Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 07.07.2005 - I-10 U 202/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR); Summierungseffekt bei Schönheitsreparaturklausel und Endrenovierungsklausel; Unwirksamkeit einer starren Fristenregelung für Schönheitsreparaturen
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB-Gesellschaft als Kläger; GbR
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Kein Schlüssel = Keine Miete
- recht-gehabt.de (Kurzinformation)
Darf Vermieter Schlüssel zu meiner Wohnung besitzen?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Ohne Schlüssel keine Miete
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Gerichtliche Zuständigkeit für die Klage einer BGB -Gesellschaft mit einem im Ausland ansässigen Gesellschafter; Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für das Berufungsverfahren; Mietminderung bei Auswechselung der Wohnungseingangstür und Nichtaushändigung der Schlüssel
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 536 Abs. 1 S. 2
Mietminderung bei Austausch des Schlosses bis zur Übergabe der Schlüssel
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 05.11.2004 - 41 C 7003/03
- OLG Düsseldorf, 07.07.2005 - I-10 U 202/04
Papierfundstellen
- ZMR 2005, 710
Wird zitiert von ... (2)
- LG Potsdam, 27.02.2015 - 13 S 46/14
Wohnraummiete: Öffentlich-rechtliche Gebrauchsbeschränkungen als Mietmangel; …
Dies kommt gemäß § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB nur bei völliger Beseitigung der Gebrauchsfähigkeit der Mietsache in Betracht (BVerfG NZM 2002, 938; LG Mühlhausen WuM 2001, 391), weil zum Beispiel die Mietsache nicht oder nur in einem geringen Umfang noch genutzt werden kann, so dass ihre Nutzbarkeit praktisch aufgehoben ist (OLG Düsseldorf ZMR 2005, 710; LG Bonn 6 S 90/09; AG Wiesbaden WuM 2012, 439). - OLG Dresden, 11.12.2006 - 8 U 1940/06
Zuständiges Berufungsgericht bei Streitigkeit mit Auslandsbezug - Verweisung bei …
Der Meistbegünstigungsgrundsatz wird dann bei Beurteilungsfehlern des Gerichts zu seinen Gunsten eingreifen (vgl. BGH, Beschluss vom 25.11.2003 - VIII ZR 121/03, WM 2004, 220; OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.07.2005 - 10 U 202/04, ZMR 2005, 710).