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   OLG Celle, 28.03.2022 - 21 UF 57/22   

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https://dejure.org/2022,9754
OLG Celle, 28.03.2022 - 21 UF 57/22 (https://dejure.org/2022,9754)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.03.2022 - 21 UF 57/22 (https://dejure.org/2022,9754)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. März 2022 - 21 UF 57/22 (https://dejure.org/2022,9754)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 133 BGB; § 156 BGB; § 985 BGB; § 1361b BGB; § 266 FaF; § 200 FaF; § 114 ZPO
    Herausgabe einer im Alleineigentum stehenden Immobilie eines Ehegatten; Kein Verfahren auf Überlassung einer Ehewohnung; Vorliegen einer sonstigen Familiensache; Zeitlich begrenzte Nutzungsregelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114
    Herausgabe einer im Alleineigentum stehenden Immobilie eines Ehegatten; Kein Verfahren auf Überlassung einer Ehewohnung; Vorliegen einer sonstigen Familiensache; Zeitlich begrenzte Nutzungsregelung

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Herausgabeverlangen einer Immobilie auf der Grundlage eines geschlossenen Vergleichs ...

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 2203
  • NZM 2022, 711
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.09.2016 - XII ZB 487/15

    Ehewohnung während der Trennungszeit: Zulässigkeit eines Antrags des

    Auszug aus OLG Celle, 28.03.2022 - 21 UF 57/22
    Einem hierauf gestützten Antrag steht nicht entgegen, dass in der Trennungszeit eine Regelung zur Überlassung der Ehewohnung nach § 1361b BGB als lex specialis einem Herausgabeanspruch aus § 985 BGB vorrangig und dieser unzulässig ist (vgl. BGH FamRZ 2017, 22).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, dass die Regelung zur Überlassung der Ehewohnung nach § 1361b BGB lex specialis gegenüber dem Herausgabeanspruch nach § 985 BGB mit der Folge ist, dass ein hierauf gestützter Herausgabeanspruch unzulässig ist (vgl. BGH FamRZ 2017, 22).

  • BGH, 29.05.1991 - XII ZR 157/90

    Geltendmachung von Veränderungen und der Verwirkung des Unterhaltsanspruchs

    Auszug aus OLG Celle, 28.03.2022 - 21 UF 57/22
    Ein Vergleich in einem einstweiligen Anordnungsverfahren kann sowohl an die Stelle einer vorläufigen gerichtlichen Regelung treten, wie sie im Anordnungsverfahren erfolgen könnte, oder als endgültige Regelung eine Hauptsacheentscheidung ersetzen (zu den verfahrensrechtlichen Folgen: BGH FamRZ 1983, 892; 1991, 1175; 2018, 1343).
  • OLG Karlsruhe, 10.03.2009 - 2 WF 173/08

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe in einem Verfahren über die Höhe von

    Auszug aus OLG Celle, 28.03.2022 - 21 UF 57/22
    Die Reichweite eines Vergleichs kann sich zum anderen auch aus dem Regelungsinhalt selbst folgen (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 1989, 87; OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 1840; Schulte-Bunert/Weinreich/Schwonberg, FamFG, 6. Aufl., § 51 Rn. 34; Prütting/ Helms/Dürbeck, FamFG, 5. Aufl., § 51 Rn. 14).
  • OLG Brandenburg, 08.11.2017 - 13 WF 257/17

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Celle, 28.03.2022 - 21 UF 57/22
    Dies ist für Verfahren auf Überlassung der Ehewohnung sowie einen Antrag auf Nutzungsentschädigung nach § 745 Abs. 2 allgemein anerkannt, gilt aber auch für Ansprüche auf Nutzungsentschädigung für die Trennungszeit nach § 1361b Abs. 3 Satz 2 BGB und dahingehende Ansprüche für die Zeit nach Ehescheidung aus § 745 Abs. 2 BGB (vgl. OLG Brandenburg NZFam 2018, 235; BGH FamRZ 2017, 693 [Rn. 38]); HdB FamR, 12. Aufl. Kap. 1 Rn. 18, 23).
  • BGH, 22.02.2017 - XII ZB 137/16

    Hinterlegung des Übererlöses aus der Zwangsversteigerung des Grundstücks einer

    Auszug aus OLG Celle, 28.03.2022 - 21 UF 57/22
    Dies ist für Verfahren auf Überlassung der Ehewohnung sowie einen Antrag auf Nutzungsentschädigung nach § 745 Abs. 2 allgemein anerkannt, gilt aber auch für Ansprüche auf Nutzungsentschädigung für die Trennungszeit nach § 1361b Abs. 3 Satz 2 BGB und dahingehende Ansprüche für die Zeit nach Ehescheidung aus § 745 Abs. 2 BGB (vgl. OLG Brandenburg NZFam 2018, 235; BGH FamRZ 2017, 693 [Rn. 38]); HdB FamR, 12. Aufl. Kap. 1 Rn. 18, 23).
  • BGH, 20.06.2018 - XII ZB 573/17

    Familiensache: Umdeutung eines Antrags auf Abänderung eines Vergleichs im

    Auszug aus OLG Celle, 28.03.2022 - 21 UF 57/22
    Ein Vergleich in einem einstweiligen Anordnungsverfahren kann sowohl an die Stelle einer vorläufigen gerichtlichen Regelung treten, wie sie im Anordnungsverfahren erfolgen könnte, oder als endgültige Regelung eine Hauptsacheentscheidung ersetzen (zu den verfahrensrechtlichen Folgen: BGH FamRZ 1983, 892; 1991, 1175; 2018, 1343).
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