Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 25.02.2003 - I-20 U 161/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung der Verantwortlichkeit für die Verletzung eines Namensrechts durch einen Telefonbuchanbieter entsprechend der Verletzung einer zumutbaren Prüfungspflicht; Relevanz der Geeignetheit zur Zuordnungsverwirrung bei der Bestimmung einer Namensverletzung; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2003, 255
- MMR 2003, 476
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Frankfurt, 05.01.2016 - 6 W 106/15
Haftung des Herausgebers eines Adressverzeichnisses für irreführende Einträge und …
Auch in einem solchen Fall kann von der Antragsgegnerin lediglich verlangt werden, solchen Rechtsverstößen nachzugehen, die ohne weitere Nachforschungen zweifelsfrei und unschwer zu erkennen sind (vgl. BGH GRUR 2001, 1038 [BGH 17.05.2001 - I ZR 251/99] - ambiente.de, Tz 28 bei juris; BGH GRUR 1997, 909 [BGH 10.04.1997 - I ZR 3/95] - Branchenbuch-Nomenklatur Tz. 27 bei juris; OLG Köln GRUR-RR 2004, 181 Tz 31 bei juris; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2003, 255 Tz. 34 bei juris). - LG Bonn, 11.08.2006 - 10 O 532/05
Entfernung von Eintragungen in Telefonbüchern
Die Eintragungsdaten richten sich nach den Vorgaben des Kunden (vgl. OLG Düsseldorf; Urteil vom 25.2.3003 - 20 U 161/02, MMR 2003, 476).Danach werden der Beklagten von den Diensteanbietern Daten in aufbereiteter Form übermittelt, so dass sie ohne weiteres in Verzeichnisse umgesetzt werden können (vgl. OLG Düsseldorf; Urteil vom 25.2.3003 - 20 U 161/02, MMR 2003, 476, 477).
- OLG Celle, 30.10.2003 - 11 U 25/03
Vertrieb von Telefonnummern-CD-ROMs: Schadensersatzanspruch bei vermeintlich …
Die Streithelferin der Beklagten verweist auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 25. Februar 2003 - 20 U 161/02 (Kopie Bd. V, Bl. 966 d. A.) Lege man die dort entwickelten Grundsätze zugrunde, so ergebe sich, dass eine Störerhaftung seitens der Beklagten gerade nicht gegeben sei. - LG Dortmund, 07.07.2005 - 16 O 104/05
Vorliegen eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses im Bereich der Erbringung von …
Andererseits ist die Verfügungsbeklagte zur Herausgabe von Telefonrufnummernverzeichnisse verpflichtet und nimmt dabei eine Aufgabe im öffentlichen Interesse wahr (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2003, 255, 257).