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   OLG Celle, 28.10.1998 - 2 U 53/98   

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https://dejure.org/1998,10844
OLG Celle, 28.10.1998 - 2 U 53/98 (https://dejure.org/1998,10844)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.10.1998 - 2 U 53/98 (https://dejure.org/1998,10844)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. Oktober 1998 - 2 U 53/98 (https://dejure.org/1998,10844)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 249 BGB; § ... 251 BGB ; § 254 BGB ; § 64 Abs. 1 GemO,NW; § 64 Abs. 4 GemO,NW; § 182 Abs. 2 BGB ; § 242 BGB ; § 158 BGB; § 162 Abs. 1 BGB ; § 57 VVG; § 823 BGB; § 31 BGB ; § 831 BGB ; § 992 BGB; § 990 Abs. 1 S. 1 BGB; § 989 BGB; § 278 BGB ; § 252 BGB; § 985 BGB
    Schadenersatz wegen der Beschädigung einer fotografischen Nachbildung des Sennefer-Grabes; Unwirksamkeit eines Mietvertrages mit einer Kommune wegen Überschreitung der Vertretungsmacht eines Beamten oder Angestellten; Anwendbarkeit der Regeln über die Anscheins- und ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatz wegen der Beschädigung einer fotografischen Nachbildung des Sennefer-Grabes; Unwirksamkeit eines Mietvertrages mit einer Kommune wegen Überschreitung der Vertretungsmacht eines Beamten oder Angestellten; Anwendbarkeit der Regeln über die Anscheins- und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 607
  • NVwZ 2001, 355 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.10.1983 - III ZR 158/82

    Ungültigkeit einer formwidrigen Verpflichtungserklärung

    Auszug aus OLG Celle, 28.10.1998 - 2 U 53/98
    Die Funktion der streitbefangenen Vorschrift der Gemeindeordnung würde aber nicht mehr erfüllt, wenn man die Ermächtigung eines Gesamtvertreters zur Alleinvertretung durch den Anderen formfrei zuließe (vgl. BGH NJW 1984, 606 [BGH 13.10.1983 - III ZR 158/82] ).

    Wenn die Vertretungsmacht, wie im vorliegenden Fall an die Beachtung gewisser Förmlichkeiten gebunden ist, können nicht die Regeln der Duldungs- oder Anscheinsvollmacht einer Verpflichtungserklärung, bei der diese Förmlichkeiten erkennbar missachtet worden sind, trotzdem bindende Wirkung zulegen (vgl. BGH NJW 1984, 606, 607) [BGH 13.10.1983 - III ZR 158/82] .

    Zwar können öffentlich-rechtliche Körperschaften grundsätzlich bei Missachtung der zu ihrem Schutz erlassenen Vertretungsregelungen aus Verschulden bei Vertragsschluss schadenersatzpflichtig werden, wenn der Gegner im Vertrauen auf die Wirksamkeit der ihm gegenüber abgegebenen Erklärungen einen Schaden erlitten hat (vgl. BGH NJW 1984, 606, 607 [BGH 13.10.1983 - III ZR 158/82] ; NJW-RR 1992, 1435, 1436) [BGH 11.06.1992 - VII ZR 110/91] .

  • BGH, 11.06.1992 - VII ZR 110/91

    Culpa in contrahendo bei Mißachtung von Kompetenzvorschriften durch

    Auszug aus OLG Celle, 28.10.1998 - 2 U 53/98
    Zwar können öffentlich-rechtliche Körperschaften grundsätzlich bei Missachtung der zu ihrem Schutz erlassenen Vertretungsregelungen aus Verschulden bei Vertragsschluss schadenersatzpflichtig werden, wenn der Gegner im Vertrauen auf die Wirksamkeit der ihm gegenüber abgegebenen Erklärungen einen Schaden erlitten hat (vgl. BGH NJW 1984, 606, 607 [BGH 13.10.1983 - III ZR 158/82] ; NJW-RR 1992, 1435, 1436) [BGH 11.06.1992 - VII ZR 110/91] .

    Eine derartige Schutzwürdigkeit ist bereits bei einem ständigen Vertragspartner der öffentlichen Hand nicht ohne Weiteres anzunehmen (vgl. BGH NJW-RR 1992, 1435, 1436) [BGH 11.06.1992 - VII ZR 110/91] .

  • BGH, 16.11.1978 - III ZR 81/77

    Maßnahmen zur Förderung des Fremdenverkehrs - Nutzung eines Uferstreifens -

    Auszug aus OLG Celle, 28.10.1998 - 2 U 53/98
    Die Nichtbeachtung der durch diese Vorschrift vorgeschriebenen Förmlichkeiten in Folge der fehlenden Unterzeichnung der Mietvertrages durch den Bürgermeister der Beklagten oder seinen Stellvertreter führt zur Unwirksamkeit des Mietvertrages (vgl. BGH NJW 1980, 117, 118) [BGH 16.11.1979 - III ZR 81/77] .

    Zwar ist dieser Einwand gegenüber einer Gemeinde, die sich auf die Nichteinhaltung reiner Förmlichkeiten, wie der Schriftform, beruft, nicht grundsätzlich unzulässig (vgl. BGH a. a. O.; NJW 1980, 118 [BGH 16.11.1979 - III ZR 81/77] ).

  • BGH, 25.03.1963 - VII ZR 270/61

    Unrechtmäßige Grundstücksnutzung. Aufwendungsersatz

    Auszug aus OLG Celle, 28.10.1998 - 2 U 53/98
    Im Verhältnis des Eigentümers zum unrechtmäßigen Besitzer enthalten die §§ 987 ff. einen grundsätzlich ausschließliche Sonderregelung (vgl. BGHZ 39, 186; 63, 1249; 71, 1358).
  • BGH, 29.01.1993 - V ZR 160/91

    Entgangener Gewinn bei Ersatzanspruch des Rücktrittsberechtigten

    Auszug aus OLG Celle, 28.10.1998 - 2 U 53/98
    Der Höhe nach ist der Schadenersatzanspruch der Klägerin auf das negative Interesse einschließlich eines etwaigen durch die Verschlechterung entgangenen Gewinns (vgl. BGH NJW-RR 93, 626) begrenzt.
  • BGH, 08.07.1986 - VI ZR 18/85

    Täuschung über die rechtsgeschäftliche Verbindlichkeit einer vom Bürgermeister

    Auszug aus OLG Celle, 28.10.1998 - 2 U 53/98
    Darüber hinaus hat die höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1986, 2939, 2941) [BGH 08.07.1986 - VI ZR 18/85] angenommen, dass jedenfalls bei Banken von der Kenntnis auszugehen sei, dass der Bürgermeister einer Gemeinde allein Darlehensverträge in erheblicher Größenordnung nicht abschließen kann.
  • BGH, 20.09.1984 - III ZR 47/83

    Haftung der Gemeinde bei Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages mangels

    Auszug aus OLG Celle, 28.10.1998 - 2 U 53/98
    Vorschriften über die Vertretungsmacht der zur Vertretung berufenen Organe können, anders als Bestimmungen über reine Förmlichkeiten - wie Schriftform, Angabe der Dienstbezeichnung, Beifügung des Amtssiegels - im Ergebnis nicht durch den Einwand des Verstoßes gegen Treu und Glauben außer Kraft gesetzt werden (vgl. BGHZ 92, 164, 174) [BGH 20.09.1984 - III ZR 47/83] .
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