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   OLG Celle, 28.05.2014 - 14 U 171/13   

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https://dejure.org/2014,54412
OLG Celle, 28.05.2014 - 14 U 171/13 (https://dejure.org/2014,54412)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.05.2014 - 14 U 171/13 (https://dejure.org/2014,54412)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. Mai 2014 - 14 U 171/13 (https://dejure.org/2014,54412)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • baurechtsiegen.de

    Kündigung VOB-Vertrag - Abnahmewirkung bei mangelhaft erbrachter Leistung des Nachunternehmers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    GU-Leistung abgenommen: NU-Vergütung wird trotz wesentlicher Mängel fällig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    GU-Leistung abgenommen: NU-Vergütung wird trotz wesentlicher Mängel fällig!

Besprechungen u.ä. (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    GU-Leistung abgenommen: NU-Vergütung wird trotz wesentlicher Mängel fällig!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    GU-Leistung abgenommen: NU-Vergütung wird trotz wesentlicher Mängel fällig! (IBR 2015, 476)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.12.1980 - VII ZR 43/80

    Beginn der Gewährleistungsfrist bei Verweigerung der Abnahme

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2014 - 14 U 171/13
    Denn auch beim VOB-Vertrag ist die Abnahme Fälligkeitsvoraussetzung (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 1980 -VII ZR 43/80).
  • BGH, 11.05.2006 - VII ZR 146/04

    Geltendmachung einer vertraglich vereinbarten Bürgschaft zur Sicherung der

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2014 - 14 U 171/13
    (1) Auch nach der Kündigung eines Bauvertrages wird die Vergütung für die bis zur Kündigung erbrachte Leistung nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - wie auch sonst - grundsätzlich nur nach der Abnahme dieser Leistung fällig (Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl., 5. Teil Rdnr. 129 m. w. N. und BGHZ 167, 345).
  • OLG Hamm, 12.12.2006 - 26 U 49/04

    Bewirkt Abnahme durch AG die Abnahme von Nachunternehmerleistungen?

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2014 - 14 U 171/13
    Zwar liegt mangels Abnahme ihres Werks entgegen der Auffassung des Landgerichts die Beweislast für die Mangelfreiheit hier bei der Klägerin (vgl. Kniffka/ Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Teil Rdnr. 14 m. w. N. in Fußnote 29 und 9. Teil, Rdnr. 44; ferner auch OLG Hamm, BauR 2007, 1617).
  • OLG Celle, 11.06.2008 - 14 U 213/07

    Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Beachtung der DIN-Vorschriften

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2014 - 14 U 171/13
    Soweit sich aus der von der Beklagten in ihrem nachgelassenen Schriftsatz vom 30. April 2014 (erneut) angeführten früheren Entscheidung des Senats vom 11. Juni 2008 (14 U 213/07) etwas anderes ergeben sollte, hält der Senat an der damaligen Bewertung nicht länger fest.
  • BGH, 19.12.2002 - VII ZR 103/00

    Verjährung von Ansprüchen aus einem Bauvertrag nach Kündigung; Abnahme der bis

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2014 - 14 U 171/13
    (3) Entgegen der Auffassung der Klägerin ergibt sich die Abnahme auch nicht aus § 12 Abs. 5 VOB/B. Denn eine fiktive Abnahme nach dieser Bestimmung kommt beim gekündigten VOB-Vertrag nicht in Betracht (BGH, BGHZ 153, 244 und BGHZ 167).
  • BGH, 21.10.2005 - V ZR 169/04

    Beginn des für die Verwirkung erforderlichen Zeitmoments bei mehrfacher Störung

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2014 - 14 U 171/13
    Insoweit bestand hier nach Auffassung des Senats im Übrigen auch keine Pflicht, die entsprechenden Hinweise schon vor der mündlichen Verhandlung zu erteilen, weil es lediglich um die rechtliche Bewertung von diversen Streitpunkten ging, die von Beginn an (sowohl im ersten Rechtszug und im landgerichtlichen Urteil als auch in den im Berufungsverfahren gewechselten beiderseitigen Schriftsätzen) zu den zentralen Fragen des Rechtsstreits gehörten (vgl. dazu z. B. BGH, NJW-RR 2006, 235).
  • BGH, 01.08.2013 - VII ZR 75/11

    Werklohnklage aus Bauvertrag: Leistungsverweigerungsrecht des Hauptunternehmers

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2014 - 14 U 171/13
    Hierzu hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 1. August - (BGHZ 198, 150) ausgeführt, das Leistungsverweigerungsrecht des Hauptunternehmers hänge in einer Leistungskette zwar nicht davon ab, ob sein Besteller (Bauherr, Endabnehmer) die Mängelbeseitigung -noch -von ihm fordern könne.
  • BGH, 11.11.1964 - IV ZR 320/63

    Zulässigkeit neuen Vorbringens in einem nachgelassenen Schriftsatz

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2014 - 14 U 171/13
    Aus dem von der Beklagten angeführten Urteil des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 11. November 1964 (MDR 1965, 195) folgt ebenfalls nichts anderes.
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