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   OLG Celle, 28.08.2014 - 1 Ws 355/14 (StrVollz)   

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https://dejure.org/2014,32984
OLG Celle, 28.08.2014 - 1 Ws 355/14 (StrVollz) (https://dejure.org/2014,32984)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.08.2014 - 1 Ws 355/14 (StrVollz) (https://dejure.org/2014,32984)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. August 2014 - 1 Ws 355/14 (StrVollz) (https://dejure.org/2014,32984)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    StVollzG § 109 Abs. 3; StVollzG § 119a; StVollzG § 120 Abs. 1; StPO § 338 Nr. 5; StGB § 66c; StGB § 67c Abs. 1 Nr. 2
    Förderung der Therapiebereitschaft bei drohender Sicherungsverwahrung durch geeignete Behandlungsangebote bereits im Strafvollzug geboten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fördern der Mitwirkungsbereitschaft des Strafgefangenen als Bestandteil der therapeutischen Behandlung zur Vermeidung einer Sicherungsverwahrung

  • Wolters Kluwer

    Förderung der Therapiebereitschaft bei drohender Sicherungsverwahrung durch geeignete Behandlungsangebote bereits im Strafvollzug geboten

  • forum-strafvollzug.de PDF

    § 66c StGB
    Behandlung bei drohender Sicherungsverwahrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Förderung der Therapiebereitschaft bei drohender Sicherungsverwahrung durch geeignete Behandlungsangebote bereits im Strafvollzug geboten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafvollzug bei drohender Sicherungsverwahrung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zur Vermeidung von Sicherungsverwahrung muss auch individuelle Therapie angeboten werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2015, 374
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Celle, 11.02.2014 - 1 Ws 585/13
    Auszug aus OLG Celle, 28.08.2014 - 1 Ws 355/14
    Sie soll es dem Gefangenen bzw. Untergebrachten erleichtern, die erforderlichen Betreuungs- und Behandlungsmaßnahmen einzufordern (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Februar 2014 - 1 Ws 585/13 (StrVollz); Lesting/Feest, StV 2013, 278, 280).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Celle, 28.08.2014 - 1 Ws 355/14
    Mit Einführung des § 66c StGB durch das Gesetz zur bundesrechtlichen Absicherung des Abstandsgebots in der Sicherungsverwahrung vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I 2425) sind in Umsetzung der Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts aus dessen Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 u.a. - (BVerfGE 128, 326 ff.) ausdrückliche Regelungen zur Festschreibung des Trennungs- und Abstandsgebots des Vollzugs der Sicherungsverwahrung zum Strafvollzug, aber auch gleichzeitig ausdrückliche Anordnungen zum therapieorientierten Vollzug getroffen worden, welche sämtlich dem vorrangigen Ziel dienen, die "Gefährlichkeit" des Sicherungsverwahrten "für die Allgemeinheit so zu mindern, dass die Vollstreckung der Maßregel möglichst bald zur Bewährung ausgesetzt oder sie für erledigt erklärt werden kann" (§ 66c Abs. 1 Nr. 1 b StGB).
  • KG, 28.04.2000 - 5 Ws 754/99

    Verlegung eines Gefangenen in eine sozialtherapeutische Anstalt zur

    Auszug aus OLG Celle, 28.08.2014 - 1 Ws 355/14
    Dies würde eine mit therapeutischen Mitteln nicht erreichbare Persönlichkeitsstörung oder eine auf Dauer angelegte und mit therapeutischen Mitteln nicht mehr aufzubrechende und somit nicht zu korrigierende Verweigerung der Mitarbeit an der Behandlung voraussetzen, die nur anzunehmen wäre, wenn jeder Ansatzpunkt für eine therapievorbereitende Motivationsarbeit gänzlich fehlte (vgl. Senat a.a.O.; ebenso OLG Schleswig, Beschluss vom 31. Oktober 2005 - 2 Vollz Ws 415/05; KG, Beschluss vom 28. April 2000 - 5 Ws 754/99, jew. m.w.N.).
  • OLG Celle, 03.08.2007 - 1 Ws 294/07
    Auszug aus OLG Celle, 28.08.2014 - 1 Ws 355/14
    Nach dem bereits zitierten Wortlaut des § 66c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB ist das Wecken und Fördern der Mitwirkungsbereitschaft Aufgabe und Bestandteil der therapeutischen Behandlung (so auch schon Senatsbeschluss vom 3. August 2007 - 1 Ws 294/07 -, StraFo 2007, 435, zu § 9 Abs. 1 StVollzG).
  • OLG Celle, 07.05.2014 - 2 Ws 71/14

    Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit einer Vollstreckung der Unterbringung in

    Auszug aus OLG Celle, 28.08.2014 - 1 Ws 355/14
    Eine Missachtung des § 66c Abs. 2 StGB kann zur Folge haben, dass die Vollstreckung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung gemäß § 67c Abs. 1 Nr. 2 StGB wegen Unverhältnismäßigkeit zur Bewährung auszusetzen ist (vgl. dazu hiesiger 2. Strafsenat, Beschluss vom 7. Mai 2014 - 2 Ws 71/14).
  • OLG Hamm, 28.04.2014 - 1 Vollz (Ws) 28/14

    Gewährung von Vollzugslockerungen bei Anschlusssicherungsverwahrten

    Auszug aus OLG Celle, 28.08.2014 - 1 Ws 355/14
    An diesem vorrangigen Ziel soll gemäß § 66c Abs. 2 StGB auch bereits die der Sicherungsverwahrung vorangehende Strafvollstreckung in besonderem Maße orientiert sein mit der Folge, dass hinsichtlich zu gewährender Behandlungsangebote eine Privilegierung der Strafgefangenen mit anschließender Sicherungsverwahrung gegenüber den "normalen" Strafgefangenen ausdrücklich normiert worden ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28. April 2014 - III-1 Vollz (Ws) 28/14 -, juris).
  • BayObLG, 05.12.2023 - 203 StObWs 514/23

    Beiordnung, Sicherungsverwahrung, Beschwerde, Strafvollstreckungskammer,

    Ein Verstoß gegen § 109 Abs. 3 StVollzG kann in der Rechtsbeschwerde mit der Verfahrensrüge nach § 120 Abs. 1 StVollzG i.V.m. § 338 Nr. 5 StPO gerügt werden, ohne dass es einer Beschwerde gegen die Ablehnung der Beiordnung bedürfte (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 17. Januar 2022 - 204 StObWs 15/22 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 14. September 2020 - 2 Ws 119/20 Vollz -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 28. August 2014 - 1 Ws 355/14 (StrVollz-) -, juris; Laubenthal in Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetz, 7. Aufl. 2020, 12.
  • VerfGH Sachsen, 12.05.2022 - 11-IV-22
    Nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung kann die Versagung einer Beiordnung eines Rechtsanwalts nach § 109 Abs. 3 Satz 1 StVollzG im Wege einer Beschwerde nach § 120 Abs. 1 StVollzG i.V.m. § 304 StPO (vgl. KG, Beschluss vom 30. September 2014 - 2 Ws 342/14 - juris Rn. 6 ff.) oder im Rahmen der Rechtsbeschwerde mit einer Verfahrensrüge nach § 120 Abs. 1 StVollzG i.V.m. § 338 Nr. 5 StPO (vgl. Peglau, jurisPR-StrafR 3/2015 unter Verweis auf OLG Celle, Beschluss vom 28. August 2014 - 1 Ws 355/14 - juris Rn. 11) angefochten werden.
  • VerfGH Sachsen, 06.05.2021 - 52-IV-20
    Nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung kann die Versagung einer Beiordnung eines Rechtsanwalts nach § 109 Abs. 3 Satz 1 StVollzG im Wege einer Beschwerde nach § 120 Abs. 1 StVollzG i.V.m. § 304 StPO (vgl. KG, Beschluss vom 30. September 2014 - 2 Ws 342/14 - juris Rn. 6 ff.) oder im Rahmen der Rechtsbeschwerde mit einer Verfahrensrüge nach § 120 Abs. 1 StVollzG i.V.m. § 338 Nr. 5 StPO (vgl. Peglau, jurisPR-StrafR 3/2015 unter Verweis auf OLG Celle, Beschluss vom 28. August 2014 - 1 Ws 355/14 - juris Rn. 11) angefochten werden.
  • VerfGH Sachsen, 06.05.2021 - 1-IV-21
    Nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung kann die Versagung einer Beiordnung eines Rechtsanwalts nach § 109 Abs. 3 Satz 1 StVollzG im Wege einer Beschwerde nach § 120 Abs. 1 StVollzG i.V.m. § 304 StPO (vgl. KG, Beschluss vom 30. September 2014 - 2 Ws 342/14 - juris Rn. 6 ff.) oder im Rahmen der Rechtsbeschwerde mit einer Verfahrensrüge nach § 120 Abs. 1 StVollzG i.V.m. § 338 Nr. 5 StPO (vgl. Peglau, jurisPR-StrafR 3/2015 unter Verweis auf OLG Celle, Beschluss vom 28. August 2014 - 1 Ws 355/14 - juris Rn. 11) angefochten werden.
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