Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 04.10.2002 - 23 U 92/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- LawCommunity.de
Rechtsmittelauftrag per E-Mail
- JurPC
ZPO § 233
Rechtsmittelauftrag per E-Mail - online-und-recht.de
- Judicialis
ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 114; ; ZPO § 233; ; ZPO § 517; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 2 n. F.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Frage der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn ein Rechtsmittel deswegen verspätet eingelegt wird, weil der Mandant den Rechtsmittelauftrag per E-Mail erteilt hat und letzteres beim Prozessbevollmächtigten nicht eingegangen ist
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
E-Mail erreicht RA nicht: Keine Wiedereinsetzung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumung; Glaubhaftmachung der unverschuldeten Fristversäumnis; Sorgfaltspflichten, die einen Mandanten bei Erteilung eines Rechtsmittelauftrags per E-Mail treffen; Unbemerkt gebliebener Defekt des Computers ...
- ra-staudte.de (Kurzinformation)
§ 233 ZPO
Rechtsmittelauftrag per E-Mail; Prozessrecht - rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Rechtsmittelauftrag an Rechtsanwalt per E-Mail
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Prozessrecht; Rechtsmittelauftrag per E-Mail
Verfahrensgang
- LG Kleve, 19.03.2002 - 3 O 256/00
- OLG Düsseldorf, 04.10.2002 - 23 U 92/02
Papierfundstellen
- NJW 2003, 833
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 17.07.2013 - I ZR 64/13
Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Frist für eine …
Um sicherzustellen, dass eine EMail den Adressaten erreicht hat, hat der Versender über die Optionsverwaltung eines EMail-Programms die Möglichkeit, eine Lesebestätigung anzufordern (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 2003, 833, 834). - OLG Nürnberg, 20.04.2006 - 5 U 456/06
Verschulden bei Rechtsmittelauftrag per E-Mail - Glaubhaftmachung des Zugangs
Der Mandant, der seinem erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten einen Rechtsmittelauftrag mit E-Mail zuleitet, handelt schuldhaft, wenn die E-Mail den Rechtsanwalt wegen eines Eingabefehlers nicht erreicht (Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.10.2002 - 23 U 92/02).Das mag theoretisch vorstellbar sein, die Wahrscheinlichkeit eines solchen Ereignisses erscheint jedoch als derart gering, dass diese Möglichkeit bei der Beurteilung der Glaubhaftigkeit des Beklagtenvorbringens außer Acht gelassen werden muss (so auch OLG Düsseldorf NJW 2003, 833).
- VG Köln, 11.06.2007 - 25 K 2601/06
Rückzahlung eines Ausbildungsförderungsdarlehens; Fristversäumnis hinsichtlich …
Vielmehr kommt er seinen Sorgfaltsobliegenheiten erst dann nach, wenn er nach der Absendung eine Kontrolle durchführt, um sich hinsichtlich der ordnungsgemäßen Übermittlung zu vergewissern, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. Oktober 2002 - 23 U 92/02 -, NJW 2003, 833.Ob insoweit zu fordern ist, dass der Absender die E-Mail mit einer Lese- oder Empfangsbestätigung versendet - eine solche Funktion halten praktisch alle E-Mail-Programme bereit - oder ob es schon ausreicht, wenn der Absender seine E-Mail-Ein- bzw. Ausgänge auf etwaige Fehlermeldungen kontrolliert, so wohl OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. Oktober 2002 - 23 U 92/02 -, a.a.O.; die Glaubhaftmachung eines solchen Vorbringens wäre allerdings jeweils noch gesondert zu prüfen, vgl. insoweit OLG Nürnberg, Beschluss vom 20. April 2006 - 5 U 456/06 -, NJW 2006, 2195, kann für das vorliegende Verfahren offen bleiben.
Da der Eingang der E-Mail-Nachricht beim BVA sich nicht feststellen lässt und das spurlose" Verschwinden einer E-Mail im Netz ausgesprochen unwahrscheinlich ist, vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. Oktober 2002 - 23 U 92/02 -, a.a.O.; OLG Nürnberg, Beschluss vom 20. April 2006 - 5 U 456/06 -, a.a.O., ist ein Eingabefehler der Klägerin, eine nicht ausreichende Kontrolle der Versendung oder ein sonstiges Versäumnis als mögliche Ursache für den nicht erfolgten Zugang der E-Mail zumindest ebenso wahrscheinlich wie eine andere Ursache.
- VK Bund, 03.02.2014 - VK 2-01/14
Nachprüfungsverfahren: Vergabe eines
Um sicherzustellen, dass sie den Adressaten erreicht hat, trifft den Versender die Obliegenheit, über die Optionsverwaltung seines E-Mail-Programms die Möglichkeit zu nutzen, eine Lesebestätigung vom Empfänger anzufordern (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Oktober 2002, 23 U 92/02 und Bundesgerichtshof, Beschluss vom 17. Juli 2013, I ZR 64/13). - LAG Hessen, 23.09.2019 - 9 Sa 461/17 Um sicherzustellen, dass sie den Adressaten erreicht hat, trifft den Versender die Obliegenheit, über die Optionsverwaltung seines E-Mail-Programms die Möglichkeit zu nutzen, eine Lesebestätigung vom Empfänger anzufordern ( OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Oktober 2002 - 23 U 92/02, nach juris ).
- LAG Hessen, 23.09.2019 - 9 Sa 461/19 Um sicherzustellen, dass sie den Adressaten erreicht hat, trifft den Versender die Obliegenheit, über die Optionsverwaltung seines E-Mail-Programms die Möglichkeit zu nutzen, eine Lesebestätigung vom Empfänger anzufordern (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Oktober 2002 - 23 U 92/02, nach juris).
- VG Regensburg, 09.01.2015 - RN 3 K 14.30668
Sorgfaltspflichten bei E-Mail-Versand; Asylbewerber aus Pakistan
Beispielsweise kann man sich hierzu der Funktionen der Eingangs- oder Lesebestätigung bedienen, über die E-Mail-Programme regelmäßig verfügen (vgl. OLG Düsseldorf vom 4.10.2002 Az. 23 U 92/02).