Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 24.09.2009 - I-23 U 184/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 202 Abs. 1; StBerG § 68; WPO § 51a
Maßgebliches Recht für die Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Mehrberufler - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Maßgebliches Recht für die Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Mehrberufler
Verfahrensgang
- LG Krefeld, 15.10.2008 - 2 O 184/07
- OLG Düsseldorf, 24.09.2009 - I-23 U 184/08
- BGH, 15.07.2010 - IX ZR 180/09
Wird zitiert von ... (2)
- LG Münster, 22.07.2011 - 110 O 5/11
Bedeutung der Bekanntgabe des Steuerbescheides für den Beginn des Laufs der …
Dabei kommt es für den Beginn des Laufs der Verjährung allein auf die Bekanntgabe des Steuerbescheides und nicht auf seine Unanfechtbarkeit an (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2009 - 23 U 184/08 -).Der Mandant musste aufgrund dieser Äußerungen davon ausgehen können, dass seinen Ansprüchen nur sachliche Einwände entgegengehalten werden und er allein deshalb von einer früheren gerichtlichen Geltendmachung seiner Ansprüche abgesehen hat (OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2009 - 23 U 184/08 - m.w.N.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.07.2002 - 23 U 183/01 -).
Vielmehr gibt die Bekanntgabe eines belastenden Steuerbescheides dem Mandanten ausreichenden Anlass zu der Prüfung, ob der ihm erwachsende Steuernachteil in einem Fehlverhalten des Steuerberaters begründet liegt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2009 - 23 U 184/08 -).
- LG Duisburg, 24.04.2012 - 1 O 96/11
Schadensersatzanspruch wegen anwaltlicher Fehlberatung hinsichtlich Verjährung …
Die §§ 852 Abs. 2, 639 Abs. 2 BGB a.F. können nicht herangezogen werden, weil diese Bestimmungen nur für den jeweiligen speziellen Regelungsbereich galten und nicht Ausdruck eines Rechtsgedankens waren, der im Recht der Verjährung allgemein Geltung beanspruchen konnte (vgl. OLG Düsseldorf I-23 U 184/08, Urteil vom 24.09.2009).