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   OLG Celle, 31.05.2011 - 32 Ss 187/10   

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OLG Celle, 31.05.2011 - 32 Ss 187/10 (https://dejure.org/2011,17479)
OLG Celle, Entscheidung vom 31.05.2011 - 32 Ss 187/10 (https://dejure.org/2011,17479)
OLG Celle, Entscheidung vom 31. Mai 2011 - 32 Ss 187/10 (https://dejure.org/2011,17479)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verjährungsbeginn bei unerlaubtem Umgang mit Abfall; Freibeweis bei Verfahrenshindernissen; Verfahrenseinstellung durch Revisionsgericht bei Verwerfungsurteil

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 326 StGB; § 329 Abs. 1 StPO; § 412 StPO
    Beginn der Verjährung hinsichtlich der Tathandlungen des Lagerns und Ablagerns i.R.d. unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen; Einstellung des Verfahrens auf eine zulässige Revision gegen ein Verwerfungsurteil durch das Revisionsgericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn der Verjährung hinsichtlich der Tathandlungen des Lagerns und Ablagerns i.R.d. unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen; Einstellung des Verfahrens auf eine zulässige Revision gegen ein Verwerfungsurteil durch das Revisionsgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 78; StGB § 326; StPO § 260
    Verfahrenseinstellung wegen eines Verfahrenshindernisses; Verjährungsbeginn bei Lagerung/Ablagerung von Abfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 75
  • StV 2012, 156
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Celle, 22.02.2007 - 32 Ss 20/07

    Einstellung des Verfahrens im Falle eines bereits bei Entscheidung des

    Auszug aus OLG Celle, 31.05.2011 - 32 Ss 187/10
    Das Vorliegen eines Verfahrenshindernisses, das bereits in der Tatsacheninstanz vorlag und dort hätte beachtet werden müssen, führt in der Revisionsinstanz auf eine zulässige Revision hin gemäß § 349 Abs. 4 i.V.m. § 354 Abs. 1 StPO zu einer Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und der Einstellung des Verfahrens durch das Revisionsgericht (vgl. bereits Beschluss des Senats vom 22.2.2007 - 32 Ss 20/07, NStZ 2008, 118 = Nds.Rpfl 2007, 163; siehe auch Schneider, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl., 2008, § 206a Rn. 4 m.w.N. sowie Radtke, in: Radtke/Hohmann, StPO, 2011, Einleitung Rn. 67).

    Da das Verfahrenshindernis der Verfolgungsverjährung von dem Amtsgericht sowohl bei Erlass des Strafbefehls als auch bei dem Verwerfungsurteil übersehen worden ist, hat der Senat die vorangegangenen Entscheidungen gemäß § 349 Abs. 4 i.V.m. § 354 Abs. 1 StPO aufgehoben und das Verfahren eingestellt (siehe bereits Senat a.a.O., NStZ 2008, 118 = Nds.Rpfl.

  • BGH, 03.10.1989 - 1 StR 372/89

    Abfallagerung - Verjährung - Gefährdung - Beendigung der Ausführungshandlung

    Auszug aus OLG Celle, 31.05.2011 - 32 Ss 187/10
    Nach überwiegend vertretener Auffassung, der der Senat sich bereits mit Beschluss vom 6. August 2002 (a.a.O.) angeschlossen hat, tritt die Beendigung der Straftat bei den Tathandlungen des Lagerns oder Ablagerns im Sinne von § 326 StGB mit dem Abstellen des Gegenstandes als Abfall, also mit dem Abschluss der Beseitigungshandlung, ein (Schittenhelm GA 1983, 310, 323 f.; Heine, in: Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., 2010, § 326 Rn. 20; Lackner/Kühl, StGB, 27. Aufl., 2010, § 326 Rn. 13; Fischer, StGB, 58. Aufl., 2011, § 326 Rn. 5; siehe auch BGHSt 36, 255, 257; BGH NJW 1992, 122, 123).

    Entgegen vereinzelt vertretener Auffassung kann § 326 StGB jedenfalls in den hier allenfalls in Betracht kommenden Varianten nicht als Dauerdelikt aufgefasst werden (vgl. auch BGHSt 36, 255, 257; BGH NJW 1992, 122, 123; Senat a.a.O.).

  • BGH, 04.07.1991 - 4 StR 179/91

    Garantenstellung eines technischen Betriebsleiters

    Auszug aus OLG Celle, 31.05.2011 - 32 Ss 187/10
    Nach überwiegend vertretener Auffassung, der der Senat sich bereits mit Beschluss vom 6. August 2002 (a.a.O.) angeschlossen hat, tritt die Beendigung der Straftat bei den Tathandlungen des Lagerns oder Ablagerns im Sinne von § 326 StGB mit dem Abstellen des Gegenstandes als Abfall, also mit dem Abschluss der Beseitigungshandlung, ein (Schittenhelm GA 1983, 310, 323 f.; Heine, in: Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., 2010, § 326 Rn. 20; Lackner/Kühl, StGB, 27. Aufl., 2010, § 326 Rn. 13; Fischer, StGB, 58. Aufl., 2011, § 326 Rn. 5; siehe auch BGHSt 36, 255, 257; BGH NJW 1992, 122, 123).

    Entgegen vereinzelt vertretener Auffassung kann § 326 StGB jedenfalls in den hier allenfalls in Betracht kommenden Varianten nicht als Dauerdelikt aufgefasst werden (vgl. auch BGHSt 36, 255, 257; BGH NJW 1992, 122, 123; Senat a.a.O.).

  • BGH, 30.03.2001 - StB 4/01

    Schindler muß sich doch vor dem Kammergericht verantworten

    Auszug aus OLG Celle, 31.05.2011 - 32 Ss 187/10
    Bleiben nach Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Aufklärungsmöglichkeiten Zweifel, ob alle Verfahrensvoraussetzungen vorliegen, also auch das der nichtverjährten Tat, muss das Verfahren eingestellt werden (BGHSt 46, 349, 352; Schneider, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, § 206a Rn. 10 m.w.N.; im Ergebnis ebenso OLG Zweibrücken NStZ-RR 2004, 258; Loos, in: Alternativkommentar zur StPO, 1993, Anhang zu § 206a Rn. 25).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn es sich um Zweifel handelt, die auf konkreten tatsächlichen Umständen gegründet sind (vgl. BGHSt 46, 349, 352).

  • BGH, 06.06.1967 - 5 StR 147/67

    Zulässigkeit einer allgemeinen Sachrüge gegen eine aufgrund Nichterscheinens des

    Auszug aus OLG Celle, 31.05.2011 - 32 Ss 187/10
    Nach allgemeiner Auffassung, die der Senat teilt, eröffnet die zulässig erhobene Revision gegen ein Verwerfungsurteil mit der Sachrüge dem Revisionsgericht die Möglichkeit und zugleich die Pflicht zur Prüfung von Verfahrenshindernissen (BGHSt 21, 242 f.; BayObLGSt 2001, 101; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., 2010, § 412 Rn. 11 i.V.m. § 329 Rn. 49; Alexander, in: Radtke/Hohmann, StPO, § 412 Rn. 24 m.w.N.).
  • BayObLG, 24.07.2001 - 1St RR 97/01

    Verhinderung des Verteidigers

    Auszug aus OLG Celle, 31.05.2011 - 32 Ss 187/10
    Nach allgemeiner Auffassung, die der Senat teilt, eröffnet die zulässig erhobene Revision gegen ein Verwerfungsurteil mit der Sachrüge dem Revisionsgericht die Möglichkeit und zugleich die Pflicht zur Prüfung von Verfahrenshindernissen (BGHSt 21, 242 f.; BayObLGSt 2001, 101; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., 2010, § 412 Rn. 11 i.V.m. § 329 Rn. 49; Alexander, in: Radtke/Hohmann, StPO, § 412 Rn. 24 m.w.N.).
  • BayObLG, 27.08.2021 - 204 StRR 341/21

    Asbeststrafbarkeit - Verfahrenseinstellung durch das Gericht wegen absoluter

    Bleiben nach Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Aufklärungsmöglichkeiten Zweifel, ob alle Verfahrensvoraussetzungen, also auch die Verfahrensvoraussetzung der nicht verjährten Tat, vorliegen, muss das Verfahren eingestellt werden (BGHSt 46, 349, juris Rn. 9; OLG Celle, NStZ-RR 2012, 75, juris Rn. 10; KK-StPO/Schneider, a.a.O., § 206a Rn. 10 m.w.N.).

    Nach überwiegend vertretener Auffassung ist die Tathandlung des Lagerns oder Ablagerns im Sinne von § 326 Abs. 1 StGB mit dem Abstellen bzw. Niederlegen der Abfallgegenstände, also mit dem Abschluss der Beseitigungshandlung, beendet (vgl. BGH, NJW 1992, 123, juris Rn. 9; BayObLGSt 1993, 108 = wistra 1993, 313, juris Rn. 7 ff.; OLG Celle, NStZ-RR 2012, 75, juris Rn. 9; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 326 Rn. 52).

    § 326 Abs. 1 StGB stellt jedenfalls in den hier allenfalls in Betracht kommenden Varianten des Lagerns oder Ablagerns kein Dauerdelikt dar (vgl. BGHSt 36, 255, juris Rn. 26; BGH NJW 1992, 122, 123; OLG Celle, NStZ-RR 2012, 75, juris Rn. 9; MüKoStGB/Alt, a.a.O. § 326 Rn. 134).

    Demgegenüber stellte sich vor allem der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs teilweise auf den heute noch überwiegend in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung sowie in der Kommentarliteratur vertretenen Standpunkt, dass die angefochtene Entscheidung gemäß § 349 Abs. 4 StPO aufzuheben und das Verfahren gemäß § 354 Abs. 1 StPO einzustellen sei (vgl. BGH, Beschluss vom 11.1.2011 - 3 StR 484/10, NStZ-RR 2011, 150, juris Rn. 2 f.; KG, NStZ-RR 2009, 286, juris Rn. 6; OLG Celle, NStZ-RR 2012, 75, juris Rn. 5; NStZ 2008, 118, juris Rn. 9; OLG Düsseldorf, StraFo 2012, 332, juris Rn. 16; OLG Jena, VRS 110 [2006], 128, juris Rn. 4; OLG Koblenz, StraFo 2005, 129; OLG Stuttgart, Beschluss vom 1.7.2021 - 1 Rv 13 Ss 421/21, juris Rn. 35; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 206a Rn. 6a; MüKoStPO/Wenske, 1. Aufl., § 206a Rn. 23; KK-StPO/Schneider, a.a.O., § 206a Rn. 4 m.w.N.; so im Sonderfall des Teilfreispruchs auch BGH, Beschluss vom 13.2.2019 - 4 StR 555/18, NStZ 2019, 428, juris Rn. 1).

  • OLG Hamm, 25.10.2016 - 3 RVs 72/16

    Berufung; Verwerfung; Nichterscheinen; Ladung; Gerichtssprache; Rügevorbringen;

    Die erhobene Sachrüge führt bei dem angegriffenen Verwerfungsurteil zu der Überprüfung, ob Verfahrenshindernisse vorliegen; dies gilt auch im Hinblick auf solche Verfahrenshindernisse, die bereits vor Verkündung des erstinstanzlichen Urteils vorgelegen haben und das gesamte Verfahren betreffen (vgl. BGH, Beschluss vom 13.12.2000, 2 StR 56/00; juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 19.01.2012, 2 SsOWi 1545/11, juris; OLG Celle, Beschluss vom 31.05.2011, 32 Ss 187/10, juris; a.A. Meyer-Goßner, StPO, 16.A., § 329 Rn. 49).
  • OLG Celle, 28.05.2020 - 2 Ss 42/20

    Prozessuale Tat und Tateinheit; Rechtskraft des Strafbefehls als

    Da das Verfahrenshindernis bereits vor Erlass des angefochtenen Urteils eingetreten war, sodass das Amtsgericht nach § 260 Abs. 3 StPO hätte verfahren müssen, war gemäß §§ 349 Abs. 4, 354 Abs. 1 StPO das Urteil aufzuheben und das Verfahren einzustellen (vgl. Senat, Beschluss vom 22.02.2007 - 32 Ss 20/07 ; Senat, Beschluss vom 31.05.2011 - 32 Ss 187/10 ; OLG Koblenz, StraFo 2005, 129 [OLG Koblenz 22.12.2004 - 2 Ss 312/04] ).
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