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   OLG Düsseldorf, 01.02.2013 - I-17 U 62/11   

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https://dejure.org/2013,7485
OLG Düsseldorf, 01.02.2013 - I-17 U 62/11 (https://dejure.org/2013,7485)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.02.2013 - I-17 U 62/11 (https://dejure.org/2013,7485)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Februar 2013 - I-17 U 62/11 (https://dejure.org/2013,7485)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Rückabwicklung fehlgeschlagener Kapitalanlagen in der Rechtsform einer mehrgliedrigen stillen Gesellschaft; Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus vorvertraglicher Pflichtverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 195; BGB § 199 Abs. 1
    Rückabwicklung fehlgeschlagener Kapitalanlagen in der Rechtsform einer mehrgliedrigen stillen Gesellschaft; Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus vorvertraglicher Pflichtverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Stiller Gesellschafter muss sich wegen Kenntnis falscher Angaben des Finanzdienstleisters am Verjährungsbeginn für möglichen Schadensersatzanspruch festhalten lassen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 26.09.2005 - II ZR 314/03

    Rückgewähr der Einlage eines stillen Gesellschafters; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.02.2013 - 17 U 62/11
    Die Beklagte zu 1) als Vertragspartnerin des stillen Gesellschaftsvertrages war verpflichtet, dem Kläger für seine Beitrittsentscheidung ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt zu vermitteln, d. h. ihn über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung waren oder sein konnten, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufzuklären (BGH, U. vom 26.09.2005, II ZR 314/03, WM 2005, 2228ff., Rz. 24, st. Rspr.).

    Danach ist ein fehlerhafter Gesellschaftsvertrag grundsätzlich als wirksam zu behandeln, wenn er in Vollzug gesetzt worden ist (st. Rspr., etwa: U. vom 21.03.2005, II ZR 140/03, WM 2005, 833ff., Rz. 16; U. vom 26.09.2005, II ZR 314/03, WM 2005, 2228ff., Rz. 21).

    Demjenigen, der sich aufgrund eines Prospektmangels, einer Verletzung der Aufklärungspflicht oder aus sonstigen Gründen schadensersatzpflichtig gemacht hat, darf es nicht zugute kommen, dass er gleichzeitig auch an dem mit dem geschädigten Anleger geschlossenen Gesellschaftsvertrag beteiligt ist (BGH, U. vom 26.09.2005, II ZR 314/03, WM 2005, 2228ff., Rz. 22).

  • BGH, 21.07.2003 - II ZR 387/02

    Zum kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.02.2013 - 17 U 62/11
    Zutreffend ist, dass der Bundesgerichtshof eine schadensersatzrechtliche Rückabwicklung nach den Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft für rein kapitalistisch organisierte Gesellschaften - auch Publikums-Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts - ausgeschlossen hat (BGH, U. vom 21.07.2003, II ZR 387/02, WM 2003, 1762ff., Rz. 18; U. vom 19.10.2010, XI ZR 376/09, WM 2010, 2304ff., Rz. 16; U. vom 22.05.2012, II ZR 14/10, WM 2012, 1474ff., Rz. 16).

    Der Anleger, der unter Verletzung einer Aufklärungspflicht oder sogar unter arglistiger Täuschung zur Beteiligung an einer Gesellschaft veranlasst worden und ihr damit "fehlerhaft" beigetreten ist, hat, wenn er sich auf den Mangel berufen will, das Recht, sich jederzeit auf dem Wege der außerordentlichen Kündigung von seiner Beteiligung für die Zukunft zu lösen (BGH, U. vom 21.07.2003, II ZR 387/02, WM 2003, 1762ff., Rz. 20f.).

  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 140/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.02.2013 - 17 U 62/11
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dabei anerkannt, dass es als Mittel der Aufklärung genügen kann, wenn dem Anlageinteressenten statt einer mündlichen Aufklärung im Rahmen des Vertragsanbahnungsgesprächs ein Prospekt über die Kapitalanlage überreicht wird, sofern dieser nach Form und Inhalt geeignet ist, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln, und dem Anlageinteressenten so rechtzeitig vor dem Vertragsschluss übergeben wird, dass sein Inhalt noch zur Kenntnis genommen werden kann (BGH, U. vom 19.11.2009, III ZR 169/08, Rz. 24; U. vom 21.03.2005, II ZR 140/03, WM 2005, 833ff., Rz. 39).

    Danach ist ein fehlerhafter Gesellschaftsvertrag grundsätzlich als wirksam zu behandeln, wenn er in Vollzug gesetzt worden ist (st. Rspr., etwa: U. vom 21.03.2005, II ZR 140/03, WM 2005, 833ff., Rz. 16; U. vom 26.09.2005, II ZR 314/03, WM 2005, 2228ff., Rz. 21).

  • OLG Stuttgart, 22.12.2010 - 10 U 101/10

    Haftung wegen Verletzung von Aufklärungspflichten im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.02.2013 - 17 U 62/11
    Der Umstand, dass eine Anlage nicht mündelsicher ist, mithin nicht den besonderen Voraussetzungen des § 1807 BGB genügt, bedeutet nicht zugleich, dass sie nicht kapitalgeschützt sein kann; der Begriff der "unternehmerischen Beteiligung" hätte zwar in der Tat Zweifel an der Richtigkeit einer entsprechenden Behauptung des Zeugen F. wecken müssen und begründet insoweit auch einen Fahrlässigkeitsvorwurf, lässt aber nach Einschätzung des Senats und im Gegensatz zur Auffassung anderer Obergerichte (vgl. OLG Frankfurt/M., Hinweis vom 21.02.2011, 9 U 34/10, Anlage B (2) 5, Bl. 1136ff. GA; OLG Stuttgart, B. vom 22.12.2010, 10 U 101/10, Anlage B (2) 53, Bl. 910ff. GA) für sich allein das Verhalten des Klägers noch nicht als schlechthin unverständlich oder unentschuldbar erscheinen.

    Er verweist hierzu zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die Vielzahl der von den Beklagten im hiesigen Rechtsstreit vorgelegten, den streitgegenständlichen oder vergleichbare Prospekte betreffenden obergerichtlichen Entscheidungen, die Prospektfehler einhellig verneint haben und denen er sich insoweit anschließt (etwa: OLG Hamburg, U. vom 01.02.2012, 11 U 198/10, Anlage BE (2) 17; Bl. 1390 GA; OLG Köln, B. vom 22.10.2010, 18 U 139/10, Anlage B (2) 51, Bl. 884ff. GA; OLG Stuttgart, B. vom 22.12.2010, 10 U 101/10, Anlage B (2) 53, Bl. 910ff. GA).

  • BGH, 29.01.2009 - III ZR 74/08

    Voraussetzungen einer Informationspflicht über Unrichtigkeiten des im Vertrieb

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.02.2013 - 17 U 62/11
    Aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen haftet daher insoweit, wer Vertragspartner ist oder werden soll oder als ein für ihn auftretender Vertreter oder Beauftragter (Sachwalter) aufgetreten ist und dabei für seine Person Vertrauen in Anspruch genommen und die Vertragsverhandlungen beeinflusst hat (BGH, U. vom 25.06.2009, III ZR 223/08, Rz. 8; B. vom 29.01.2009, III ZR 74/08 WM 2009, 400ff., Rz. 8).
  • BGH, 25.06.2009 - III ZR 223/08

    Anforderungen an die Risikoaufklärung im Prospekt eines Medienfonds;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.02.2013 - 17 U 62/11
    Aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen haftet daher insoweit, wer Vertragspartner ist oder werden soll oder als ein für ihn auftretender Vertreter oder Beauftragter (Sachwalter) aufgetreten ist und dabei für seine Person Vertrauen in Anspruch genommen und die Vertragsverhandlungen beeinflusst hat (BGH, U. vom 25.06.2009, III ZR 223/08, Rz. 8; B. vom 29.01.2009, III ZR 74/08 WM 2009, 400ff., Rz. 8).
  • BGH, 07.12.2009 - II ZR 33/08

    Betreiben eines nach § 32 Kreditwesengesetz ( KWG ) erlaubnispflichtigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.02.2013 - 17 U 62/11
    Für diese Ansprüche gilt entsprechend § 47 BörsG a. F. eine kenntnisunabhängige, dreijährige Verjährungsfrist ab Zeichnung der Beteiligung (vgl. etwa BGH, U. vom 07.12.2009, II ZR 33/08, Rz. 26), die bei Einreichung der Klage im Jahre 2009 längst abgelaufen war, so dass der Kläger an der Durchsetzung dieser Ansprüche gehindert ist (§ 214 Abs. 1 BGB).
  • BGH, 17.11.2011 - III ZR 103/10

    Prospekthaftung im engeren Sinne: Gesamtbetrachtung mehrerer Schriftstücke als

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.02.2013 - 17 U 62/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haften für fehlerhafte oder unvollständige Angaben in dem Emissionsprospekt einer Kapitalanlage neben dem Herausgeber des Prospekts (auch) diejenigen Personen, die mit Rücksicht auf ihre allgemein anerkannte und hervorgehobene berufliche und wirtschaftliche Stellung oder ihre Eigenschaft als berufsmäßige Sachkenner eine Garantenstellung einnehmen, sofern sie durch ihr nach außen in Erscheinung tretendes Mitwirken am Emissionsprospekt einen besonderen, zusätzlichen Vertrauenstatbestand schaffen und Erklärungen abgeben (BGH, U. vom 17.11.2011, III ZR 103/10, WM 2012, 19ff., Rz. 17ff., zitiert nach juris).
  • BGH, 22.05.2012 - II ZR 35/10

    Berufungsverfahren: Voraussetzungen eines Abstehens vom Urkundenprozess;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.02.2013 - 17 U 62/11
    Das Recht zur fristlosen Kündigung der Beteiligung, das dem unter Verletzung einer Aufklärungspflicht oder sogar unter arglistiger Täuschung zur Beteiligung veranlassten und damit fehlerhaft beigetretenen Anlagegesellschafter zusteht, unterliegt anders als ein Schadensersatzanspruch allerdings nicht der Verjährung, sondern allenfalls der Verwirkung (BGH, U. vom 22.05.2012, II ZR 35/10, WM 2012, 1692ff., Rz. 30).
  • BGH, 29.11.2004 - II ZR 6/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.02.2013 - 17 U 62/11
    Andererseits hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich offen gelassen, ob seine Rechtsprechung zur zweigliedrigen stillen Gesellschaft auch auf eine mehrgliedrige stille Gesellschaft übertragbar ist (U. vom 29.11.2004, II ZR 6/03, WM 2005, 278ff., Rz. 20), und dies auch in späteren Entscheidungen - soweit ersichtlich - nicht entschieden.
  • BGH, 19.11.2009 - III ZR 169/08

    Verjährung einer Schadensersatzforderung aus einem Anlagevermittlungsvertrag oder

  • BGH, 19.10.2010 - XI ZR 376/09

    Haftung bei Kapitalanlagegeschäften: Einwendungsdurchgriff gegenüber der

  • BGH, 07.07.2011 - III ZR 90/10

    Gesonderte Berechnung der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist nach

  • BGH, 22.05.2012 - II ZR 14/10

    Beitritt zu einer Kapitalanlagegesellschaft: Vorliegen einer sog.

  • OLG Hamm, 06.07.2010 - 9 U 34/10

    Anforderungen an den Nachweis eines vorgetäuschten Unfalls

  • OLG Hamm, 13.03.2013 - 11 U 198/10

    Land Nordrhein-Westfalen haftet für Hochwasserschaden

  • OLG Köln, 18.02.2011 - 18 U 139/10

    Zurückweisung der Berufung des Klägers betreffend die Inanspruchnahme wegen

  • OLG München, 11.06.2012 - 21 U 4562/11

    Kapitalanlagegesellschaft: Anspruch auf Rückabwicklung der Beteiligung bzw. auf

  • OLG München, 27.01.2016 - 3 U 3468/13

    Fehlerhafte Beratung im Rahmen einer Kapitalanlage bei mehrgliedriger stiller

    Unterlässt der Anleger eine Kontrolle des Beraters oder Vermittlers durch Lektüre des Anlageprospekts, so weist dies auf das bestehende Vertrauensverhältnis hin und ist deshalb für sich allein genommen nicht schlechthin unverständlich oder unentschuldbar und damit geeignet, den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit zu begründen (BGH, Urteil vom 07.07.2011, III ZR 90/10; OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.02.2013, 17 U 62/11).
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