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OLG Düsseldorf, 16.07.2018 - VI-3 Kart 683/18 (V) |
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OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Juli 2018 - VI-3 Kart 683/18 (V) (https://dejure.org/2018,21649)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ponte-press.de
(Volltext/Auszüge)
Erfolgloser Eilantrag auf Unterlassung der Veröffentlichung von Vergleichs- bzw. Strukturparametern sowie Aufwandsparametern der Betreiberin eines Gasverteilernetzes durch die Bundesnetzagentur
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begründetheit eines Eilantrags auf Unterlassung der Veröffentlichung von Vergleichs- bzw. Strukturparametern sowie Aufwandsparametern der Betreiberin eines Gasverteilernetzes durch die Bundesnetzagentur
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Begründetheit eines Eilantrags auf Unterlassung der Veröffentlichung von Vergleichs- bzw. Strukturparametern sowie Aufwandsparametern der Betreiberin eines Gasverteilernetzes durch die Bundesnetzagentur
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 09.11.2018 - 3 Kart 850/18
Zulässigkeit der Veröffentlichung von Aufwands- und Strukturparametern der ersten …
Es ist deshalb auch nicht widersprüchlich, dass der Senat im Rahmen seiner Eilentscheidungen vom 16.07.2018 zu Datenveröffentlichungen im Rahmen der Kostentreiberanalyse Gas für die dritte Regulierungsperiode (Az. VI- 3 Kart 683/17 [V], BeckRS 2018, 16141) ausgeführt hat, dass eine aus dem Transparenzgedanken resultierende Veröffentlichungsbefugnis von Daten mit dem aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Bestimmtheitsgrundsatz nicht vereinbar ist.