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   OLG Celle, 29.05.2013 - 10 WF 100/13   

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https://dejure.org/2013,13209
OLG Celle, 29.05.2013 - 10 WF 100/13 (https://dejure.org/2013,13209)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.05.2013 - 10 WF 100/13 (https://dejure.org/2013,13209)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. Mai 2013 - 10 WF 100/13 (https://dejure.org/2013,13209)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 240 FamFG; § 243 S. 2 Nr. 2 FamFG; § 253 FamFG; § 114 S. 1 ZPO; § 113 Abs. 1 FamFG; § 7 Abs. 1 S. 1 UVG; § 1605 BGB
    Mutwilligkeit eines Verfahrenskostenhilfebegehrens für ein Abänderungsverfahren bei unterlassener Stellungnahme im vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mutwilligkeit eines Verfahrenskostenhilfebegehrens für ein Abänderungsverfahren bei unterlassener Stellungnahme im vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 1285
  • FamRZ 2013, 1592
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 12.08.2011 - 10 WF 299/10

    Voraussetzungen einer Ablehnung der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wegen

    Auszug aus OLG Celle, 29.05.2013 - 10 WF 100/13
    Der Senat hat bereits entschieden, dass eine Rechtsverteidigung mutwillig ist, wenn der Antragsgegner es ohne triftigen Grund unterlässt, in einem Verfahrenskostenhilfeverfahren rechtzeitig Einwendungen geltend zu machen, mit denen er ohne Aufwand ein Hauptsacheverfahren verhindern könnte (vgl. Senatsbeschluss vom 12. August 2011, 10 WF 299/10 ; MDR 2011, 1235-1236 (Leitsatz und Gründe) FamRZ 2012, 47 -48 (Leitsatz und Gründe)).
  • OLG Stuttgart, 28.01.2021 - 11 WF 171/20

    Verfahrenskostenhilfe für Abänderungsverfahren wegen Leistungsunfähigkeit trotz

    Dass der Antragsteller seine Einwendungen erst nach Ablauf der Einwendungsfrist vorgebracht hat und hierdurch von den ihm eingeräumten rechtlichen Möglichkeiten im Rahmen des Abänderungsverfahrens nach § 240 FamFG Gebrauch macht, erscheint vor diesem Hintergrund entgegen der Ansicht des Familiengerichts nicht mutwillig (a.A. OLG Celle, FamRZ 2013, 1592 f.; unter Bezugnahme hierauf ebenso: Prütting/Helms, FamFG, 5. Aufl. 2020, § 240 Rn. 33; jurisPK-BGB/Schmidt, 9. Aufl. 2020, Kostenrechtliche Hinweise in Familiensachen, Teil 17 - Verfahrenskostenhilfe Rn. 18 f.; Gerhardt/v. Heintschel-Heinegg/Klein/Keske, 11. Aufl. 2018, Kap. 16 Rn. 69).
  • OLG Bamberg, 14.02.2023 - 2 WF 216/22

    Verfahrenskostenhilfe nach vereinfachtem Unterhaltsverfahren

    Der Beschwerdeführerin stand somit eine einfachere und billigere Möglichkeit der Geltendmachung ihrer Rechte offen, so dass sich deren Verfolgung im Abänderungsverfahren als mutwillig darstellt (so auch OLG Celle, Beschluss v. 29.05.2013, Az. 10 WF 100/13; Prütting/Helms-Bömelburg, FamFG, 6. Aufl., § 240 Rn. 33; ZöllerFeskorn, ZPO, 34. Aufl., § 76 FamFG Rn. 16).
  • OLG Düsseldorf, 08.12.2022 - 3 WF 100/22

    Voraussetzungen der Zurückweisung eines Verfahrenskostenhilfegesuchs für die

    Dort wird zur Begründung dieser Ansicht auf eine Entscheidung des OLG Celle (Beschluss vom 29.05.2013, 10 WF 100/13, FamRZ 2013, 1592) Bezug genommen.
  • AG Aschaffenburg, 01.12.2022 - 3 F 1200/22

    Mutwilligkeit eines Abänderungsverfahrens nach vereinfachtem Unterhaltsverfahrens

    Der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe steht der Gesichtspunkt der Mutwilligkeit entgegen, wenn dem Rechtssuchenden eine einfachere und billigere Möglichkeit der Geltendmachung offensteht, die auch ein selbst für die Rechtsverfolgungs- bzw. -verteidigungskosten aufkommender Beteiligter vernünftigerweise wählen würde, wobei es selbstverständlich ist, dass sich eine in beliebig rechtserheblicher Weise in Anspruch genommene Person dem - soweit dies aus ihrer Sicht zu Unrecht erfolgt - entgegenstellt und - je nach den persönlichen Fähigkeiten mehr oder wenig substanziiert und qualifiziert - den für unberechtigt gehaltenen Anspruch zurückweist (vgl. OLG Celle, FamRZ 2013, 1592).
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