Rechtsprechung
OLG Celle, 29.03.2011 - 4 W 23/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Voraussetzungen der Eintragung des Wechsels eines Gesellschafters einer BGB-Gesellschaft im Grundbuch; Zustimmung der übrigen Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft
- Deutsches Notarinstitut
WEG § 12
Kein Zustimmungserfordernis nach § 12 WEG bei Gesellschafterwechsel in einer GbR als Wohnungseigentümer
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Eintragung des Wechsels eines Gesellschafters einer BGB-Gesellschaft im Grundbuch; Zustimmung der übrigen Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Keine Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer bei Wechsel des Gesellschafters einer einen Miteigentumsanteil bildenden GbR, § 12 Abs. 1 WEG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 12 Abs. 1
Voraussetzungen der Eintragung des Wechsels eines Gesellschafters einer BGB -Gesellschaft im Grundbuch; Zustimmung der übrigen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kein Zustimmungserfordernis bei Gesellschafterwechsel!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Verwalterzustimmung
- haufe.de (Kurzinformation)
Wohnungs-GbR - Gesellschafterwechsel ohne Zustimmung der WEG möglich
- haufe.de (Kurzinformation)
Wohnungs-GbR - Gesellschafterwechsel ohne Zustimmung der WEG möglich
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wohnungseigentum: Kein Zustimmungserfordernis bei Gesellschafterwechsel! (IMR 2011, 198)
Verfahrensgang
- AG Otterndorf, 20.01.2011 - Bl 1463
- OLG Celle, 29.03.2011 - 4 W 23/11
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 1166
- NZM 2011, 755
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG München, 12.04.2007 - 32 Wx 64/07
Veräußerung des Wohnungseigentums mit Zustimmung des Verwalters unter Ausnahme …
Auszug aus OLG Celle, 29.03.2011 - 4 W 23/11
Es handelt sich nur um die Übertragung der Mitgliedschaft in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, jedoch nicht um die Übertragung eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts (vgl. OLG München, NJW 2007, 1536, Rn. 10 - aus juris; vgl. a. Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14.Aufl., Rn 982 i).
- KG, 18.10.2011 - 1 W 566/11
Veräußerungsbeschränkung beim Wohnungseigentum: Erfordernis der …
Ein Wechsel der Gesellschafter wäre ein Rechtserwerb, der sich außerhalb des Grundbuchs vollzieht und ein weiteres Zustimmungserfordernis nicht auslösen würde (OLG Celle, NJW-RR 2011, 1166; OLG München, NJW 2007, 1536). - KG, 18.10.2011 - 1 W 571/11
GbR aus Verwandten ist selbst keine Verwandte!
Ein Wechsel der Gesellschafter wäre ein Rechtserwerb, der sich außerhalb des Grundbuchs vollzieht und ein weiteres Zustimmungserfordernis nicht auslösen würde (OLG Celle, NJW-RR 2011, 1166; OLG München, NJW 2007, 1536). - KG, 18.10.2011 - 1 W 570/11
GbR aus Verwandten ist selbst keine Verwandte!
Ein Wechsel der Gesellschafter wäre ein Rechtserwerb, der sich außerhalb des Grundbuchs vollzieht und ein weiteres Zustimmungserfordernis nicht auslösen würde (OLG Celle, NJW-RR 2011, 1166; OLG München, NJW 2007, 1536).
- KG, 18.10.2011 - 1 W 569/11
GbR aus Verwandten ist selbst keine Verwandte!
Ein Wechsel der Gesellschafter wäre ein Rechtserwerb, der sich außerhalb des Grundbuchs vollzieht und ein weiteres Zustimmungserfordernis nicht auslösen würde (OLG Celle, NJW-RR 2011, 1166; OLG München, NJW 2007, 1536). - KG, 18.10.2011 - 1 W 567/11
GbR aus Verwandten ist selbst keine Verwandte!
Ein Wechsel der Gesellschafter wäre ein Rechtserwerb, der sich außerhalb des Grundbuchs vollzieht und ein weiteres Zustimmungserfordernis nicht auslösen würde (OLG Celle, NJW-RR 2011, 1166; OLG München, NJW 2007, 1536). - KG, 18.10.2011 - 1 W 568/11
GbR aus Verwandten ist selbst keine Verwandte!
Ein Wechsel der Gesellschafter wäre ein Rechtserwerb, der sich außerhalb des Grundbuchs vollzieht und ein weiteres Zustimmungserfordernis nicht auslösen würde (OLG Celle, NJW-RR 2011, 1166; OLG München, NJW 2007, 1536).