Rechtsprechung
   OLG Celle, 28.11.2013 - 11 U 279/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,34534
OLG Celle, 28.11.2013 - 11 U 279/12 (https://dejure.org/2013,34534)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.11.2013 - 11 U 279/12 (https://dejure.org/2013,34534)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. November 2013 - 11 U 279/12 (https://dejure.org/2013,34534)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,34534) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 307 Abs. 1; BGB § 307 Abs. 2; BGB § 320; UKlaG § 1; UKlaG § 4; BGB § 307 Abs. 1 S. 2; BGB § 651a
    Formularmäßige Vereinbarung einer ein Drittel des Reisepreises übersteigenden Anzahlungen in den AGB eines Reiseveranstalters; Anforderungen an die Transparenz der für verschiedene Angebote geltenden AGB

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    AGB-Klausel, wonach der Reisende mehr als 1/3 des Gesamtpreises anzuzahlen hat, ist unwirksam / Reiseveranstalter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formularmäßige Vereinbarung einer ein Drittel des Reisepreises übersteigenden Anzahlungen in den AGB eines Reiseveranstalters; Anforderungen an die Transparenz der für verschiedene Angebote geltenden AGB

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation und Volltext)

    Pauschalreisen: 40 Prozent Anzahlung sind zu viel

  • reise-recht-wiki.de

    Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen über eine Anzahlung von mehr als 1/3 des vereinbarten Gesamtreisepreises

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßige Vereinbarung einer ein Drittel des Reisepreises übersteigenden Anzahlungen in den AGB eines Reiseveranstalters

  • rechtsportal.de

    Formularmäßige Vereinbarung einer ein Drittel des Reisepreises übersteigenden Anzahlungen in den AGB eines Reiseveranstalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Pauschalreisen: 40 Prozent Anzahlung sind zu viel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Anzahlung von 40% des Reisepreises

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "Sparreise"

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    40% Anzahlung ist bei Pauschalreisen unzulässig

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Anzahlungsklauseln von über ein Drittel des Gesamtpreises in Reiseverträgen sind unwirksam

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Anzahlungsklauseln von über ein Drittel des Gesamtpreises in Reiseverträgen sind unwirksam

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klausel eines Reiseveranstalter über zu erbringende Anzahlung von 40% des Gesamtreisepreises ist unwirksam

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Klausel eines Reiseveranstalter über zu erbringende Anzahlung von 40% des Gesamtreisepreises ist unwirksam

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Pauschalreisen: 40 Prozent Anzahlung sind zu viel -

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Pauschalreisen: 40 Prozent Anzahlung sind zu viel - Kunden werden durch Vertragsklausel unangemessen benachteiligt

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Formularmäßigen Vereinbarung einer Anzahlung von mehr als 1/3 des vereinbarten Gesamtreisepreises

Sonstiges

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.06.2006 - X ZR 59/05

    Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters

    Auszug aus OLG Celle, 28.11.2013 - 11 U 279/12
    Die Regelung einer Vorleistungspflicht unterliegt der Inhaltskontrolle des § 307 BGB (BGH, NJW 2006, 3134 zitiert nach juris Tz. 6 m. w. N.).

    Da die Vereinbarung einer 40 %igen Anzahlung von dem gesetzlichen Leitbild der Regelung des § 320 BGB, nach dessen Inhalt Vertragspflichten in der Regel nur Zug um Zug zu erbringen sind, abweicht, muss bei der Prüfung, ob die Regelung eine unangemessene Benachteiligung enthält, eine umfassende Abwägung der beiderseitigen Interessen durchgeführt werden (vgl. BGH, NJW 2006, 3134 zitiert nach juris Tz. 7).

    Zu dem Grundgedanken der Regelung des § 320 BGB gehört nicht nur die Absicherung der Rückerstattung des Reisepreises und weiterer Aufwendungen, sondern der Gesetzgeber wollte mit dem Leistungsverweigerungsrecht des § 320 BGB dem Vertragspartner ein Druckmittel in die Hand geben, den anderen Teil zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Leistungen zu veranlassen (vgl. BGH, NJW 2006, 3134 zitiert nach juris Tz. 15).

    Bei der vorzunehmenden Interessenabwägung ist weiter zu berücksichtigen, dass der Reisende trotz des auch bei Leistung einer Anzahlung zu übergebenden Sicherungsscheins weiterhin das Risiko trägt, dass der Reiseveranstalter zum vereinbarten Reisetermin - unabhängig von seiner Zahlungsfähigkeit - nicht fähig oder nicht bereit ist, die geschuldete Reiseleistung zu erbringen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 2006 - X ZR 59/05, zit. nach juris, Tz. 15).

    Es ist deswegen mit dem Gebot von Treu und Glauben nicht zu vereinbaren und stellt eine unangemessene Benachteiligung des Reisenden dar, wenn Vorauszahlungen auf den Reisepreis in einer Höhe ausbedungen werden, durch die der Reisende verpflichtet wird, wesentliche Teile des Reisepreises erhebliche Zeit vor Reisebeginn zu leisten (BGH, Urteil vom 20. Juni 2006, a. a. O., Tz. 15).

  • BGH, 04.03.2010 - III ZR 79/09

    Internet-System-Vertrag

    Auszug aus OLG Celle, 28.11.2013 - 11 U 279/12
    So habe auch der III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs bei einem Internet-System-Vertrag mit einer Laufzeit von drei Jahren eine jährliche Vorauszahlung für zulässig erachtet (BGH, III ZR 79/09, Urteil vom 4. März 2010, zit. nach juris, Tz. 28, 33).

    Dieser Auffassung steht auch nicht die von der Beklagten zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 4. März 2010 (BGH NJW 2010, 1449, zit. nach juris) entgegen.

  • OLG Dresden, 21.06.2012 - 8 U 1900/11

    Formularmäßige Vereinbarung einer Pflicht zur Entrichtung einer Anzahlung von 40

    Auszug aus OLG Celle, 28.11.2013 - 11 U 279/12
    Dass auch für den Gesetzgeber der Zeitpunkt des Wertzuwachses bei dem Vertragspartner eine entscheidende Rolle spielt, zeigt die Regelung des § 632 a Abs. 1 Satz 1 BGB, die dem Unternehmer einen Anspruch auf eine Abschlagszahlung im Werkvertragsrecht nur in der Höhe gewährt, in der der Besteller durch die Leistung einen entsprechenden Wertzuwachs erlangt hat (vgl. hierzu auch OLG Dresden, Urteil vom 21. Juni 2012 - 8 U 1900/11, zit. nach juris, Tz. 46).

    Eine Anzahlung, zumindest wenn sie ein Drittel des Reisepreises übersteigt und damit erst recht, wenn sie wie im vorliegenden Fall 40 % des Gesamtpreises ausmacht, stellt danach eine unangemessene Benachteiligung des Reisenden dar (vgl. OLG Dresden, NJW-RR 2012, 1134, zit. nach juris, Tz. 40 ff.; Urteil des Kammergerichts vom 19. August 2013, 23 U 14/13, S. 3 des Urteils).

  • LG Köln, 02.05.2012 - 26 O 351/11

    Voraussetzungen für eine Unterlassung der Verwendung von AGBs wegen

    Auszug aus OLG Celle, 28.11.2013 - 11 U 279/12
    Die Begründung einer Vorleistungspflicht, die über eine beim Vertragsschluss zu entrichtende, verhältnismäßig geringe Anzahlung hinausgeht, ist grundsätzlich nur bei Hingabe hinreichender Sicherheiten vertretbar (vgl. BGH NJW 1987, 1931, 1934; Landgericht Köln RRa 2012, 244, zit. nach juris, Tz. 20).
  • BGH, 19.01.2005 - XII ZR 107/01

    Umfang der Haftungsfreistellung bei Anmietung eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Celle, 28.11.2013 - 11 U 279/12
    Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Klausel muss für den anderen Vertragsteil nachprüfbar und darf nicht irreführend sein (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 2005 - XII ZR 107/01, zit. nach juris Tz. 22).
  • BGH, 07.03.2013 - VII ZR 162/12

    Unwirksame Vorauszahlungsvereinbarungen bei einem Vertrag über Lieferung und

    Auszug aus OLG Celle, 28.11.2013 - 11 U 279/12
    Der Vorschrift des § 320 BGB kommt eine Leitbildfunktion zu (vgl. BGH NJW 2013, 1431 zitiert nach juris Tz. 25 m. w. N.).
  • OLG Köln, 11.04.2005 - 16 U 12/05

    Wirksamkeit der Klausel über eine 20-%ige Anzahlung bei einer Pauschalreise

    Auszug aus OLG Celle, 28.11.2013 - 11 U 279/12
    Damit seien die vom Oberlandesgericht Köln (NJW-RR 2005, 992) aufgestellten Kriterien erfüllt.
  • BGH, 12.03.1987 - VII ZR 37/86

    Formularmäßige Fälligkeitsvereinbarung in einem Reisevertrag; Formularmäßige

    Auszug aus OLG Celle, 28.11.2013 - 11 U 279/12
    Die Begründung einer Vorleistungspflicht, die über eine beim Vertragsschluss zu entrichtende, verhältnismäßig geringe Anzahlung hinausgeht, ist grundsätzlich nur bei Hingabe hinreichender Sicherheiten vertretbar (vgl. BGH NJW 1987, 1931, 1934; Landgericht Köln RRa 2012, 244, zit. nach juris, Tz. 20).
  • KG, 19.08.2013 - 23 U 14/13
    Auszug aus OLG Celle, 28.11.2013 - 11 U 279/12
    Eine Anzahlung, zumindest wenn sie ein Drittel des Reisepreises übersteigt und damit erst recht, wenn sie wie im vorliegenden Fall 40 % des Gesamtpreises ausmacht, stellt danach eine unangemessene Benachteiligung des Reisenden dar (vgl. OLG Dresden, NJW-RR 2012, 1134, zit. nach juris, Tz. 40 ff.; Urteil des Kammergerichts vom 19. August 2013, 23 U 14/13, S. 3 des Urteils).
  • LG Köln, 03.11.2010 - 26 O 57/10

    Unterlassungsanspruch bzgl. einer 40 % pauschalierte Rücktrittskosten

    Auszug aus OLG Celle, 28.11.2013 - 11 U 279/12
    Es ist bereits fraglich, ob eine Stornogebühr in dieser Höhe dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entspricht (vgl. hierzu verneinend LG Köln, RRa 2011, 150, zit. nach juris, Tz. 15 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht