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   OLG Celle, 29.04.1999 - 22 U 133/98   

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https://dejure.org/1999,17308
OLG Celle, 29.04.1999 - 22 U 133/98 (https://dejure.org/1999,17308)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.04.1999 - 22 U 133/98 (https://dejure.org/1999,17308)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. April 1999 - 22 U 133/98 (https://dejure.org/1999,17308)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2174 BGB ; § 2147 BGB ; § 2177 BGB ; § 2186 BGB ; § 2148 BGB ; § 2187 Abs. 1 BGB
    Auslegung eines Testamentes; Beschwerung des Vermächtnisnehmers mit einem Untervermächtnis ; Aufschub der Vermächtnisauszahlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Testamentes; Beschwerung des Vermächtnisnehmers mit einem Untervermächtnis ; Aufschub der Vermächtnisauszahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.03.1985 - IVa ZR 171/83

    Auslegung einer Klausel in einem Grundstücksüberlassungsvertrag; Vorbehalt einer

    Auszug aus OLG Celle, 29.04.1999 - 22 U 133/98
    Hinsichtlich einer unentgeltlichen Zuwendung, die der Erblasser durch Rechtsgeschäft unter Lebenden vorgenommen habe, sei es aber nicht möglich, den Zuwendungsempfänger nachträglich mit einem Vermächtnis zu beschweren (BGH NJW-RR 1986, S. 164).
  • BGH, 09.03.1983 - IVa ZR 211/81

    Voraussetzungen für die Erlangung eines Pflichtteilsanspruchs - Rechtsfolgen der

    Auszug aus OLG Celle, 29.04.1999 - 22 U 133/98
    Denn gemäß § 2187 Abs. 1 BGB kann ein Vermächtnisnehmer, der mit einem Vermächtnis beschwert ist, die Erfüllung auch nach der Annahme des ihm zugewendeten Vermächtnisses insoweit verweigern, als dasjenige, was er aus dem Vermächtnis erhält, zur Erfüllung nicht ausreicht, wobei der Senat die sachliche Klärung dieser Einrede dem dafür vorgesehenen Verfahren nach §§ 786, 785 ZPO überlässt (vgl. dazu BGH NJW 1983, S. 2378 [2379]).
  • OLG Köln, 22.03.1995 - 26 WF 32/95
    Auszug aus OLG Celle, 29.04.1999 - 22 U 133/98
    Aus der Aufnahme des Vorbehaltes nach §§ 780, 786 ZPO ergibt sich kein Teilunterliegen i. S. von § 92 Abs. 1 ZPO (OLG Celle, OLGR 1995, S. 204 m. w. N.).
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