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   OLG Celle, 31.10.2012 - 13 Verg 9/11   

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https://dejure.org/2012,33587
OLG Celle, 31.10.2012 - 13 Verg 9/11 (https://dejure.org/2012,33587)
OLG Celle, Entscheidung vom 31.10.2012 - 13 Verg 9/11 (https://dejure.org/2012,33587)
OLG Celle, Entscheidung vom 31. Oktober 2012 - 13 Verg 9/11 (https://dejure.org/2012,33587)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 RPflG; § 11 Abs. 2 S. 2 RPflG; § 78 S. 3 GWB; § 120 Abs. 2 GWB; § 128 Abs. 4 S. 4 GWB
    Anforderungen an die Nichtabhilfeentscheidung des Rechtspflegers; Verzinslichkeit festgesetzter Kosten im Vergabenachprüfungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Nichtabhilfeentscheidung des Rechtspflegers; Verzinslichkeit festgesetzter Kosten im Vergabenachprüfungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Nichtabhilfeentscheidung des Rechtspflegers; Verzinslichkeit festgesetzter Kosten im Vergabenachprüfungsverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2013, 103 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 22.09.2011 - Verg 5/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Verzinsung der Kosten für das Verfahren vor der

    Auszug aus OLG Celle, 31.10.2012 - 13 Verg 9/11
    Setzt der Rechtspfleger beim Oberlandesgericht sowohl die Kosten für das Beschwerdeverfahren als auch die Kosten für das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer in einem Kostenfestsetzungsbeschluss fest, sind auch die für das Verfahren vor der Vergabekammer festgesetzten Kosten ab Eingang des Kostenfestsetzungsantrages zu verzinsen (im Anschluss an OLG München, Beschluss vom 22. September 2011 - Verg 5/11).

    Die Antragstellerin hat in der Erinnerung insbesondere auf die - nachfolgend unter Ziffer 2 zitierte - Entscheidung des OLG München vom 22. September 2011 (Verg 5/11) verwiesen, in der die Rechtsauffassung der Beigeladenen - mit ausführlicher Begründung - bestätigt wird.

    Gegen die entsprechende Anwendung von § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO bestehen daher keine Bedenken (vgl. OLG München, Beschl. v. 22. September 2011 - Verg 5/11, juris Rn. 7 ff.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22. November 2010 - Verg 55/09, juris Rn. 6 f.; Hardraht in Willenbruch/Widdekind, Vergaberecht, 2. Aufl., § 78 Rn. 29; Weyand, ibr-online-Kommentar Vergaberecht, Stand 28. August 2012, § 128 GWB Rn. 394; Losch in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, § 128 GWB Rn. 46).

  • OLG Düsseldorf, 22.11.2010 - Verg 55/09

    Kostenfestsetzung durch OLG!

    Auszug aus OLG Celle, 31.10.2012 - 13 Verg 9/11
    Der Grund für diese Rechtsprechung lag darin, dass das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer mit dem verwaltungsrechtlichen Widerspruchsverfahren Ähnlichkeit besitzt und deshalb entsprechend § 164 VwGO der Rechtspfleger als Organ der ersten gerichtlichen Instanz die Kosten auch für das vorangegangene Nachprüfungsverfahren festsetzen sollte (vgl. z. B. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22. November 2010 - Verg 55/09, juris Rn. 7).

    Gegen die entsprechende Anwendung von § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO bestehen daher keine Bedenken (vgl. OLG München, Beschl. v. 22. September 2011 - Verg 5/11, juris Rn. 7 ff.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22. November 2010 - Verg 55/09, juris Rn. 6 f.; Hardraht in Willenbruch/Widdekind, Vergaberecht, 2. Aufl., § 78 Rn. 29; Weyand, ibr-online-Kommentar Vergaberecht, Stand 28. August 2012, § 128 GWB Rn. 394; Losch in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, § 128 GWB Rn. 46).

  • OLG Köln, 24.08.2009 - 4 WF 88/09

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtabhilfeentscheidung

    Auszug aus OLG Celle, 31.10.2012 - 13 Verg 9/11
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Beschwerde keine neue Begründung enthält oder in der angefochtenen Entscheidung schon auf sämtlichen von dem Rechtsmittelführer vorgetragenen Gesichtspunkte eingegangen worden ist (st. Rspr., vgl. z. B. OLG München, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 31 Wx 13/10, juris Rn. 4 f.; OLG Köln, Beschluss vom 24. August 2009 - 4 WF 88/09, juris Rn. 2 f.).
  • OLG München, 04.02.2010 - 31 Wx 13/10

    Beschwerde in der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Form der Entscheidung des

    Auszug aus OLG Celle, 31.10.2012 - 13 Verg 9/11
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Beschwerde keine neue Begründung enthält oder in der angefochtenen Entscheidung schon auf sämtlichen von dem Rechtsmittelführer vorgetragenen Gesichtspunkte eingegangen worden ist (st. Rspr., vgl. z. B. OLG München, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 31 Wx 13/10, juris Rn. 4 f.; OLG Köln, Beschluss vom 24. August 2009 - 4 WF 88/09, juris Rn. 2 f.).
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