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OLG Düsseldorf, 14.03.2005 - I-8 U 33/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Judicialis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung von Honoraransprüchen eines Zahnarztes aus abgetretenem Recht; Pauschale Kürzung der Rechnungen auf den 2,3 fachen Satz durch den Klagegegner; Anwendbarkeit des Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen auf Honorarvereinbarungen; ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Zulässigkeit der Überschreitung des 2,3 fachen Satzes der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) auf Grund einer zwischen den Parteien getroffenen Honorarvereinbarung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Gebührentipp GOZ - GOZ-Nr. 517 im Zuge prothetischer Versorgung gegebenenfalls mehrfach abrechenbar
- Zahnärztekammer Nordrhein
, S. 289 (Leitsatz / Kurzmitteilung)
§ 10 GOZ - Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung - Rechnung
Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 02.06.2005 - 8 U 153/04
Wirksamkeit einer Honorarvereinbarung mit einem Zahnarzt
Im Übrigen ist das Landgericht mit Recht davon ausgegangen, dass bei einer auf einer wirksamen Honorarvereinbarung beruhenden Rechnung eine Begründung nach § 10 Abs. 3 GOZ nicht erforderlich ist, wie der Senat mehrfach, zuletzt im Urteil v. 14.04.2005 (- I-8 U 33/04 -) entschieden hat.