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   OLG Celle, 30.11.2006 - 14 U 204/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5840
OLG Celle, 30.11.2006 - 14 U 204/05 (https://dejure.org/2006,5840)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.11.2006 - 14 U 204/05 (https://dejure.org/2006,5840)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. November 2006 - 14 U 204/05 (https://dejure.org/2006,5840)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Haftung des Schwarzfahrers wegen eines Verkehrsunfalls mit einem entwendeten Streifenwagen: Mitverschulden des klagenden Landes bei Pflichtverletzung der Polizeibeamten durch unverschlossenes Stehenlassen des Fahrzeuges mit steckendem Zündschlüssel während eines ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 827 BGB; § 14 Abs. 2 StVO; § 35 StVO
    Vorausetzungen und Umfang der Befreiung eines Polizeibeamten von der Einhaltung von Verkehrsvorschriften ; Frage des Mitverschuldens eines Polizeibeamten im Fall eines Unfall nach voriger Entwendung seines Streifenwagens; Verletzung der Pflicht zum Verschließen des ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorausetzungen und Umfang der Befreiung eines Polizeibeamten von der Einhaltung von Verkehrsvorschriften ; Frage des Mitverschuldens eines Polizeibeamten im Fall eines Unfall nach voriger Entwendung seines Streifenwagens; Verletzung der Pflicht zum Verschließen des ...

  • Judicialis

    BGB § 827; ; StVO § 14 Abs. 2; ; StVO § 35

  • RA Kotz

    Streifenwagenklau - Schadensersatzpflicht und Schuldunfähigkeit wegen Drogen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 827; StVO § 14 Abs. 2 § 35 Abs. 1
    Pflichten der Polizeibeamten bei Inanspruchnahme von Sonderrechten; Unverschlossenes Abstellen eines Dienstfahrzeugs; Darlegungs- und Beweislast bei Schuldunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Urteil im Schadensersatzprozess wegen unbefugter Benutzung eines Polizeifahrzeugs

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Berufungsverhandlung im Schadensersatzprozess wegen unbefugter Benutzung eines Polizeifahrzeugs

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 07.10.1991 - 3 Ss (12) 400/91

    Zuwiderhandlung im Straßenverkehr; Erfüllung hoheitlicher Aufgaben; Sofortige

    Auszug aus OLG Celle, 30.11.2006 - 14 U 204/05
    Zwar steht zur Beurteilung, ob das Abweichen von den Regeln der StVO "dringend geboten" ist, dem Fahrzeugführer ein Beurteilungsspielraum zu (OLG Stuttgart, NZV 1992, 123; KG Berlin, NZV 2000, 510).
  • BGH, 30.09.1980 - VI ZR 38/79

    Inanspruchnahme des Halters wegen von Schwarzfahrer verursachtem Unfall

    Auszug aus OLG Celle, 30.11.2006 - 14 U 204/05
    Der Schutzzweck des § 14 StVO über die Sicherung von Kraftfahrzeugen gegen Schwarzfahrer umfasst auch Unfälle, die der Schwarzfahrer anschließend verursacht (BGH NJW 1981, 113 f.).
  • BGH, 08.03.1956 - III ZR 113/54

    Amtspflichten der Staatsanwaltschaft

    Auszug aus OLG Celle, 30.11.2006 - 14 U 204/05
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht unter Berücksichtigung der von dem Beklagten herangezogenen Entscheidung BGHZ 20, 178 ff. Die der Staatsanwaltschaft einem Beschuldigten gegenüber obliegende Amtspflicht ist darauf gerichtet, ihn z. B. nicht mit einem Ermittlungsverfahren zu überziehen, obwohl dafür keine hinreichenden Anhaltspunkte bestehen, sowie auch für den Beschuldigten günstige Umstände zu ermitteln.
  • BGH, 26.01.1977 - VIII ZR 208/75

    Witterungsverhältnis - Hauseigentümerpflichten - Begehbarkeit des Bürgersteig -

    Auszug aus OLG Celle, 30.11.2006 - 14 U 204/05
    Die Beweislast dafür, dass derjenige, der durch geistige Getränke oder ähnliche Mittel in einen vorübergehenden Zustand der Schuldunfähigkeit geraten ist, hieran kein Verschulden trägt, obliegt dem Täter (BGH NJW 1998, 1132 f.; BGH VersR 1977, 431; Palandt-Sprau, BGB, 65. Aufl., § 827 Rn. 3; Böcksler in Staudinger, BGB, 2003, § 827 Rn. 47).
  • AG Speyer, 15.03.2016 - 8e OWi 5287 Js 23655/14

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Sonderrechte bei Nutzung eines Privatfahrzeugs durch

    Dass § 35 StVO als Ausnahmevorschrift eng auszulegen ist (OLG Celle Urt v 30.11.2006 - 14 U 204/05 = BeckRS 2007 00 334), steht dem nicht entgegen.
  • OLG Celle, 10.03.2009 - 14 U 155/08
    Die Restitutionsklage gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Celle vom 30. November 2006 - Az.: 14 U 204/05 - wird abgewiesen.

    Der Kläger begehrt im vorliegenden Restitutionsverfahren die Aufhebung des rechtskräftigen Urteils des Senates vom 30. November 2006 in dem Verfahren 14 U 204/05, durch das er verurteilt worden ist, an das klagende Land 15 004, 17 EUR nebst Zinsen zu zahlen und in dem darüber hinaus festgestellt worden ist, dass die weitergehende Leistungsklage dem Grunde nach zu 80 % gerechtfertigt und der hiesige Kläger verpflichtet ist, dem seinerzeit klagenden Land 80 % aller.

    Bezug genommen (Bl. 376 ff. d. A. 14 U 204/05).

    Für die von dem Kläger gegen das vorbezeichnete Urteil beabsichtigte Nichtzulassungsbeschwerde hat ihm der Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 22. Januar 2008 die nachgesuchte Prozesskostenhilfe versagt (Bl. 68 Bd. III d. A. 14 U 204/05).

    das rechtskräftige Urteil umgekehrten Rubrums des Oberlandesgerichtes Celle vom 30. November 2006 - Az.: 14 U 204/05 - aufzuheben,.

    Die Akten 14 U 204/05 OLG Celle sowie 4101 Js 7671/04 StA Lüneburg haben vorgelegen und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    In dem Verfahren 14 U 204/05 war insoweit unstreitig, dass der Kläger den Umstand, dass er sich von seiner Ehefrau zu der Feier hatte fahren lassen, mit dem bevorstehenden Alkoholkonsum begründet hatte.

    Der Kläger folgert auch zu Unrecht, aus den Beschlüssen des Senats vom 23. November 2005, 30. März und 12. Juni 2006 in dem Verfahren 14 U 204/05 ergebe sich, dass das Urteil des Senates vom 30. November 2006 tatsächlich doch auf dem aufgehobenen Strafurteil basiere.

    Lediglich hilfsweise verweist der Senat nochmals darauf, dass der Kläger aus dem weiteren Gang des gegen ihn gerichteten, mit einem Freispruch endenden Strafverfahrens zu Unrecht folgert, die von dem beklagten Land in dem Verfahren 14 U 204/05 erhobene Klage sei nunmehr abweisungsreif.

  • OLG Stuttgart, 30.01.2018 - 12 U 155/17

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision zwischen einem vom linken

    § 35 Abs. 1 StVO ist als Ausnahmevorschrift eng auszulegen (OLG Celle Urt v 30.11.2006 - 14 U 204/05).

    Bei der Beurteilung steht dem Hilfeleistenden zwar ein gewisser Spielraum zu (OLG Celle Urt v 30.11.2006 - 14 U 204/05).

    Nicht dringend geboten ist ein Verstoß gegen die Vorschriften der StVO jedoch, wenn die Dienstaufgabe ohne Nachteil auch später oder bei Beachtung der StVO ebenso erfüllt werden kann (OLG Celle Urt. v. 30.11.2006 - 14 U 204/05).

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