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   OLG Celle, 28.01.2015 - 7 W 1/15 (L)   

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https://dejure.org/2015,7593
OLG Celle, 28.01.2015 - 7 W 1/15 (L) (https://dejure.org/2015,7593)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.01.2015 - 7 W 1/15 (L) (https://dejure.org/2015,7593)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. Januar 2015 - 7 W 1/15 (L) (https://dejure.org/2015,7593)
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Celle, 17.10.2016 - 7 W 35/16

    Gerichtsgebühren für die Entgegennahme und Prüfung der negativen Hofeserklärung

    Die landwirtschaftsgerichtliche Tätigkeit bei Entgegennahme und Prüfung der negativen Hofeserklärung ist ebenso wie die anschließende grundbuchamtliche Tätigkeit gebührenfrei, unterfällt also nicht dem Gebührenauffangtatbestand der Nr. 15112 KV-GNotKG (Aufgabe der bisherigen gegenteiligen Senatsrechtsprechung, vgl. OLG Celle, Beschluss vom 28. Januar 2015 - 7 W 1/15 (L) -, juris; Anschluss an Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 31. Mai 2016 - 60 L WLw 22/15 -, juris).

    Nach dem Senatsbeschluss vom 28. Januar 2015 - 7 W 1/15 (L) - sei für das Ersuchen des Landwirtschaftsgerichts an das Grundbuchamt, aufgrund der Erklärung des Eigentümers den Hofvermerk im Grundbuch zu löschen, eine 0, 5 Gebühr nach Nr. 15112 KV-GNotKG zu erheben.

    Jedoch hält der Senat an seiner mit dem Beschluss vom 28. Januar 2015 - 7 W 1/15 (L) - vertretenen Auffassung, für das Ersuchen des Landwirtschaftsgerichts an das Grundbuchamt, aufgrund der Erklärung des Eigentümers den Hofvermerk im Grundbuch zu löschen, sei eine 0, 5 Gebühr nach Nr. 15112 KV-GNotKG zu erheben, nicht länger fest.

    Sofern der Gesetzgeber demgegenüber die Absicht gehabt haben sollte, das gesamte Eintragungsverfahren einschließlich des landwirtschaftsgerichtlichen Löschungsersuchens gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 HöfeVfO nach Abgabe der negativen Hofeserklärung gebührenfrei zu stellen, was sich der zugehörigen BT-Drucksache nicht zweifelsfrei entnehmen lasse, so müsse er dies durch eine entsprechende Korrektur in Nr. 15112 KV-GNotKG ausdrücklich anordnen (OLG Celle, Beschluss vom 28. Januar 2015 - 7 W 1/15 (L) -, juris, Rdnr. 13, 14).

  • OLG Hamm, 11.08.2016 - 10 W 23/16

    Kostenprivileg für die Landwirtschaft

    Auf die Frage, ob für das Verfahren vor dem Landwirtschaftsgericht wegen der Löschung des Hofvermerks überhaupt eine Gebühr gemäß Nr. 15112 KV-GNotKG zu erheben ist und die mittlerweile unterschiedlich beantwortet wird (s. dazu OLG Celle Beschluss vom 28.01.2015 - 7 W 1/15; OLG Schleswig Beschluss vom 31.05.2016 - 60L WLw 22/15 -) kommt es im vorliegenden Verfahren nicht an.
  • OLG Schleswig, 31.05.2016 - 60L WLw 22/15

    Gerichtsgebühren; Hofvermerk; Löschung Hofvermerk

    Fraglich könne allenfalls sein, ob es der Rechtsprechung möglich sei, dieses gesetzgeberische Versehen durch eine einschränkende Auslegung des Gebührentatbestandes zu korrigieren oder ob es eines Tätigwerdens des Gesetzgebers selbst bedürfe, wie im Beschluss des OLG Celle vom 28. Januar 2015 - 7 W 1/15 (L), [...], angenommen.

    e) Der vom OLG Celle vertretenen Auffassung, wonach entsprechend dem Wortlaut des Auffangtatbestandes der Nr. 15112 das Ersuchen des Landwirtschaftsgerichts nunmehr eine 0, 5 Gebühr auslöst und nur die Eintragung oder Löschung durch das Grundbuchamt nach Nr. 14160 gebührenfrei ist, solange der Gesetzgeber nicht eine Korrektur der Nr. 15112 KV-GNotKG ausdrücklich angeordnet hat (AUR 2015, 181), folgt der Senat nicht.

  • OLG Hamm, 03.11.2016 - 10 W 150/15

    Landwirtschaftsgericht löscht Hofvermerk gebührenfrei

    Zum Teil wird mit Blick auf die dargestellte Systematik des Kostenverzeichnisses zum GNotKG angenommen, für das Ersuchen des Landwirtschaftsgerichts an das Grundbuchamt sei eine 05, Gebühr nach Nr. 15112 KV-GNotKG zu erheben (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 28.01.2015 - 7 W 1/15 L -, RdL 2015, 136; jetzt anders Beschluss vom 17.10.2016 - 7 W 35/16 (L) - Korintenberg/Fackelmann, GNotKG, 19. Aufl., Nr. 15112 KV-GNotKG Rn.20; HK-GNotKG/Giers, KV Vorbem. 1.5.1.1., Rn.2).
  • OLG Celle, 02.05.2023 - 7 W 14/23

    Geschäftswert; Löschung; Hofvermerk; Bemessung des Geschäftswerts bei einem

    Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Landwirtschaftsgericht den Geschäftswert für den Antrag auf Löschung des Hofvermerks unter Berufung auf den Beschluss des Senats vom 28. Januar 2015 in der Sache 7 W 1/15 auf den einfachen Einheitswert festgesetzt.

    Sie entspricht seiner bereits früher vertretenen Auffassung (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Januar 2015 - 7 W 1/15 (L) , juris Rn. 16).

  • AG Beckum, 03.09.2015 - 100 Lw 47/15

    Löschung Hofvermerk; Kosten; Gebührenpflicht

    Das Verfahren des Landwirtschaftsgerichts zur Löschung des Hofvermerks ist gerichtskostenfrei (so auch OLG Schleswig, Beschluss vom 31.05.2016 - 60L WLw 22/15 -, anderer Auffassung OLG Celle, Beschluss vom 28.01.2015 - 7 W 1/15(L); offengelassen durch OLG Hamm, Beschluss vom 11.08.2016, 10 W 23/16)i.

    Es führt dazu aus (Beschluss vom 28.01.2015 - 7 W 1/15(L) [nach juris]):.

  • OLG Oldenburg, 23.06.2022 - 10 W 8/21

    Beschwerde gegen die Festsetzung eines Geschäftswerts in einer

    b) Nach anderer Auffassung ist der Geschäftswert für das Verfahren vor dem Landwirtschaftsgericht im Falle einer negativen Hoferklärung nach dem Einheitswert zu bemessen, wobei grundsätzlich der einfache Einheitswert genügen soll (in diesem Sinne OLG Celle, Beschluss vom 28.01.2015, Az.: 7 W 1/15 (L), Rn. 16; OLG Köln, Beschluss vom 02.11.2015, Az.: 23 WLw 5/15, Rn. 2, jeweils juris; Seutemann, Landwirtschaftssachen, S. 48 f.; Volpert/Giers, in: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl., § 76 GNotKG, Rn. 38; Waldner, in: Rohs/Wedewer, GNotKG, Stand: November 2021, Anl. 1 zu § 3 Abs. 2 - KV/Teil 1, Vorbem. 1.5.1.1-15112, Rn. 15).
  • OLG Köln, 02.11.2015 - 23 WLw 5/15

    Geschäftswert einer positiven Hoferklärung des Hofeigentümers nach § 4 Abs. 1

    Im Allgemeinen wird die Festsetzung des doppelten Einheitswertes des Hofes sowohl die wirtschaftliche Bedeutung der positiven Hoferklärung wie auch den hiermit verbundenen gerichtlichen Arbeitsaufwand angemessen aber auch ausreichend berücksichtigen (ähnlich Fackelmann/Heinemann/Giers, a.a.O.; a.A. Korintenberg/Tiedtke, GNotKG, 19. Aufl., § 48 Rn. 58: vierfacher Einheitswert); für die negative Hoferklärung wird in der Regel der Ansatz des einfachen Einheitswertes genügen (so auch OLG Celle, Beschluss vom 28.01.2015 - 7 W 1/15 (L)).
  • OLG Köln, 29.03.2017 - 23 WLw 2/17

    Kosten der Entgegennahme einer negativen Hoferklärung und des hierdurch

    Vor diesem Hintergrund ist auch der in der Beschwerdebegründung enthaltene Hinweis auf die frühere Entscheidung des OLG Celle vom 28.01.2015 (7 W 1/15 (L) = AUR 2015, 181 f.) überholt.
  • AG Borken, 11.01.2016 - 21 Lw 15/14
    Der Antragsteller bezieht sich insoweit auf die Rechtsprechung des OLG Celle (Beschluss vom 28.01.2015 - 7 W 1/15 (L).
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