Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 18.03.1996 - 5 Ss 383/95-21/961-1 WS |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 240 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Verkehrsrecht - Vogel ist nicht gleich Vogel
- channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)
Kleine Gesten, hohe Strafen - Beleidigungen können teuer werden
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine versuchte Nötigung aufgrund als Belästigung empfundenen langandauernden Hupens - Körperlich wirkender Zwang kann Gewaltanwendung im Sinne des § 240 Abs. 1 StGB darstellen
Papierfundstellen
- NJW 1996, 2245
- NZV 1996, 288
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Karlsruhe, 24.04.1997 - 3 Ss 53/97
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ; Anwendung von Gewalt oder die Drohung mit …
Die Entscheidung des BVerfG vom 10.01.1995 (NJW 1995, 1141 = NStZ 1995, 275) gibt dem Senat keinen Anlaß, diesen im Ergebnis im wesentlichen auf die psychische Zwangwirkung bei dem Opfer abstellenden Gewaltbegriff für den Bereich des Straßenverkehrs aufzugeben (so auch BGH, NJW 1995, 2643 = NZV 1995, 453; BGH, NJW 1995, 3131 = NZV 1995; 325 = DAR 1995, 296; vgl. auch zur Abgrenzung BGHSt 41, 231 = NJW 1996, 203 = NZV 1995, 493 [keine Gewaltanwendung durch den Münchener Fahrbahngeher]; OLG Stuttgart, Justiz 1995, 206 = NZV 1995, 285; OLG Düsseldorf, NJW 1996, 2245 ). - KG, 03.02.1999 - 1 Ss 406/98
Nötigung im Straßenverkehr durch zu dichtes Auffahren
Der Gewalteinsatz als physisch vermittelter Zwang zur Überwindung eines geleisteten oder erwarteten Widerstandes (vgl. Tröndle, StGB 48. Aufl., § 240 Rdnr. 5 m.N.] erfasst nicht nur die direkte Anwendung körperlicher Kraft, sondern auch die psychisch vermittelte Zwangseinwirkung, sofern der Täter mit nur geringem Kraftaufwand einen psychisch determinierten Prozess in Lauf setzt und dadurch einen unwiderstehlichen, der unmittelbaren körperlichen Einwirkung vergleichbaren Zwang auf das Opfer ausübt [vgl. BGHSt 19, 263, 265 f; OLG Düsseldorf NJW 1996, 2245 m.w.N.].Soweit - vom Landgericht nicht untersucht - die Tathandlung der Drohung mit einem empfindlichen Übel in Betracht kommt [vgl. OLG Karlsruhe VRS 94, 262, 264; OLG Düsseldorf NJW 1996, 2245; jeweils m.w.N.], belegen die Urteilsfeststellungen nicht, dass der Angeklagte eine solche Drohungen beabsichtigt oder zumindest als möglich in seine Vorstellung aufgenommen hat.
- LG Düsseldorf, 09.12.2003 - 4a O 23/03
Staubsauger-Saugrohr II
Die örtliche Zuständigkeit, aus der sich indirekt auch die internationale ergibt (BGH, NJW 1996, 2245; BGH, NJW 1998, 988), folgt hier aus § 32 ZPO, der besagt, dass für Ansprüche aus unerlaubten Handlungen das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen worden ist.
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