Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 02.10.2012 - I-23 U 169/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Heilung von Formmängeln einer Steuerberaterrechnung; Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StBGebV § 9; StBGerG § 66 Abs. 4; BGB § 273 Abs. 1
Heilung von Formmängeln einer Steuerberaterrechnung; Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 27.10.2011 - 9 O 157/11
- OLG Düsseldorf, 02.10.2012 - I-23 U 169/11
Wird zitiert von ... (2)
- AG Remscheid, 29.06.2016 - 46 C 208/14
Honoraransprüche eines Steuerberaters aus einem Steuerberatungsvertrag i.R.d. …
Nach zutreffender ständiger Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.10.2012, Az. I-23 U 169/11 mwN) kann der Steuerberater Formverstöße durch eine geänderte und (nunmehr) korrekte Honorarrechnung heilen, wenn die ursprüngliche Berechnung den Formerfordernissen des § 9 StBVV nicht genügt. - LG Duisburg, 28.11.2013 - 8 O 452/10 Ob die Klägerin dabei durch ihren schriftsätzlichen Vortrag den Verstoß gegen das Formerfordernis geheilt hat (vgl. zur Heilung von Formverstößen im Honorarprozess OLG Düsseldorf DStR 2013, 2243), ist fraglich, weil nicht recht einleuchten will, dass speziell auf die Bedürfnisse eines Steuerberaters zugeschnittene Software nicht in der Lage sein soll, im Rahmen der Berechnung der Vergütung zwischen bezahlten und lediglich in Rechnung gestellten Vorschüssen zu unterscheiden.