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   OLG Celle, 29.11.2016 - 2 Ss 124/16   

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https://dejure.org/2016,52504
OLG Celle, 29.11.2016 - 2 Ss 124/16 (https://dejure.org/2016,52504)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.11.2016 - 2 Ss 124/16 (https://dejure.org/2016,52504)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. November 2016 - 2 Ss 124/16 (https://dejure.org/2016,52504)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    StGB § 56 Abs. 1
    Berücksichtigung künftig zu erwartender Bagatellstraftaten bei der Prognoseentscheidung nach § 56 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56 Abs. 1
    Berücksichtigung künftig zu erwartender Bagatellstraftaten bei der Prognoseentscheidung nach § 56 Abs. 1 StGB

  • rechtsportal.de

    StGB § 56 Abs. 1
    Berücksichtigungsfähigkeit von zu erwartenden Bagatelldelikten im Rahmen der Prognose zur Strafaussetzung zur Bewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 16.02.1998 - 5 StR 7/98

    Voraussetzungen für einen Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus OLG Celle, 29.11.2016 - 2 Ss 124/16
    Die Entscheidung, ob von einer Verfolgung abgesehen wird, Verfahren eingestellt werden oder von einer Bestrafung abgesehen wird, liegt jeweils im Ermessen der zuständigen Strafverfolgungsbehörden (vgl. Körner/ Patzak /Volkmer, BtMG, 8. Auflage, § 29, Teil 29 Rn. 69, § 31a Rn. 129, 139), ohne dass der Täter einen Anspruch auf eine solche Verfahrensweise hätte (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 152; OLG Koblenz StV 2006, 531).

    Vielmehr können bei den in der Zukunft zu treffenden Ermessensentscheidungen nach den §§ 29 Abs. 5, 31a Abs. 1, Abs. 2 BtMG gerade auch Gesichtspunkte wie die - insbesondere einschlägigen - strafrechtlichen Vorbelastungen oder laufende Bewährungen des Täters eine Rolle spielen, aber auch spezialpräventive Erwägungen (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 152; BayObLG NJW 2003, 1681; Körner/ Patzak /Volkmer a. a. O., § 29, Teil 29 Rn. 75, § 31a Rn. 33).

  • BayObLG, 05.09.2002 - 5St RR 224/02

    Anforderungen an die Entscheidung über die Sozialprognose bei Strafaussetzung zur

    Auszug aus OLG Celle, 29.11.2016 - 2 Ss 124/16
    Die danach vom Tatgericht zu treffende Prognoseentscheidung erfasst grundsätzlich alle Arten von Straftaten, es muss sich weder um einschlägige, noch um ähnlich gewichtige Straftaten handeln (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 16; BayObLG NStZ-RR 2003, 105; OLG Hamm, Beschluss vom 30. Juni 2009; 2 Ss 200/09; LK- Hubrach , 12. Auflage, § 56 Rn. 15; MüKoStGB/ Groß , 3. Auflage, § 56 Rn. 18; Sch/Sch- Stree/Kinzig , 29. Auflage, § 56 Rn. 16; Fischer a. a. O., § 56 Rn. 4).

    Hieran fehlt es jedoch, wenn ein Rechtsfehler Gesichtspunkte bei der Aussetzungsentscheidung betrifft, die auch eine Rolle bei der Zumessung der Strafe spielen, also ein erkennbarer Zusammenhang zwischen den Erwägungen zur Strafzumessung und zur Strafaussetzung besteht (vgl. BayObLG NStZ-RR 2003, 105; Fischer a. a. O., § 56 Rn. 27).

  • OLG Nürnberg, 24.01.2007 - 2 St OLG Ss 280/06

    Anforderungen an die Prognose und die entsprechenden Feststellungen für eine

    Auszug aus OLG Celle, 29.11.2016 - 2 Ss 124/16
    Zwar soll eine Wechselwirkung zwischen der Höhe einer verhängten Freiheitsstrafe und der Frage, ob deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden kann, nicht bestehen, wenn sich die Frage der Aussetzung von der Strafzumessung trennen lässt (vgl. OLG Nürnberg StraFo 2007, 339; Fischer a. a. O., § 56 Rn. 27).
  • BayObLG, 20.01.2003 - 4St RR 133/02

    Betäubungsmittelstrafrecht: Absehen von Strafe bei Besitz einer geringen Menge -

    Auszug aus OLG Celle, 29.11.2016 - 2 Ss 124/16
    Vielmehr können bei den in der Zukunft zu treffenden Ermessensentscheidungen nach den §§ 29 Abs. 5, 31a Abs. 1, Abs. 2 BtMG gerade auch Gesichtspunkte wie die - insbesondere einschlägigen - strafrechtlichen Vorbelastungen oder laufende Bewährungen des Täters eine Rolle spielen, aber auch spezialpräventive Erwägungen (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 152; BayObLG NJW 2003, 1681; Körner/ Patzak /Volkmer a. a. O., § 29, Teil 29 Rn. 75, § 31a Rn. 33).
  • OLG Hamm, 17.03.2009 - 3 Ss 15/09

    BtM; Betäubungsmittel, Wirkstoffmenge; Feststellungen

    Auszug aus OLG Celle, 29.11.2016 - 2 Ss 124/16
    Jedenfalls für Dauerkonsumenten illegaler Rauschmittel ohne diesbezügliches Problembewusstsein soll ein Absehen von der Bestrafung nach § 29 Abs. 5 BtMG regelmäßig nicht in Betracht kommen (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2010, 24; 2014, 345; Körner/ Patzak /Volkmer a. a. O., § 29, Teil 29 Rn. 72, 79).
  • BVerfG, 09.06.1994 - 2 BvR 710/94

    Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe bei Diebstahl geringwertiger

    Auszug aus OLG Celle, 29.11.2016 - 2 Ss 124/16
    Zudem ist anerkannt, dass auch Delikte aus dem Bagatellbereich, zum Beispiel Diebstähle mit einem sehr geringen Wert der Beute, die Verhängung von zumindest kurzen Freiheitsstrafen gebieten können, gerade bei mehrfach einschlägig vorbelasteten Tätern (vgl. Senat NStZ-RR 2004, 142; OLG Düsseldorf NStZ 1986, 512, vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 9. Juni 1994, 2 BvR 710/94).
  • OLG Hamm, 29.07.2014 - 2 RVs 33/14

    Bestrafung; Besitzes einer geringen Menge von BtM (Marihuana); Eigenverbrauch

    Auszug aus OLG Celle, 29.11.2016 - 2 Ss 124/16
    Jedenfalls für Dauerkonsumenten illegaler Rauschmittel ohne diesbezügliches Problembewusstsein soll ein Absehen von der Bestrafung nach § 29 Abs. 5 BtMG regelmäßig nicht in Betracht kommen (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2010, 24; 2014, 345; Körner/ Patzak /Volkmer a. a. O., § 29, Teil 29 Rn. 72, 79).
  • BGH, 07.06.2006 - 2 StR 42/06

    Strafzumessung (Umfang der revisionsgerichtlichen Kontrolle; Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Celle, 29.11.2016 - 2 Ss 124/16
    Im Zweifelsfall ist die Bewertung des Tatrichters zu respektieren ist (vgl. BGH NStZ 1982, 114; StraFo 2006, 383; Senat, Urteil vom 28. Juni 2016, 2 Ss 70/16).
  • BGH, 17.01.2002 - 4 StR 509/01

    Strafzumessung bei fahrlässiger Tötung; Aussetzung zur Bewährung (besondere

    Auszug aus OLG Celle, 29.11.2016 - 2 Ss 124/16
    Das Revisionsgericht kann nur eingreifen, wenn das Tatgericht Rechtsbegriffe verkannt oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat, also unzutreffende Maßstäbe angelegt, nahe liegende Umstände übersehen oder festgestellte Umstände falsch gewichtet hat (vgl. BGH NStZ 2002, 312; Senat, Beschluss vom 25. Januar 2016, 2 Ss 1/16; KG, Beschluss vom 19. Oktober 2015, (3) 161 Ss 195/15 (107/15); Fischer , StGB, 63. Auflage, § 56 Rn. 11).
  • OLG Hamm, 28.05.2009 - 2 Ss 200/09

    Strafzumessung; allgemeine Anforderungen; Widerruf von Strafaussetzung

    Auszug aus OLG Celle, 29.11.2016 - 2 Ss 124/16
    Die danach vom Tatgericht zu treffende Prognoseentscheidung erfasst grundsätzlich alle Arten von Straftaten, es muss sich weder um einschlägige, noch um ähnlich gewichtige Straftaten handeln (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 16; BayObLG NStZ-RR 2003, 105; OLG Hamm, Beschluss vom 30. Juni 2009; 2 Ss 200/09; LK- Hubrach , 12. Auflage, § 56 Rn. 15; MüKoStGB/ Groß , 3. Auflage, § 56 Rn. 18; Sch/Sch- Stree/Kinzig , 29. Auflage, § 56 Rn. 16; Fischer a. a. O., § 56 Rn. 4).
  • OLG Koblenz, 08.12.2005 - 1 Ss 271/05

    Betäubungsmittelstrafrecht: Absehen von Strafe

  • OLG Düsseldorf, 28.04.1986 - 5 Ss 71/86
  • KG, 19.10.2015 - 161 Ss 195/15

    Revision in Strafsachen: Rechtsmittelbeschränkung auf die Frage der

  • OLG Celle, 18.08.2003 - 22 Ss 101/03

    Änderung eines Rechtsfolgenausspruches durch das Revisionsgericht; Ermessen über

  • LG Krefeld, 19.03.2021 - 21 KLs 3/21
    Eine Strafaussetzung zur Bewährung verlangt stets die begründete Erwartung, also nicht die bloße Hoffnung (BayObLG JZ 2000, 330), aber auch keine sichere oder unbedingte Gewähr (BGH NStZ-RR 2005, 38; OLG Braunschweig NStZ-RR 1998, 186; Fischer Rn. 4 mwN), dass der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen wird, sei es auch erst mithilfe von Auflagen, § 56b, oder Weisungen, §§ 56c, 56d, und künftig, also nicht nur während der Dauer der Bewährungszeit, auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird; auch solche aus dem Bagtellbereich (OLG Celle BeckRS 2016, 113282).
  • OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 RVs 18/17

    Berufungsbeschränkung; Rechtsmittelbeschränkung; Wirksamkeit; Strafzumessung;

    Auch bzgl. der Strafaussetzung zur Bewährung kann das Revisionsgericht nur unter den o.g. Voraussetzungen eingreifen (OLG Celle, Beschl. v. 29.11.2016 - 2 Ss 124/16 - juris m.w.N.).
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