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   OLG Celle, 29.01.2003 - 2 U 150/02   

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https://dejure.org/2003,3320
OLG Celle, 29.01.2003 - 2 U 150/02 (https://dejure.org/2003,3320)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.01.2003 - 2 U 150/02 (https://dejure.org/2003,3320)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. Januar 2003 - 2 U 150/02 (https://dejure.org/2003,3320)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Entfallen fortgesetzter Mietzahlungspflicht nach § 552 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) a.F.; Unberechtigte fristlose Kündigung ; Anforderungen an Darlegung und Beweis; Abschluss eines Mietvertrages zwischen Vermieter und Nachmieter ; Tatsächliche Gebrauchsüberlassung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entfallen fortgesetzter Mietzahlungspflicht nach § 552 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) a.F.; Unberechtigte fristlose Kündigung ; Anforderungen an Darlegung und Beweis; Abschluss eines Mietvertrages zwischen Vermieter und Nachmieter ; Tatsächliche Gebrauchsüberlassung ...

  • Judicialis

    BGB § 552 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 552 (a.F.)
    Zu den Voraussetzungen für eine Befreiung von der Mietzahlungspflicht nach unberechtigter fristloser Kündigung und Abschluss eines Mietvertrages zwischen Vermieter und Nachmieter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 343
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.12.1999 - XII ZR 339/97

    Verpflichtung zur Zahlung des Mietzinses bei Nichtbezug durch den Mieter und

    Auszug aus OLG Celle, 29.01.2003 - 2 U 150/02
    Die Folge, dass die Klägerin sowohl gegen den Beklagten als auch gegen die Nachmieter in dem Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Hannover einen Titel auf Mietzinszahlung erlangt hat, ist entgegen der Auffassung des Beklagten nicht widersinnig, sondern liegt vielmehr in der Natur der Sache und entspricht der Rechtsprechung des BGH (s. BGH, NZM 2000, 184, dazu Eckert, EWiR 2000, 325; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Aufl., Rz. 560).

    Dies ergibt sich aus dem schon eingangs zitierten Urteil des BGH vom 22. Dezember 1999 (XII ZR 339/97, NJW 2000, 1105 = NZM 2000, 184) mit dem sich die Berufungsbegründung nicht auseinander setzt.

  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus OLG Celle, 29.01.2003 - 2 U 150/02
    Hieraus folgt ohne weiteres, dass die Bekundungen des Zeugen ####### im Zivilprozess nicht der Entscheidung zugrunde gelegt werden dürfen (s. BVerfG, NJW 2002, 3619).
  • BGH, 31.03.1993 - XII ZR 198/91

    Anspruch auf Mietdifferenz bei vorzeitigem Auszug

    Auszug aus OLG Celle, 29.01.2003 - 2 U 150/02
    Nichts anderes ergibt sich aus der vom Beklagten zitierten Entscheidung BGH, NJW 1993, 1645, 1646, in der der BGH festgestellt hat, dass den vertragsbrüchigen Mieter die Pflicht trifft, die Differenzmiete zu übernehmen, wenn der Vermieter nur einen Nachmieter findet, der einen geringeren Mietzins zahlt.
  • OLG Oldenburg, 10.11.1980 - 5 UH 11/80
    Auszug aus OLG Celle, 29.01.2003 - 2 U 150/02
    Nur wenn der vertragsbrüchige Mieter beweist, dass der Vermieter die Sache einem Dritten überlassen hat, muss der Vermieter seinerseits den Beweis führen, dass er gleichwohl in der Lage war, dem Mieter den Mietgebrauch wieder zu gewähren (s. auch OLG Oldenburg, ZMR 1981, 91; MünchKomm.-Voelskow, BGB, 3. Aufl., § 552 Rz. 15; Wolf/Eckert/Ball, a. a. O., Rz. 564).
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