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   OLG Celle, 30.08.2006 - StO 1/06   

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https://dejure.org/2006,30939
OLG Celle, 30.08.2006 - StO 1/06 (https://dejure.org/2006,30939)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.08.2006 - StO 1/06 (https://dejure.org/2006,30939)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. August 2006 - StO 1/06 (https://dejure.org/2006,30939)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    StBerG § 43; ; StBerG § ... 43 Abs. 1; ; StBerG § 43 Abs. 2; ; StBerG § 46; ; StBerG § 46 Abs. 2; ; StBerG § 57 Abs. 4; ; StBerG § 57 a; ; StBerG § 80; ; StBerG § 80 Abs. 1 Satz 2; ; StBerG § 89; ; StBerG § 89 Abs. 1; ; StBerG § 90 Abs. 1 Nr. 2; ; StBerG § 90 Abs. 1 Nr. 3; ; StBerG § 90 Abs. 2; ; StBerG § 153 Abs. 1; ; StPO § 153 a; ; StPO § 200; ; StPO § 267 Abs. 1 Satz 3; ; BOStB § 10 Abs. 2; ; BOStB § 10; ; BOStB § 16; ; BOStB § 19; ; BOStB § 19 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 62/01

    "Partnerschafts-Kurzbezeichnung"; Zulässigkeit der Aufnahme einer

    Auszug aus OLG Celle, 30.08.2006 - StO 1/06
    Soweit der Angeschuldigte auf die jüngere Rechtsprechung zum Verwenden von Namenszusätzen und sog. Fantasiebezeichnungen hinweist (vgl. etwa BGH NJW 2004, 1651 und NJW 2005, 1770), steht dies der Annahme einer Berufspflichtverletzung nach § 43 Abs. 1 StBerG nicht entgegen.
  • BGH, 18.04.2005 - AnwZ (B) 35/04

    Zulässigkeit der Bezeichnung "Associate"

    Auszug aus OLG Celle, 30.08.2006 - StO 1/06
    Soweit der Angeschuldigte auf die jüngere Rechtsprechung zum Verwenden von Namenszusätzen und sog. Fantasiebezeichnungen hinweist (vgl. etwa BGH NJW 2004, 1651 und NJW 2005, 1770), steht dies der Annahme einer Berufspflichtverletzung nach § 43 Abs. 1 StBerG nicht entgegen.
  • BGH, 25.01.1971 - AnwSt (R) 7/70

    Ehrengerichtliches Verfahren gegen Rechtsanwälte

    Auszug aus OLG Celle, 30.08.2006 - StO 1/06
    Auch im berufsgerichtlichen Verfahren wird der Verfahrensgegenstand durch den Inhalt von Anschuldigungsschrift und Eröffnungsbeschluss grundsätzlich begrenzt (BGHSt 24, 81), was das Feststellen und Berücksichtigen hierüber hinausgehender rechtsfolgenrelevanter Tatsachen indessen nicht von vornherein ausschließt (vgl. nur Meyer-Goßner, Strafprozessordnung, 49. Auflage, § 200 Rn. 10).
  • OLG Celle, 11.07.2001 - StO 7/01

    Abgrenzung; Angestellteneigenschaft; Außensozietät; Berufspflichtverletzung;

    Auszug aus OLG Celle, 30.08.2006 - StO 1/06
    Letzteres liegt jedenfalls dann fern, wenn in einem Briefkopf nacheinander die Namen der Steuerberater und - in Fettdruck - die Bezeichnung Steuerberater angegeben wird (Senatsbeschluss vom 11. Juli 2001 (Az.: StO 7/01, StO 8/01)).
  • OLG Karlsruhe, 15.05.2009 - StO 1/08

    Zulässigkeit der Führung der Bezeichnung "zertifizierter Finanzplaner" durch

    Zweck der Regelung des § 43 StBerG ist damit jedenfalls auch der Schutz der Allgemeinheit vor irreführenden Berufsbezeichnungen (Nds. OVG NJW-RR 1999, 500; OLG Celle DStRE 2008, 57f.).
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