Rechtsprechung
   OLG Celle, 28.08.2017 - 11 W 31/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,31458
OLG Celle, 28.08.2017 - 11 W 31/17 (https://dejure.org/2017,31458)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.08.2017 - 11 W 31/17 (https://dejure.org/2017,31458)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. August 2017 - 11 W 31/17 (https://dejure.org/2017,31458)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,31458) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 141 Abs. 3 S. 1; GKG § 38
    Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Nichterscheinens einer Partei in der mündlichen Verhandlung trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens; Zurechnung von Verschulden des Prozessbevollmächtigten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung des persönlichen Erscheinens des anlegenden Klägers zum Zwecke der Erörterung und Sachaufklärung in einer Kapitalanlageache; Förderung der Aufklärung des Sachverhalts; Verschulden des Prozessbevollmächtigten betreffend das unentschuldigte Fernbleiben einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 141 Abs. 3 S. 1; GKG § 38
    Anordnung des persönlichen Erscheinens einer Prozesspartei: Gesetzeszweck der Förderung der Sachverhaltsaufklärung; Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten zu Lasten der unentschuldigt nicht erschienenen Partei; Ausnahmefall der Gefährdung der ...

  • rechtsportal.de

    ZPO § 85 Abs. 2 ; ZPO § 141 Abs. 3 S. 1; GKG § 38
    Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Nichterscheinens einer Partei in der mündlichen Verhandlung trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Persönliches Erscheinen angeordnet: Wer nicht kommt, muss (hohes) Ordnungsgeld zahlen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ordnungsgeld bei Fernbleiben einer Partei im Gerichtstermin

Besprechungen u.ä.

  • zpoblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verzögerungsgebühr gem. § 38 GKG wegen Verstoßes gegen § 141 ZPO

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 241
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 03.07.2017 - 11 U 164/16

    Voraussetzungen der Haftung eines Anlageberaters; Darlegungs- und Beweislast im

    Auszug aus OLG Celle, 28.08.2017 - 11 W 31/17
    In diesem Zusammenhang ist ergänzend hinzuweisen auf die Ausführungen, die der Senat in seinem Urteil vom 3. Juli 2017 in dem Verfahren 11 U 164/16 gemacht hat (zitiert nach juris, Rn. 54):.

    Das entspricht der ständigen (jüngeren) Rechtsprechung des Senats (vgl. z. B. Senat, Beschlüsse vom 3. Juli 2017 - 11 U 164/16, juris Rn. 35 ff. sowie vom 17. Juli 2017 - 11 U 66/17, juris Rn. 4 ff., insbesondere 13 f.).

  • BGH, 22.06.2011 - I ZB 77/10

    Ausbleiben der Partei im Verhandlungstermin trotz Anordnung des persönlichen

    Auszug aus OLG Celle, 28.08.2017 - 11 W 31/17
    aa) Zweck der Vorschrift des § 141 Abs. 3 Satz 1 ZPO ist nicht, eine vermeintliche Missachtung des Gerichts zu ahnden, sondern die Aufklärung des Sachverhalts zu fördern (BGH, Senat für Landwirtschaftssachen, Beschluss vom 30. März 2017 - BLw 3/16, juris Rn. 10; BGH, Beschluss vom 22. Juni 2011 - I ZB 77/10, juris Rn. 16).

    Ein Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten braucht sich die Partei, die unentschuldigt einer Anordnung des persönlichen Erscheinens nicht Folge geleistet hat, nicht als etwaiges Verschulden zurechnen zu lassen, da die Vorschrift des § 85 Abs. 2 ZPO im Rahmen von § 141 Abs. 3 ZPO nicht zur Anwendung kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2011 - I ZB 77/10, juris Rn. 20; Wieczorek/ Schütze-Smid, ZPO, 4. Aufl., § 141 Rn. 67; MünchKommZPO-Fritsche, 5. Aufl., § 141 Rn. 24).

  • OLG Celle, 17.07.2017 - 11 U 66/17

    Schlüssigkeit der Schadensersatzklage wegen fehlerhafter Anlageberatung bei

    Auszug aus OLG Celle, 28.08.2017 - 11 W 31/17
    Das entspricht der ständigen (jüngeren) Rechtsprechung des Senats (vgl. z. B. Senat, Beschlüsse vom 3. Juli 2017 - 11 U 164/16, juris Rn. 35 ff. sowie vom 17. Juli 2017 - 11 U 66/17, juris Rn. 4 ff., insbesondere 13 f.).
  • BGH, 30.03.2017 - BLw 3/16

    Anordnung des persönlichen Erscheinens: Festsetzung eines Ordnungsgeldes bei

    Auszug aus OLG Celle, 28.08.2017 - 11 W 31/17
    aa) Zweck der Vorschrift des § 141 Abs. 3 Satz 1 ZPO ist nicht, eine vermeintliche Missachtung des Gerichts zu ahnden, sondern die Aufklärung des Sachverhalts zu fördern (BGH, Senat für Landwirtschaftssachen, Beschluss vom 30. März 2017 - BLw 3/16, juris Rn. 10; BGH, Beschluss vom 22. Juni 2011 - I ZB 77/10, juris Rn. 16).
  • OLG Celle, 22.06.2017 - 11 U 147/16

    Anforderungen an die Darlegung fehlerhafter Anlageberatung

    Auszug aus OLG Celle, 28.08.2017 - 11 W 31/17
    "Ergänzend ist anzumerken, dass - wie den Prozessbevollmächtigten der hiesigen Klägerin bekannt ist, die auch in dem nachfolgend genannten Verfahren die dortige Klägerin vertreten haben - zeitlich nach Erlass des Hinweisbeschlusses am 29. Mai 2017 der Senat in dem (Kapitalanlage-)Verfahren 11 U 147/16 in der mündlichen Verhandlung vom 1. Juni 2017 die dortige Klägerin persönlich angehört und diese in diesem Rahmen eingeräumt hat, dass Teile des schriftsätzlichen tatsächlichen Vorbringens, das ihre Prozessbevollmächtigten in ihrem Namen gehalten haben, nicht auf Angaben beruhen, die sie gegenüber ihren Prozessbevollmächtigten gemacht hat, sie im Übrigen zumindest zum Teil gar nicht verstanden habe, was ihre Prozessbevollmächtigten in ihrem Namen vorgetragen haben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht