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   OLG Düsseldorf, 06.02.2015 - I-4 U 46/13   

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OLG Düsseldorf, 06.02.2015 - I-4 U 46/13 (https://dejure.org/2015,60609)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.02.2015 - I-4 U 46/13 (https://dejure.org/2015,60609)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Februar 2015 - I-4 U 46/13 (https://dejure.org/2015,60609)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.04.1994 - VIII ZR 223/93

    Anforderungen an Inhalt und drucktechnische Gestaltung der Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2015 - 4 U 46/13
    Es muss das Ereignis benannt werden, das die Frist in Lauf setzt (BGH, NJW 2009, 3572 und NJW 1994, 1800).

    Formulierungen, die einen von § 187 Abs. 1 BGB abweichenden Fristbeginn nahelegen (BGH, NJW 1994, 1800: "ab heute"; OLG Köln a.a.O.) führen jedoch zur Unwirksamkeit.

  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2015 - 4 U 46/13
    Allerdings ist die Bestimmung des § 5 a Abs. 2 S. 4 VVG a. F. richtlinienkonform dahingehend auszulegen, dass sie im Bereich der Lebens- und Rentenversicherung und der Zusatzversicherungen zur Lebensversicherung nicht anwendbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 07.05.2014, IV ZR 76/11, VersR 2014, 817 Rn. 27 ff.).

    Die Beklagte kann keine vorrangige Schutzwürdigkeit für sich beanspruchen, nachdem es ihre Rechtsvorgängerin versäumt hat, den Kläger ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht zu belehren (BGH, VersR 2014, 817, Rn. 40).

  • OLG Stuttgart, 23.10.2014 - 7 U 54/14

    Lebens- und Rentenversicherungsvertrag: Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2015 - 4 U 46/13
    Das Risiko, dass er deswegen seine Vertragskosten unnötig aufgewandt hat, liegt daher sowohl hinsichtlich der Abschluss- und als auch der Verwaltungskostenbeim Versicherer (vgl. OLG Köln, a.a.O.; ebenso für die Verwaltungskosten OLG Stuttgart, Urt. v. 23.10.2014, BeckRS 2014, 21294).

    Denn erst mit dieser Erklärung entsteht der Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Prämien und ggf. gezogener Nutzungen gegen den Versicherer wegen Eintritts der Unwirksamkeit des Vertrages (ebenso OLG Stuttgart, BeckRS 2014, 21294).

  • OLG Köln, 21.12.2012 - 20 U 133/12

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht gem. § 5a VVG a.F.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2015 - 4 U 46/13
    Zwar brauchen weder das konkrete Datum des Fristbeginns noch die Grundsätze der Fristberechnung (§§ 187 ff. BGB) mitgeteilt zu werden (BGH, NJW 2010, 3503; OLG Köln, VersR 2013, 443).
  • BGH, 23.09.2010 - VII ZR 6/10

    Haustürgeschäft: Beginn der Widerrufsfrist

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2015 - 4 U 46/13
    Zwar brauchen weder das konkrete Datum des Fristbeginns noch die Grundsätze der Fristberechnung (§§ 187 ff. BGB) mitgeteilt zu werden (BGH, NJW 2010, 3503; OLG Köln, VersR 2013, 443).
  • BGH, 17.12.2014 - IV ZR 260/11

    Altvertrag für eine private Rentenversicherung im Antragsmodell:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2015 - 4 U 46/13
    Da der Anspruch (erst) mit der Erklärung des Widerspruchs entsteht (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.2014, IV ZR 260/11 = BeckRS 2015, 01049), kann die Verjährungsfrist nicht schon jeweils mit Schluss des Jahres, in welchem der Versicherungsnehmer die Prämie gezahlt hat, zu laufen beginnen (ebenso OLG Stuttgart, a.a.O.; anders Ambrüster, NJW 2014, 497 f.; Heyers, NJW 2014, 2619).
  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2015 - 4 U 46/13
    Es muss das Ereignis benannt werden, das die Frist in Lauf setzt (BGH, NJW 2009, 3572 und NJW 1994, 1800).
  • EuGH, 19.12.2013 - C-209/12

    Endress - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 90/619/EWG und 92/96/EWG -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2015 - 4 U 46/13
    Hinzu kommt, dass eine analoge Anwendung dieser Vorschriften im Widerspruch dazu steht, dass eine nationale Bestimmung, nach der das Recht des Versicherungsnehmers, von dem Vertrag zurückzutreten, zu einem Zeitpunkt erlischt, zu dem er über dieses Recht nicht belehrt war, der Verwirklichung eines grundlegenden Ziels der Zweiten und der Dritten Richtlinie Lebensversicherung und damit deren praktischer Wirksamkeit zuwider läuft (vgl. EuGH, VersR 2014, 225 ff.).
  • OLG Köln, 15.08.2014 - 20 U 39/14

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss einer fondsgebundenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2015 - 4 U 46/13
    Bei dieser Sachlage ist es nicht angemessen, den Versicherungsnehmer mit den Kosten für den (letztlich nicht wirksam zustande gekommenen) Vertragsabschluss und die Vertragsdurchführung zu belasten (ebenso OLG Köln, Urt. v. 15.08.2014, BeckRS 2014, 18315).
  • BGH, 15.11.2012 - IX ZR 103/11

    Schadensersatzklage des Insolvenzverwalters wegen unzeitiger Darlehenskündigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2015 - 4 U 46/13
    Eine Rechtsausübung kann unzulässig sein, wenn sich objektiv das Gesamtbild eines widersprüchlichen Verhaltens ergibt, weil das frühere Verhalten mit dem späteren sachlich unvereinbar ist und die Interessen der Gegenpartei im Hinblick hierauf vorrangig schutzwürdig erscheinen (BGH, NJW-RR 2013, 757 Rn. 12 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 30.07.2015 - 20 U 48/15

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer

    Hierbei geht der Hinweis des Klägers auf die auszugsweise wiedergegebene Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 06.02.2015 (4 U 46/13) zum gerügten Verstoß der Widerspruchsbelehrung gegen § 187 Abs. 1 BGB schon deshalb fehl, weil die Widerspruchsbelehrung in jener Entscheidung für die Fristberechnung ausdrücklich auf den "Tag des vollständigen Erhalts der benannten Unterlagen" als Ereignis verwiesen, mithin die Grundsätze der Fristberechnung nicht zutreffend dargestellt hatte.
  • OLG Stuttgart, 28.05.2015 - 7 U 27/15

    Rückabwicklung einer Kapitallebensversicherung nach Widerspruch:

    Der Kläger beruft sich diesbezüglich auf diverse obergerichtliche Entscheidungen (OLG Köln, Urteil vom 15.08.2014, 20 U 39/14; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.02.2015, I-4 U 46/13; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 26.02.2015, 16 U 61/13; OLG Bamberg, Beschluss vom 11.12.2014, 1 U 5/14; Hanseatisches OLG, Beschluss vom 05.01.2015, 9 U 130/13).
  • OLG Braunschweig, 23.10.2019 - 11 U 84/19

    Verwendung eines Konditionalsatzes in einer Widerspruchsbelehrung; Wiedergabe des

    Die Ausführungen unter § 3 der Versicherungsbedingungen zum Beginn der Widerspruchsfrist sind zwar inhaltlich im Hinblick auf die Regelung des § 187 Abs. 1 BGB unzutreffend, wonach, wenn für den Beginn einer Frist ein Ereignis - hier der vollständige Erhalt der Unterlagen - maßgebend ist, bei der Berechnung der Frist der Tag gerade nicht mitgerechnet wird, in welchen das Ereignis fällt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.02.2015 - I-4 U 46/13 -, juris Rn. 6).
  • LG Dortmund, 24.09.2015 - 2 S 13/15

    Bestehen eines Rücktrittsrechts von einem fondsgebundenen

    Da der BGH in seiner Entscheidung vom 29.07.2015 - IV ZR 384/14 die Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers im Hinblick auf durch den Versicherer tatsächlich gezogene Nutzungen betont hat und auch einer Vermutung für eine Mindestzinsziehung eine Absage erteilt hat, ist eine Schätzung nach § 287 ZPO gemessen an einem Durchschnittswert ausgeschlossen (so aber OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.02.2015 - I-4 U 46/13 und OLG Karlsruhe BeckRS 09707).
  • OLG Dresden, 17.08.2020 - 4 U 1403/20

    Ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung in fondsgebundenem

    Soweit das Oberlandgericht Düsseldorf (Urteil vom 06.02.2015 - 4 U 46/13 - juris) eine Belehrung für unwirksam gehalten hat, lautete die Formulierung dahingehend, dass die Frist "mit dem Tag des vollständigen Erhalts ..." beginnt.
  • OLG Hamm, 20.09.2021 - 20 U 94/21
    Aus diesem Grunde ergibt sich aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 06.02.2015 (4 U 46/13) entgegen der Auffassung des Klägers nichts anderes.
  • LG Bielefeld, 28.11.2022 - 22 O 59/22
    Formulierungen, die einen von § 187 I BGB abweichenden Fristbeginn nahelegen (BGH, NJW 1994, 1800: "ab heute"; OLG Köln a. a. O.) führen jedoch zur Unwirksamkeit (OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.02.2015 - 4 U 46/13; OLG Hamm, BeckRS 2015, 18389).
  • OLG Dresden, 22.02.2021 - 4 U 99/21

    Die Formulierung in der Widerspruchsbelehrung zu einem Versicherungsschein über

    Soweit das Oberlandgericht Düsseldorf (Urteil vom 06.02.2015 - 4 U 46/13 - juris) eine Belehrung für unwirksam gehalten hat, lautete die Formulierung dahingehend, dass die Frist "mit dem Tag des vollständigen Erhalts ..." beginnt.
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