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   OLG Celle, 30.08.2016 - 11 U 23/16   

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OLG Celle, 30.08.2016 - 11 U 23/16 (https://dejure.org/2016,79662)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.08.2016 - 11 U 23/16 (https://dejure.org/2016,79662)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. August 2016 - 11 U 23/16 (https://dejure.org/2016,79662)
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Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Wert der Beschwer bei Verurteilung zur Erteilung eines Buchauszugs, Buchauszug, Auskunft, Ansatzfähigkeit der Kosten externer Hilfspersonen, Hilfskräfte, Anspruch des VV auf Erteilung eines Buchauszuges, erforderliche Angaben, Rechtsmissbrauch, Indizien für die ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • OLG Hamm, 21.03.1997 - 35 U 24/96

    Anforderungen an ordnungsgemäßen Buchauszug i. S. d. § 87 c Abs. 2 HGB

    Auszug aus OLG Celle, 30.08.2016 - 11 U 23/16
    Angaben zur Höhe und Fälligkeit offener Beitragszahlungen schuldet der U dem HV, weil dieser daraus Rückschlüsse auf Stornogefahren ziehen kann (unter Bezugnahme auf OLG Hamm, 21.03.1997 - 35 U 24/96 - Juris Tz. 7; OLG Saarbrücken, 23.05.2001 - 1 U 760/00 - Juris Tz. 13).

    Die Information ist im Allgemeinen für die Höhe der Provision bedeutsam (unter Bezugnahme auf OLG Hamm , 21.03.1997 - 35 U 24/96 - Juris Tz. 7 ).

    Andererseits lässt sich das Ausbleiben von Auszahlungen durch einen Einbehalt auf einem solchen Konto erklären (unter Bezugnahme auf OLG Hamm, 21.03.1997 - 35 U 24/96 - VersR 98, 1415, sub II. 2. b) der Gründe).

  • OLG Saarbrücken, 23.05.2001 - 1 U 760/00

    Anforderungen an den vom Unternehmer zu erteilenden Buchauszug

    Auszug aus OLG Celle, 30.08.2016 - 11 U 23/16
    Deshalb hat ein HV Anspruch auf diese Angabe (im Anschluss an OLG Saarbrücken, 23.05.2001 - 1 U 760/00 - Juris Tzz. 6, 50).

    Angaben zur Höhe und Fälligkeit offener Beitragszahlungen schuldet der U dem HV, weil dieser daraus Rückschlüsse auf Stornogefahren ziehen kann (unter Bezugnahme auf OLG Hamm, 21.03.1997 - 35 U 24/96 - Juris Tz. 7; OLG Saarbrücken, 23.05.2001 - 1 U 760/00 - Juris Tz. 13).

  • BGH, 15.03.2012 - IX ZR 34/11

    Annahmeverzug: Zurückweisung von Zahlungen aufgrund eines vorläufig

    Auszug aus OLG Celle, 30.08.2016 - 11 U 23/16
    Leistungen, die aufgrund eines vorläufig vollstreckbaren Urteils erbracht werden, sind in der Regel dahin zu verstehen, dass sie nur eine vorläufige Leistung darstellen sollen und unter der aufschiebenden Bedingung der rechtskräftigen Bestätigung der zugrunde liegenden Verbindlichkeit erfolgen (unter Bezugnahme auf BGH, 15.03.2012 - IX ZR 34/11 - Juris Tz. 7; 08.05.1985 - IVa ZR 138/83 Juris Tz. 26 zur Auskunft im Rahmen einer Stufenklage ).

    Hat der U in seinem Schreiben ausdrücklich erklärt, die Erteilung des Buchauszuges erfolge ohne Anerkennung einer Rechtspflicht oder präjudizielle Wirkung, ist die Übersendung ersichtlich auch zur Abwendung einer Zwangsvollstreckung erfolgt, wie sich aus dem Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung ergibt, steht die Leistung andererseits aber gerade nicht unter dem Vorbehalt der Rückforderung oder der Unverbindlichkeit, wenn der U deutlich macht, dass sie zum Zwecke der Erfüllung erfolgen soll (unter Bezugnahme des BGH, 15.03.2012 - IX ZR 34/11 - Juris Tz. 7 ).

  • BGH, 21.03.2001 - VIII ZR 149/99

    Form und Umfang des Buchauszuges

    Auszug aus OLG Celle, 30.08.2016 - 11 U 23/16
    Die Provisionsregelung ergibt sich in erster Linie aus der zwischen ihnen getroffenen Provisionsvereinbarung und aus den zwingenden gesetzlichen Regelungen (§ 87 a Abs. 2 bis 4 HGB) sowie, soweit eine besondere Vereinbarung nicht getroffen wurde, aus den dispositiven gesetzlichen Vorschriften der §§ 92, 87 und 87 a Abs. 1 HGB (unter Bezugnahme auf BGH, 21.03.2001 - VIII ZR 149/99 - Juris Tz. 18 - Axa Colonia 1 -).

    Die Notwendigkeit, im Falle eines dynamisierten Vertrages die Höhe der dynamisierten Versicherungssumme und der Jahresprämie sowie den Zeitpunkt der Erhöhung der Versicherungssumme und der Jahresprämie anzugeben, ist bereits höchstrichterlich festgestellt (unter Bezugnahme auf BGH, 21.03.2001 - VIII ZR 149/99 - LS 41, Juris Tz. 29 - Axa Colonia 1 -).

  • BGH, 09.10.2014 - V ZB 225/12

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei neuem Vorbringen

    Auszug aus OLG Celle, 30.08.2016 - 11 U 23/16
    Das macht es dennoch nicht entbehrlich, in der Berufungsbegründung gemäß § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 ZPO die Tatsachen vorzutragen, auf Grund deren das neue Vorbringen nach Ansicht des Berufungsführers zuzulassen ist (unter Bezugnahme auf BGH, 09.10.2014 - V ZB 225/12 - Juris Tz. 8).
  • BGH, 27.01.2015 - VI ZB 40/14

    Berufung im Arzthaftungsprozess: Anforderungen an den Inhalt der

    Auszug aus OLG Celle, 30.08.2016 - 11 U 23/16
    Eine Rüge eines Verstoßes gegen § 139 ZPO und/oder Art. 103 Abs. 1 GG ist nur dann in ausreichender Weise erhoben, wenn dargelegt wird, was auf einen entsprechenden Hinweis bzw. bei Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen worden wäre (unter Bezugnahme auf BGH, 27.01.2015 - VI ZB 40/14 - Juris Tz. 12).
  • BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 138/83

    Wirksamkeit eines Vertrages über die Vermittlung eines Regierungsauftrags in

    Auszug aus OLG Celle, 30.08.2016 - 11 U 23/16
    Leistungen, die aufgrund eines vorläufig vollstreckbaren Urteils erbracht werden, sind in der Regel dahin zu verstehen, dass sie nur eine vorläufige Leistung darstellen sollen und unter der aufschiebenden Bedingung der rechtskräftigen Bestätigung der zugrunde liegenden Verbindlichkeit erfolgen (unter Bezugnahme auf BGH, 15.03.2012 - IX ZR 34/11 - Juris Tz. 7; 08.05.1985 - IVa ZR 138/83 Juris Tz. 26 zur Auskunft im Rahmen einer Stufenklage ).
  • OLG Köln, 12.04.2013 - 19 U 101/12

    Formularmäßige Vereinbarung einer Software-Pauschale in den Allgemeinen

    Auszug aus OLG Celle, 30.08.2016 - 11 U 23/16
    Das Datum des jeweiligen Zahlungseingangs ist im Buchauszug anzugeben, weil der Provisionsanspruch gemäß § 92 Abs. 4 HGB rechtswirksam erst mit der Zahlung der Prämie entsteht (im Anschluss an OLG Köln, 12.04.2013 - 19 U 101/12 - LS 16, Juris Tz. 118 - Global-Finanz - ).
  • BGH, 10.08.1995 - IX ZR 220/94

    Wirksamkeit der Zession von Honoraransprüchen eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Celle, 30.08.2016 - 11 U 23/16
    Indem die Kunden ihre Daten dem U oder dem HV anvertrauen, erklären sie sich stillschweigend damit einverstanden, dass auch solche Hilfspersonen den Zugriff darauf erhalten (unter Bezugnahme auf BGH, 11.11.2004 - IX ZR 230/03 - Juris Tz. 16; 10.08.1995 - IX ZR 220/94 - Juris Tz. 19).
  • OLG Hamm, 20.06.1997 - 35 U 71/96

    Kontrollrechte des HV, Buchauszug, Anerkennung der Abrechnung, Einigung über die

    Auszug aus OLG Celle, 30.08.2016 - 11 U 23/16
    Der Anspruch auf Buchauszug geht dann unter, wenn im Einzelfall über die erteilten Provisionsabrechnungen keine Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragspartnern bestehen und der HV die Provisionsabrechnungen ausdrücklich als richtig und vollständig anerkannt hat (im Anschluss an OLG Hamm, 20.06.1997 - 35 U 71/96 - Juris Tz. 15 f.).
  • KG, 15.05.2006 - 23 U 96/05

    AA des TStH, Anspruch auf Abrechnung zur Vorbereitung des AA, Buchauszug,

  • OLG Düsseldorf, 25.03.2011 - 16 U 21/10

    Anforderungen an den Inhalt eines Buchauszuges

  • BGH, 21.08.2014 - VII ZR 144/13

    Nichtzulassungsbeschwerde nach berufungsgerichtlicher Verurteilung zur Erteilung

  • BGH, 09.02.1989 - V ZB 25/88

    Anfechtung von Berichtigungsbeschlüssen im Wohnungseigentumsverfahren

  • BGH, 24.06.1971 - VII ZR 223/69

    Rechtsstellung des Verkaufsleiters oder Generalvertreters

  • BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 54/95

    Auskunftspflicht des Versicherungsunternehmens gegenüber dem ausgeschiedenen

  • OLG Hamm, 15.01.1999 - 35 U 30/98

    Anspruch eines Handelvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges über

  • OLG Düsseldorf, 06.09.2011 - 7 U 23/11

    Streitwert und Berufungsbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

  • BGH, 23.10.1981 - I ZR 171/79

    Anspruch eines Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges; Einverständnis

  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

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