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OLG Düsseldorf, 15.10.2003 - I-18 U 90/02 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 07.03.2002 - 21 O 112/01
- OLG Düsseldorf, 15.10.2003 - I-18 U 90/02
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 27.07.2005 - 15 U 22/05
Leichtfertigkeit i.S.d. § 435 HGB wegen mangelhafter Betriebsorganisation infolge …
Im Anschluss an das unter dem Aktenzeichen 18 U 90/02 geführte Berufungsverfahren wurde die Hauptfrachtführerin durch zwischenzeitlich rechtskräftiges Urteil des 18. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 15. Oktober 2003 zur Zahlung des vollen Schadensersatzbetrages verurteilt.Aufgrund der vom 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf im Vorprozess Az.: 18 U 90/02 getroffenen Feststellungen, an die die Beklagte als Streitverkündete des Vorprozesses gebunden sei, sei davon auszugehen, dass das Abstellen des Aufliegers nebst Containers im Freihafen durch den Fahrer Y der Beklagten leichtfertig gewesen sei, da aufgrund eingeschränkter Kontrollen ein Wegfahren des Aufliegers durch Dritte möglich gewesen sei und sich in dem Container Waren von erheblichem Wert befunden hätten.