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   OLG Celle, 31.01.2023 - 10 UF 116/22   

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https://dejure.org/2023,1479
OLG Celle, 31.01.2023 - 10 UF 116/22 (https://dejure.org/2023,1479)
OLG Celle, Entscheidung vom 31.01.2023 - 10 UF 116/22 (https://dejure.org/2023,1479)
OLG Celle, Entscheidung vom 31. Januar 2023 - 10 UF 116/22 (https://dejure.org/2023,1479)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 1696 Abs. 1; FamFG § 1671
    Elterliche Sorge; Abänderung; Erziehungseignung; Kindesentführung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1696 Abs. 1
    Ablehnung der Abänderung der Entziehung der elterlichen Sorge wegen mangelnder Erziehungseignung der antragstellenden Kindesmutter

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erziehungseignung eines Elternteils bei Nichtherausgabe eines Kindes an den allein sorgeberechtigten ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 05.05.2022 - 10 WF 51/22
    Auszug aus OLG Celle, 31.01.2023 - 10 UF 116/22
    Ein Abänderungsantrag zur elterlichen Sorge kann weder mit dem Ziel der nochmaligen Überprüfung der Vorentscheidung noch allein mit einer dieser nachgehenden Kindesentführung seitens des nicht (mehr) sorgeberechtigten Elternteils begründet werden (Fortführung Senatsbeschluss vom 5. Mai 2022 -10 WF 51/22-, FamRZ 2023, 148 ).

    Diese zunächst durch das Amtsgericht abgewiesene Befangenheitsablehnung ist im Beschwerdeverfahren vor dem Senat für begründet erklärt worden (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Mai 2022 - Bl. 49 ff. Befangenheitsheft - FamRZ 2023, 148 = juris in Volltext, in NZFam 2023, 33 nur Leitsatz und Kurzwiedergabe).

  • OLG Celle, 14.07.2021 - 10 UF 245/20

    Übertragung der elterlichen Sorge zur alleinigen Ausübung; Stark eingeschränkte

    Auszug aus OLG Celle, 31.01.2023 - 10 UF 116/22
    Ein Fall mangelnder Erziehungseignung liegt vor, wenn ein Elternteil zum wiederholten Male das Kind in Anwesenheit zahlreicher dritter Personen (sog. "Unterstützer" des herauspflichtigen Elternteils) bei eigener Ton- und Bildaufzeichnung und Anwesenheit eines "Kameramannes" mit zur Aufnahme bereitem technischen Gerät bewusst und gezielt einer Vollstreckungsmaßnahme aussetzt (Fortführung Senatsbeschluss vom 14. Juli 2021 -10 UF 245/20 -, FamRZ 2022, 611 ).

    Die elterliche Sorge für die beiden betroffenen minderjährigen Töchter der Beteiligten M. C. und L. E., die bereits zuvor durch einstweilige Anordnung allein dem Antragsgegner zugewiesen war, war durch Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hannover vom 16. Dezember 2020 (mit Ausnahme des Rechts zur Bestimmung des Umgangs) auch in der Hauptsache auf den Antragsgegner allein übertragen worden; diese Entscheidung ist nach beiderseitigen Beschwerden der Beteiligten durch Senatsbeschluss vom 14. Juli 2021 (10 UF 245/20 - FamRZ 2021, 611 ff = juris), auf den auch zur weiteren ausführlichen Darstellung des Sachverhalts insbesondere hinsichtlich der Vorgeschichte Bezug genommen wird, mit der Maßgabe bestätigt worden, dass die vom Amtsgericht vorgenommene und vom Senat alsbald im Wege einstweiliger Anordnung außer Vollzug gesetzte Einschränkung bezüglich des Umgangsbestimmungsrechts entfiel.

  • OLG Celle, 31.01.2023 - 10 WF 135/22

    Kindesherausgabe; Ordnungshaft; Zur unmittelbaren Anordnung von Ordnungshaft zur

    Auszug aus OLG Celle, 31.01.2023 - 10 UF 116/22
    Dabei ging es zum einen um die Anordnung von Ordnungsmitteln gegenüber der hiesigen Antragstellerin wegen der unterbliebenen Herausgabe der Tochter M. in der Zeit zwischen dem 9. Dezember 2021 und dem 9. Februar 2022 (Parallelverfahren 10 WF 135/22 - im weiteren PV), zum anderen um die von der Antragstellerin im Wege einstweiliger Anordnung (!) begehrte und vom Amtsgericht zurückgewiesene Bestimmung für die Zeit seit Juli 2021 als Bezugsberechtigte des Kindergelds für die von ihr entführte Tochter M. (10 UF 181/22).
  • OLG Karlsruhe, 16.08.2022 - 5 UFH 3/22

    Teilweiser Sorgerechtsentzug bei Schulverweigerung

    Auszug aus OLG Celle, 31.01.2023 - 10 UF 116/22
    Im Übrigen ist es anerkannten Recht, dass bereits alleine die Verhinderung des Schulbesuchs eines Kindes durch die Eltern den Entzug der elterlichen Sorge gemäß § 1666 BGB begründen kann, selbst wenn auf andere Weise für eine hinreichende Wissensvermittlung und sonstige Entwicklung des Kindes gesorgt wird (vgl. etwa nur OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. August 2022 - 5 UFH 3/22 - FamRZ 2022, 1857 ff. = MDR 2022, 1551 f. = juris ).
  • OLG Karlsruhe, 11.01.2023 - 5 WF 138/22

    Verfahrensrechtliche Durchsetzung der Kindesanhörung

    Auszug aus OLG Celle, 31.01.2023 - 10 UF 116/22
    Das Amtsgericht hatte nach jüngster obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. insbesondere etwa OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11. Januar 2023 - 5 WF 138/22 - juris) praktisch auch keine Möglichkeit, zwangsweise eine Anhörung M.s durchzusetzen, weil insofern nach einhelliger Auffassung eine Anordnung von Ordnungsmitteln mangels gesetzlicher Grundlage unzulässig ist und auch eine Durchsetzung mit Zwangsmitteln rechtlich nicht in Betracht kommt.
  • OLG Celle, 31.01.2023 - 10 WF 135/22
    Im Parallelverfahren 10 UF 116/22 hat das Jugendamt im Rahmen einer aktuellen Stellungnahme vom 30. September 2022 (Bl. IV 762 ff. PV.) über einen weiteren erfolglosen Vollstreckungsversuch in der Wohnung der Antragsgegnerin am 14. September 2022 berichtet; wiederum wurden dabei die Antragsgegnerin und M. nicht angetroffen, sondern lediglich eine junge Frau, die angab, Untermieterin zu sein und die Antragstellerin zuletzt vor ca. einer Woche, M. dagegen bereits seit langer Zeit nicht mehr gesehen zu haben.
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