 27.08.2008, Az.: 13 Verg 2/08).
  • VK Südbayern, 27.05.2020 - 3194.Z3-3_01-20-7

    Angaben im Formblatt 223 sind Instrument zur Preisprüfung!

    Dafür muss eine den Beitritt eines Streithelfers vergleichbare Unterstützungshandlung erkennbar sein, an Hand derer festzustellen ist, welches (Rechtsschutz-)Ziel eine Beigeladene in der Sache verfolgt (OLG Celle, Beschl. v. 27.08.2008, Az.: 13 Verg 2/08).
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