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   OLG Celle, 31.08.2016 - 2 Ss 93/16   

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OLG Celle, 31.08.2016 - 2 Ss 93/16 (https://dejure.org/2016,33810)
OLG Celle, Entscheidung vom 31.08.2016 - 2 Ss 93/16 (https://dejure.org/2016,33810)
OLG Celle, Entscheidung vom 31. August 2016 - 2 Ss 93/16 (https://dejure.org/2016,33810)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 202a Abs. 1 StGB; § 263a Abs. 1 StGB; § 108b Abs. 1 Nr. 1 UrhG; StGB § 27; StGB § 202a Abs. 1; StGB § 263 Abs. 3 Nr. 1; StGB § 263a Abs. 1; UrhG § 108b Abs. 1 Nr. 1
    Vorliegen eines Computerbetruges beim Betreiber eines Card-Sharing-Servers und Kunden eines Anbieters von Bezahlfernsehen (Pay-TV); Ermöglichung der unbefugten Entschlüsselung von Sendesignale mit Pay-TV-Programmen gegen Bezahlung über den eigenen Server; Strafbarkeit ...

  • JurPC

    Strafbarkeit des sog. Card-Sharing bei Pay-TV

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Computerbetruges beim Betreiber eines Card-Sharing-Servers und Kunden eines Anbieters von Bezahlfernsehen (Pay-TV); Ermöglichung der unbefugten Entschlüsselung von Sendesignale mit Pay-TV-Programmen gegen Bezahlung über den eigenen Server; Strafbarkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafbarkeit des sogenannten Card-Sharing beim Bezahlfernsehen (Pay-TV); Wirkung von Regelbeispielen

  • rechtsportal.de

    Strafbarkeit des sogenannten Card-Sharings beim Bezahlfernsehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Der Betreiber eines sogenannten Card-Sharing-Servers für Pay-TV begeht Computerbetrug

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Card-Sharing ist strafbar

  • heise.de (Pressebericht, 20.10.2016)

    Pay TV: Schuldspruch wegen Card Sharings bestätigt

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Computerbetrug - Wenn man Dritten unverschlüsseltes Pay-TV ermöglicht...

  • lto.de (Kurzinformation)

    Card-Sharing bei Pay-TV: Betreiber von Card-Sharing-Servern begehen Computerbetrug

  • mueller.legal (Pressemitteilung)

    Der Betreiber eines sogenannten Card-Sharing-Servers für Pay-TV begeht Computerbetrug

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Strafbarer Internetdienst zum Empfang eines Pay-TV-Programms ("Card-Sharing-Server")

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Betreiber eines Card-Sharing-Servers für Pay-TV begeht Computerbetrug

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betreiber von Card-Sharing-Servern begehen Computerbetrug

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Betreiber eines Card-Sharing-Servers für Pay-TV wegen Computerbetrugs verurteilt

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeit des Card-Sharings beim Pay-TV

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Betreiber eines Card-Sharing-Servers für Pay-TV begeht Computerbetrug - Weitergabe des Kontrollworts für Datenentschlüsselung stellt unbefugte Verwendung von Daten dar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2017, 120 (Ls.)
  • MMR 2017, 342
  • K&R 2016, 843
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • AG Düsseldorf, 03.12.2015 - 106 Ls 67/15

    Aufbau eines sog. "Card-Sharing-Dienstes" als Computerbetrug zur Verschaffung

    Auszug aus OLG Celle, 31.08.2016 - 2 Ss 93/16
    Zumindest im Ergebnis rechtsfehlerfrei hat das Landgericht Verden danach eine Strafbarkeit des Angeklagten wegen Computerbetruges gemäß § 263a Abs. 1 StGB bejaht (ebenso für einen in den wesentlichen Punkten gleichgelagerten Fall AG Düsseldorf, Urteil vom 3. Dezember 2015, 106 Ls 67/15, vgl. auch - eine Strafbarkeit nach § 263a Abs. 1 StGB beim Einsatz einer sogenannten Piratenkarte ebenfalls bejahend - Scheffler a. a. O., 155, vgl. auch Dressel a. a. O., 392).

    Zutreffend hat danach das Landgericht das Betreiben des Card-Sharing-Servers durch den Angeklagten zum Zwecke der Entschlüsselung der für eine Nutzung des Pay-TV-Programms der Firma S. benötigten Kontrollwörter als einen unerlaubten Eingriff in technische Schutzmaßnahmen gemäß § 108b Abs. 1 Nr. 1 UrhG gewürdigt (ebenso für einen in den wesentlichen Punkten gleichgelagerten Fall AG Düsseldorf, Urteil vom 3. Dezember 2015, 106 Ls 67/15; vgl. auch - ebenso eine Strafbarkeit nach § 108b Abs. 1 Nr. 1 UrhG bejahend - Planert a. a. O., 435f.).

  • OLG Celle, 19.05.2011 - 32 Ss 32/11

    Auswirkungen des Fehlens von Feststellungen zum Wirkstoffgehalt eines

    Auszug aus OLG Celle, 31.08.2016 - 2 Ss 93/16
    Zudem müssen in die Ausführungen des Tatgerichts zur Strafzumessung die wesentlichen Strafzumessungstatsachen eingestellt und bei der Strafzumessung berücksichtigt worden sein (vgl. OLG Celle NStZ-RR 2012, 59), ohne dass insofern Widersprüche erkennbar sind (vgl. BGHSt 16, 360; OLG Köln VRS 58, 23; Meyer-Goßner /Schmitt a. a. O., § 337 Rn. 35).
  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus OLG Celle, 31.08.2016 - 2 Ss 93/16
    Zudem müssen in die Ausführungen des Tatgerichts zur Strafzumessung die wesentlichen Strafzumessungstatsachen eingestellt und bei der Strafzumessung berücksichtigt worden sein (vgl. OLG Celle NStZ-RR 2012, 59), ohne dass insofern Widersprüche erkennbar sind (vgl. BGHSt 16, 360; OLG Köln VRS 58, 23; Meyer-Goßner /Schmitt a. a. O., § 337 Rn. 35).
  • BGH, 28.05.2015 - 2 StR 23/15

    Doppelverwertungsverbot

    Auszug aus OLG Celle, 31.08.2016 - 2 Ss 93/16
    Regelbeispiele entfalten lediglich eine indizielle Wirkung, die durch andere Strafzumessungsfaktoren, die die Regelwirkung entkräften, dergestalt kompensiert werden kann, dass letztlich auf den Normalstrafrahmen zurückzugreifen ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2001, 3 StR 36/01; Beschluss vom 28. Mai 2015, 2 StR 23/15; OLG Celle, Beschlüsse vom 19. November 2015, 2 Ss 176/15; 10. September 2012, 32 Ss 108/12).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus OLG Celle, 31.08.2016 - 2 Ss 93/16
    Das Revisionsgericht kann nur eingreifen, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstoßen oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, so weit löst, dass sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten Spielraums liegt; eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (vgl. BGHSt 34, 345; 29, 319; StraFo 2006, 383).
  • OLG Köln, 06.07.1979 - 1 Ss 565/79
    Auszug aus OLG Celle, 31.08.2016 - 2 Ss 93/16
    Zudem müssen in die Ausführungen des Tatgerichts zur Strafzumessung die wesentlichen Strafzumessungstatsachen eingestellt und bei der Strafzumessung berücksichtigt worden sein (vgl. OLG Celle NStZ-RR 2012, 59), ohne dass insofern Widersprüche erkennbar sind (vgl. BGHSt 16, 360; OLG Köln VRS 58, 23; Meyer-Goßner /Schmitt a. a. O., § 337 Rn. 35).
  • BGH, 09.05.2001 - 3 StR 36/01

    Besonders schwerer Fall des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus OLG Celle, 31.08.2016 - 2 Ss 93/16
    Regelbeispiele entfalten lediglich eine indizielle Wirkung, die durch andere Strafzumessungsfaktoren, die die Regelwirkung entkräften, dergestalt kompensiert werden kann, dass letztlich auf den Normalstrafrahmen zurückzugreifen ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2001, 3 StR 36/01; Beschluss vom 28. Mai 2015, 2 StR 23/15; OLG Celle, Beschlüsse vom 19. November 2015, 2 Ss 176/15; 10. September 2012, 32 Ss 108/12).
  • BGH, 07.06.2006 - 2 StR 42/06

    Strafzumessung (Umfang der revisionsgerichtlichen Kontrolle; Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Celle, 31.08.2016 - 2 Ss 93/16
    Das Revisionsgericht kann nur eingreifen, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstoßen oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, so weit löst, dass sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten Spielraums liegt; eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (vgl. BGHSt 34, 345; 29, 319; StraFo 2006, 383).
  • BGH, 20.07.1962 - 4 StR 485/61

    Gefangene - Gemeinsame Flucht - Strafbarkeit der Selbstbefreiung - Beihilfe -

    Auszug aus OLG Celle, 31.08.2016 - 2 Ss 93/16
    Dies entspricht der heute in Rspr. und Lit. herrschenden akzessorietätsorientierten Verursachungstheorie zum Strafgrund der Teilnahme, nach der es nicht darauf ankommt, dass das vom Täter angegriffene Rechtsgut auch gegenüber dem Teilnehmer geschützt ist (vgl. dazu SK-Hoyer, StGB, vor § 26 RN 15; BGHSt 17, 369).
  • OLG Saarbrücken, 19.02.2016 - Ss 9/16

    Verfahrensverzögerung, Einstellung, Verfahrenshindernis, Strafzumessung,

    Auszug aus OLG Celle, 31.08.2016 - 2 Ss 93/16
    Der Tatrichter darf die Entscheidung über eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung grundsätzlich nicht dem Beschlussverfahren nach § 460 StPO überlassen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 1. März 2016, 2 Ss 9/16; Fischer a. a. O., § 55 Rn. 34f.).
  • BGH, 11.08.1982 - 2 StR 438/82

    Strafzumessung - Doppelverwertungsverbot - Arzneimittel -

  • BGH, 14.09.1977 - 3 StR 220/77

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Werbens für eine kriminelle Vereinigung in

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

  • BGH, 08.06.2011 - 4 StR 249/11

    Rechtsfehlerhafte nachträgliche Gesamtstrafenbildung

  • BGH, 24.10.2002 - 5 StR 600/01

    Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus einem

  • BGH, 06.02.1987 - 2 StR 670/86

    Inhalt einer ordnungsgemäßen gerichtlichen Beurteilung des Vorliegens einer

  • OLG Hamm, 09.03.2006 - 1 Ss 58/06

    Mißbrauch einer Krankenversicherungskarte, gekündigte Mitgliedschaft in einer

  • BGH, 21.11.2001 - 2 StR 260/01

    Abhebung am Geldautomaten

  • BGH, 13.03.1979 - 1 StR 739/78

    Dreierbande - § 24 Abs. 2 StGB, 'Rücktritt' eines im Vorbereitungsstadium

  • BGH, 14.09.1993 - 1 StR 546/93

    Betrugsschaden bei Verschweigen einer Nebentätigkeit

  • OLG Düsseldorf, 05.01.1998 - 2 Ss 437/97

    Computerbetrug bei Abhebung mittels Scheckkarte mit Geheimzahl

  • OLG Celle, 13.12.2016 - 2 Ss 136/16

    Besitz kinderpornographischer Schriften in Tateinheit mit Besitz

    Dies setzt allerdings voraus, dass der Tatrichter seiner Strafzumessung den richtigen Strafrahmen zugrunde gelegt hat und das Revisionsgericht bei mehreren zur Verfügung stehenden Strafrahmen die vorgenommene Auswahl des letztlich zugrunde gelegten Strafrahmens nachvollziehen und auf mögliche Rechtsfehler hin überprüfen kann (vgl. BGH NJW 1978, 174; wistra 1982, 225; Senat, Beschluss vom 31. August 2016, 2 Ss 93/16; Meyer-Goßner/Schmitt a. a. O., § 337 Rn. 35).
  • OLG Celle, 17.05.2019 - 2 Ss 59/19

    Selbständige Prüfungspflicht bei gewerbsmäßigem Betrug

    Dies setzt allerdings voraus, dass der Tatrichter seiner Strafzumessung den richtigen Strafrahmen zugrunde gelegt hat und das Revisionsgericht bei mehreren zur Verfügung stehenden Strafrahmen die vorgenommene Auswahl des letztlich zugrunde gelegten Strafrahmens nachvollziehen und auf mögliche Rechtsfehler hin überprüfen kann (vgl. BGH Urteil vom 06.09.1989 - 2 StR 353/89 - OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25.05.1992 - 1 Ss 85/92 - BGH NJW 1978, 174; wistra 1982, 225; Senat, Beschluss vom 31.08.2016 - 2 Ss 93/16 -).
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