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   OLG Celle, 30.09.2004 - 4 U 53/04 (Baul)   

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https://dejure.org/2004,4610
OLG Celle, 30.09.2004 - 4 U 53/04 (Baul) (https://dejure.org/2004,4610)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.09.2004 - 4 U 53/04 (Baul) (https://dejure.org/2004,4610)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. September 2004 - 4 U 53/04 (Baul) (https://dejure.org/2004,4610)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 51 Abs. 2 BauGB; § 14 Abs. 3 BauGB; § 61 BauGB
    Genehmigung eines langfristigen Mietvertrages im Umlegungsverfahren mit Veränderungssperre; Notwendigkeit der Genehmigung eines Mietvertrages über die Vermietung eines Gebäudes, zu Zwecken der Errichtung eines Behindertenwohnheims; Auswirkungen der Vermietung eines ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigung eines langfristigen Mietvertrages im Umlegungsverfahren mit Veränderungssperre; Notwendigkeit der Genehmigung eines Mietvertrages über die Vermietung eines Gebäudes, zu Zwecken der Errichtung eines Behindertenwohnheims; Auswirkungen der Vermietung eines ...

  • Judicialis

    BauGB § 51; ; VwGO § 113

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 51; VwGO § 113
    Zur Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags in Baulandsachen sowie zur Frage der Genehmigungspflicht eines langfrisigen Mietvertrages im Umlegungsverfahren mit Veränderungssperre

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Veränderungssperre im Umlegungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1989
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97

    Baulandumlegung

    Auszug aus OLG Celle, 30.09.2004 - 4 U 53/04
    Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 2001 ( - 1 BvR 1512 und 1677/97 , BVerfGE 104, 1 = NVwZ 2001, 1023 = BRS 64 Nr. 7) ist geklärt, dass die Umlegung keine Enteignung darstellt.
  • BVerwG, 30.09.1992 - 4 NB 35.92

    Bauplanungsrecht: Abwägungsgebot beu Erlaß einer Veränderungssperre

    Auszug aus OLG Celle, 30.09.2004 - 4 U 53/04
    Rechtserheblich wäre allenfalls die Einschätzung, dass das von der Gemeinde angestrebte Ziel mit den Mitteln des Planungsrechts schlechthin nicht zu erreichen ist (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, B. v. 30. September 1992 4 NB 35.92 , BauR 1993, 62 = BRS 54 Nr. 72 = NVwZ 1993, 473).
  • OVG Niedersachsen, 05.12.2001 - 1 K 4852/99

    Anordnung von Stellplätze; Erschließung von Stellplätzen; Immissionen;

    Auszug aus OLG Celle, 30.09.2004 - 4 U 53/04
    Das Nds. Oberverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 5. Dezember 2001 - 1 K 4852/99 - vielmehr ausgeführt, dass die Festsetzung privater Stellplätze auch zur Erreichung des Ziels in Betracht kommt, den Stellplatzbedarf des Baugebietes zu stillen.
  • BGH, 02.04.1998 - III ZR 111/97

    Annahme des Verschuldens an einer Amtspflichtverletzung

    Auszug aus OLG Celle, 30.09.2004 - 4 U 53/04
    Ausreichende Anhaltspunkte für die Annahme, die Entscheidung des Kollegialgerichts beruhe auf einer unzureichenden Ermittlung oder Würdigung des entscheidungserheblichen Sachverhalts oder sei Folge eines von vornherein verfehlten Rechtsstandpunkts (vgl. dazu BGH, Urt. v. 2. April 1998 - III ZR 111/97 , NVwZ 1998, 878), bestehen nicht.
  • BGH, 02.04.1981 - III ZR 15/80

    Genehmigung eines Pachtvertrages im Rahmen eines Umlegungsverfahrens

    Auszug aus OLG Celle, 30.09.2004 - 4 U 53/04
    Die für die Anwendung der hier allein in Betracht kommenden zweiten Alternative maßgeblichen Grundsätze hat das Landgericht zutreffend der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 2. April 1981 ( III ZR 15/80 , NVwZ 1982, 148 = DWW 1981, 295) entnommen.
  • BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 21.85

    Ende des Bestandsschutz bei Nutzungsänderung; Unerwünschte Zersiedlung durch

    Auszug aus OLG Celle, 30.09.2004 - 4 U 53/04
    "Von einer Nutzungsänderung im bebauungsrechtlichen Sinne ist immer dann auszugehen, wenn durch die Verwirklichung eines Vorhabens die jeder Art von Nutzung eigene Variationsbreite verlassen wird und wenn ferner durch die Aufnahme dieser veränderten Nutzung bodenrechtliche Belange neu berührt werden können, so daß sich die Genehmigungsfrage unter bodenrechtlichem Aspekt neu stellt (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. zuletzt Urteil vom 25. März 1988 - 4 C 21.85 - Buchholz 406.16 Grundeigentumsschutz Nr. 47 = ZfBR 1988, 195 m. w. N.).
  • BVerwG, 03.06.2003 - 5 C 50.02

    Feststellungsinteresse für Fortsetzungsfeststellungsklage (hier:

    Auszug aus OLG Celle, 30.09.2004 - 4 U 53/04
    Es dürfte am Verschulden des Beamten im haftungsrechtlichen Sinne deshalb fehlen, weil mit dem Landgericht ein Kollegialgericht die Position der Beteiligten zu 2 und 3 bestätigt hat (vgl. z. B. BVerwG, Urt. v. 15.November 1984 2 C 56.81 , NVwZ 1985, 265; BVerwG, Urt. v. 18. Oktober 1985 - 4 C 21.80 , NJW 1986, 1826, 1827; BVerwG, Urt. v. 3. Juni 2004 - 5 C 50.02 , NJW 2004, 104 = BayVBl. 2004, 153).
  • BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 56.81

    Rechtsschutzinteresse für Fortsetzungsfeststellungsklage bei verspäteter

    Auszug aus OLG Celle, 30.09.2004 - 4 U 53/04
    Es dürfte am Verschulden des Beamten im haftungsrechtlichen Sinne deshalb fehlen, weil mit dem Landgericht ein Kollegialgericht die Position der Beteiligten zu 2 und 3 bestätigt hat (vgl. z. B. BVerwG, Urt. v. 15.November 1984 2 C 56.81 , NVwZ 1985, 265; BVerwG, Urt. v. 18. Oktober 1985 - 4 C 21.80 , NJW 1986, 1826, 1827; BVerwG, Urt. v. 3. Juni 2004 - 5 C 50.02 , NJW 2004, 104 = BayVBl. 2004, 153).
  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus OLG Celle, 30.09.2004 - 4 U 53/04
    Etwas anderes gilt nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urt. v. 20. Januar 1989 - 48 C 30.87 , BVerwGE 81, 226 = NJW 1989, 2486) nur in dem hier - weil der in Aussicht genommenen Mieter einen anderweitigen Mietvertrag mit einem Dritten zwar schon am 17. September 2003 geschlossen hat, dies aber erst im Laufe des Berufungsverfahrens bekannt geworden ist - nicht gegebenen Fall, dass sich der Verwaltungsakt schon vor Klageerhebung erledigt hat.
  • OVG Niedersachsen, 21.08.2002 - 1 LB 140/02

    Zulässigkeit der Errichtung eines Wohnheims für altersverwirrte Menschen in einem

    Auszug aus OLG Celle, 30.09.2004 - 4 U 53/04
    Während im Übrigen nur dann im Baurechtssinne gewohnt wird, wenn der betreffende Personenkreis den/einen häuslichen Wirkungskreis eigenständig zu gestalten vermag (vgl. dazu BVerwG, B. v. 25.3.1996 - 4 B 302.95 , BRS 58 Nr. 56), wird dies für die in § 3 Abs. 4 BauNVO genannten Einrichtungen nur unwiderleglich vermutet und so ihre bauplanungsrechtliche Zulässigkeit - auch - in reinen Wohngebieten erreicht (vgl. dazu auch Nds. OVG, Urt. v. 21. August 2002 - 1 LB 140/02 , ZfBR 2003, 281 (LS)).
  • BGH, 13.07.2000 - III ZR 131/99

    Enteignungsgleicher Eingriff durch Vertriebsverbot für Traubenkernöl

  • BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 21.80

    Bebauungsplan - Fernstraßentrasse - Staatliche Planung - Kommunale

  • BVerwG, 11.11.1988 - 4 C 50.87

    Gesamtschau bezüglich Gebäude und beabsichtigter Nutzung bei Nutzungsänderung

  • BGH, 25.11.1976 - III ZR 45/74

    Statthaftigkeit von Feststellungsanträgen im Verfahren vor der Baulandkammer

  • BVerwG, 25.03.1996 - 4 B 302.95

    Bauplanungsrecht: "Wohnnutzung" bei Nutzung eines Hauses durch Wohngruppe eines

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