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   OLG Celle, 29.01.2003 - 9 U 176/02   

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https://dejure.org/2003,5138
OLG Celle, 29.01.2003 - 9 U 176/02 (https://dejure.org/2003,5138)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.01.2003 - 9 U 176/02 (https://dejure.org/2003,5138)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. Januar 2003 - 9 U 176/02 (https://dejure.org/2003,5138)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Schmerzensgeldanspruch bei Nichtvermögensschaden unter Anwendung der §§ 249 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB a.F.)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzensgeldanspruch bei Nichtvermögensschaden unter Anwendung der §§ 249 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB a.F.)

  • Judicialis

    BGB §§ 249 ff. a. F.; ; BGB § 253 a. F.; ; BGB § 253 Abs. 2 n. F.; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847 a. F.; ; ZPO § 97; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 253 a. F.; BGB § 847
    Anforderungen an Warnhinweis gegenüber Heimwerker über Verätzungsgefahr durch Frischbeton

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schmerzensgeld für Verletzungen der Haut aus der Verwendung von Frischbeton

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Produkthaftung - Warnhinweis auf dem Lieferschein genügt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mit Frischbeton Haut verätzt - Deutliche Warnung auf dem Lieferschein - kein Schmerzensgeld vom Hersteller

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 864
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.11.1991 - VI ZR 7/91

    Kindertee; Beweislastumkehr im Produkthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Celle, 29.01.2003 - 9 U 176/02
    Ganz allgemein sind damit Hersteller insbesondere eines industriellen Erzeugnisses verpflichtet, die Verbraucher vor denjenigen Gefahren zu warnen, die aus der Benutzung des Produkts entstehen können (BGH NJW 1992, 560).

    Zwar besteht die Pflicht zur Erteilung von Warnhinweisen nur, soweit die Verwendung noch im Rahmen der allgemeinen Zweckbestimmung des Produkts liegt (BGH NJW 1992, 560 r. Sp.); darüber hinaus entfällt diese Hinweispflicht des Herstellers, soweit er davon ausgehen kann, dass sein Produkt nur in die Hand von Personen gelangt, die mit den Produktgefahren vertraut sind (BGH NJW 1992, 561 I. Sp.).

  • BVerwG, 25.06.1992 - 7 C 1.92

    Fortgeltung der nach DDR-Recht erteilten, atomrechtlichen Genehmigungen für das

    Auszug aus OLG Celle, 29.01.2003 - 9 U 176/02
    Zwar besteht die Pflicht zur Erteilung von Warnhinweisen nur, soweit die Verwendung noch im Rahmen der allgemeinen Zweckbestimmung des Produkts liegt (BGH NJW 1992, 560 r. Sp.); darüber hinaus entfällt diese Hinweispflicht des Herstellers, soweit er davon ausgehen kann, dass sein Produkt nur in die Hand von Personen gelangt, die mit den Produktgefahren vertraut sind (BGH NJW 1992, 561 I. Sp.).

    Entscheidend ist, dass die Hinweise über Produktgefahren und deren Abwendung "deutlich" erfolgen; sie dürfen etwa nicht grafisch und drucktechnisch unauffällig gestaltet sein; ihre Bedeutung darf nicht zwischen Teilinformationen über Darreichungsformen und Werbeaussagen versteckt werden (BGH NJW 1992, 561 r. Sp.).

  • BGH, 07.10.1986 - VI ZR 187/85

    Sorgfaltspflichten des Herstellers gefährlicher Produkte; Konkretisierung durch

    Auszug aus OLG Celle, 29.01.2003 - 9 U 176/02
    Hinsichtlich seiner Auffassung, eine besondere "Folgenwarnung" sei erforderlich gewesen, beruft sich der Kläger - im erstinstanzlichen Klageschriftsatz vom 29. April 2002 (dort S. 6 mitte) - zu Unrecht auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. Oktober 1986 (BGH NJW 1987, 372).
  • OLG Bamberg, 26.10.2009 - 4 U 250/08

    Instruktionspflicht des Herstellers von Fertigbeton gegenüber einem

    aa) Frischbeton ist keineswegs ein "Allerwelts-Konsumprodukt", sondern ein spezifischer Werkstoff für gewerbliche Abnehmer oder im Umgang mit diesem Produkt hinreichend erfahrene Heimwerker (so zutreffend OLG Celle VersR 2004, 864, 866), der aufgrund seines alkalischen Potentials, wie der Streitfall veranschaulicht, zu erheblichen Hautschädigungen führen kann.
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