Rechtsprechung
OLG Celle, 30.11.2006 - 14 U 157/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 32 Abs. 1 StVO; § 533 ZPO; §§ 249 ff. BGB; § 823 Abs. 2 BGB; § 847 BGB
Verkehrssicherungspflicht als Voraussetzung für eine Verantwortlichkeit zur Beseitigung von Straßenverschmutzungen; Unterbrechung eines Verfahrens wegen Insolvenz als Voraussetzung für eine Zulässigkeit eines Teilurteils gegen einen von mehreren einfachen Streitgenossen; ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verkehrssicherungspflicht als Voraussetzung für eine Verantwortlichkeit zur Beseitigung von Straßenverschmutzungen; Unterbrechung eines Verfahrens wegen Insolvenz als Voraussetzung für eine Zulässigkeit eines Teilurteils gegen einen von mehreren einfachen Streitgenossen; ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVO § 32
Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen durch Erntearbeiten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stade, 26.05.2005 - 4 O 393/02
- OLG Celle, 30.11.2006 - 14 U 157/05
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.01.1954 - VI ZR 118/52
Pflichten des Kraftfahrers bei Verschmutzung durch an den Rädern anhaftenden Lehm
Auszug aus OLG Celle, 30.11.2006 - 14 U 157/05
Die Bestimmung des § 32 Abs. 1 StVO erstreckt sich ihrem Sinne nach auf solche Hindernisse, mit denen die Teilnehmer am Verkehr im Allgemeinen nicht zu rechnen brauchen (vgl. BGHZ 12, 124).Für Straßen dörflichen Charakters, die vornehmlich nur dem Verkehr mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen dienen, gilt in dieser Hinsicht nicht derselbe Maßstab wie etwa für Fernverkehrsstraßen mit überwiegendem Kraftfahrzeugverkehr (vgl. BGHZ 12, 124).
Unwesentliche Verschmutzungen müssen nicht beseitigt werden; bei mehr als nur unwesentlichen Verschmutzungen finden die Anforderungen, die an den für die Verkehrsstörung Verantwortlichen gestellt werden müssen, ihre Grenze am Maßstab des Zumutbaren (Geigel, a. a. O., Rn. 675 und BGHZ 12, 124).
- BGH, 22.01.1980 - VI ZR 198/78
Vorteilsausgleich beim Erwerbsschaden-Ersatz aufgrund einer Unfallverletzung
Auszug aus OLG Celle, 30.11.2006 - 14 U 157/05
Eine Verrechnung dieses Betrages mit ersparten Verpflegungskosten während des Krankenhausaufenthaltes kommt nicht in Betracht (vgl. BGH, NJW 1980, 1787 [BGH 22.01.1980 - VI ZR 198/78] ).Heinrichs, a. a. O., vor § 249 Rn. 141; BGH, NJW 1980, 1787 [BGH 22.01.1980 - VI ZR 198/78] ).
- OLG Frankfurt, 08.07.2009 - 1 U 300/08
Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch auf Grund eines Verkehrsunfalls: …
Ein solcher Abzug entspricht gesicherter Rechtsprechung (…vgl. nur BGH, Urt. v. 22.01.1980, NJW 1980, 1787 [juris Rn. 12];… OLG Hamm, Urt. v. 21.02.1994, NJW-RR 1995, 599 [juris Rn. 45]; OLG Celle, Urt. v. 30.11.2006, OLGR 2007, 43 [juris Rn. 40]). - OLG Celle, 27.02.2008 - 14 U 156/07
Haftungsverteilung bei Kollision eines linksabbiegenden landwirtschaftlichen …
Der Senat nimmt in diesem Zusammenhang zur Abgrenzung und zum Vergleich Bezug auf die Entscheidungen OLG Celle OLGR 2007, 43 sowie die Entscheidungen Nr. 2097 und 2106 der Schmerzensgeldtabelle Hacks/Ring/Böhm, 26. Aufl.