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   OLG Düsseldorf, 01.02.2023 - U (Kart) 7/21   

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OLG Düsseldorf, 01.02.2023 - U (Kart) 7/21 (https://dejure.org/2023,6803)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.02.2023 - U (Kart) 7/21 (https://dejure.org/2023,6803)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Februar 2023 - U (Kart) 7/21 (https://dejure.org/2023,6803)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (44)

  • EuGH, 18.07.2006 - C-519/04

    DIE DOPINGKONTROLLREGELN DES INTERNATIONALEN OLYMPISCHEN KOMITEES UNTERLIEGEN DEM

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.02.2023 - U (Kart) 7/21
    Ist die Voraussetzung wirtschaftlicher Betätigung erfüllt, steht der Umstand, dass eine Tätigkeit eine Verbindung zum Sport aufweist, der Anwendung des Kartellrechts nicht entgegen (vgl. EuGH, Urteil vom 01.07.2008 - C-49/07, Rn. 20 ff. bei juris - MOTOE ; Urteil vom 18.07.2006 - C-519/04 , Rn. 22 ff. bei juris - Meca Medina ; Urteil vom 19.02.2002 - C-309/99 , Rn. 45 ff. bei juris - Wouters ).

    Der Beklagte ist daher ebenso wie das J.1 als Unternehmen zu beurteilen (vgl. EuGH, Urteil vom 18.07.2006 - C-519/04 , Rn. 38 bei juris - Meca Medina ).

    Der Beklagte ist nicht nur Unternehmen im Sinne der § 19 GWB, Art. 102 AEUV, indem er selbst Paralympische Spiele und andere Wettbewerbe im Behindertensport veranstaltet, sondern als Verband von internationalen und nationalen Unternehmensverbänden, die ihrerseits Wettbewerbe im Para-Sport ausrichten, auch Unternehmensvereinigung im Sinne der § 1 GWB, Art. 101 AEUV (vgl. EuGH, Urteil vom 18.07.2006 - C-519/04 , Rn. 38 bei juris - Meca Medina ).

    Allerdings ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht nur bei bewirkten (vgl. EuGH, Urteil vom 18.07.2013 - C-136/12 , Rn. 53 bei juris - CNG ; Urteil vom 18.07.2006 - C-519/04 , Rn. 42 bei juris - Meca Medina ; Urteil vom 19.02.2002 - C-309/99 , Rn. 97 bei juris - Wouters ), sondern auch bei bezweckten (vgl. EuGH, Urteil vom 13.10.2011 - C-439/09 , Rn. 39 ff. bei juris - Pierre Fabre Dermo-Cosmétique ) Wettbewerbsbeschränkungen im Sinne des Art. 101 Abs. 1 AEUV der Gesamtzusammenhang, in dem der fragliche Beschluss zustandegekommen ist oder seine Wirkungen entfaltet, und insbesondere seine Zielsetzung zu würdigen.

  • BGH, 07.06.2016 - KZR 6/15

    Schadensersatzklage von Claudia Pechstein vor den deutschen Gerichten unzulässig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.02.2023 - U (Kart) 7/21
    Das deutsche Eingriffsrecht bestimmt auch über die Rechtsfolge des Verstoßes; gemäß § 134 BGB führt der Verstoß einer Vereinbarung gegen § 1 oder § 19 GWB zu deren Nichtigkeit (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 07.06.2016 - KZR 6/15 , Rn. 44 bei juris - Pechstein/International Skating Union ; Martiny in MüKoBGB, 8. Auflage 2021, Art. 9 Rom I-VO Rn. 5, 7 ff., 27, 55, 72).

    Beim Angebot der Paralympischen Spiele und anderer Wettbewerbe im Behindertensport durch den Beklagten und der im Zusammenhang damit erfolgenden Entscheidung über die Teilnahmeberechtigung der Athleten handelt es sich um eine wirtschaftliche Tätigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 07.06.2016 - KZR 6/15 , Rn. 45 bei juris - Pechstein/International Skating Union ; Senat, Urteil vom 07.09.2020 - VI-U (Kart)4/20 , Rn. 32 ff. bei juris - Schäferhunde-Bescheinigung ).

    Dabei kann offen bleiben, ob das Verlangen nach Abschluss der erwähnten Vereinbarung durch den Beklagten an § 19 Abs. 2 Nr. 2 GWB (Konditionenmissbrauch) oder an der Generalklausel des § 19 Abs. 1 GWB zu messen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 07.06.2016 - KZR 6/15 , Rn. 48 bei juris - Pechstein/International Skating Union ).

    Dabei ergibt sich deren Anwendbarkeit nach der zusätzlich anwendbaren Kollisionsregelung des § 185 Abs. 2 GWB, wonach sich die Wettbewerbsbeschränkung in Deutschland auswirken muss, und die Anwendbarkeit der Artt. 101, 102 AEUV, die erfordern, dass die Wettbewerbsbeschränkung den zwischenstaatlichen Handel beeinträchtigen kann, aus dem Umstand, dass die Entscheidung des Beklagten über die Berechtigung zu Teilnahme am Behindertensport weltweit gilt und damit auch für in Deutschland oder in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgerichtete Wettbewerbe (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 07.06.2016 - KZR 6/15 , Rn. 44 bei juris - Pechstein/International Skating Union ; Senat, Urteil vom 07.09.2020 - VI-U (Kart) 4/20 , Rn. 71 ff. bei juris - Schäferhunde-Bescheinigung ; Martiny in MüKoBGB, 8. Auflage 2021, Art. 9 Rom I-VO Rn. 5, 7 ff., 27, 55, 72).

  • BGH, 11.10.2000 - VIII ZR 321/99

    Beschwer des Berufungsklägers bei hilfsweiser Weiterverfolgung des (abgewiesenen)

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.02.2023 - U (Kart) 7/21
    Entscheidend ist, ob die mit der Berufung zur Entscheidung gestellten Ansprüche gegenüber den Ursprungsforderungen einen anderen Streitgegenstand bilden, der nach der prozessrechtlichen Auffassung vom Streitgegenstand im Zivilprozess durch den Klageantrag, in dem sich die vom Kläger in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Anspruchsgrund), aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet, bestimmt wird (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 30.11.2005 - XII ZR 112/03 , Rn. 15 bei juris; Beschluss vom 07.05.2003 - XII ZB 191/02 , Rn. 17 bei juris; Urteil vom 15.03.2002 - V ZR 39/01 , Rn. 6 bei juris; Urteil vom 04.02.2002 - II ZR 214/01 , Rn. 7 bei juris; Urteil vom 11.10.2000 - VIII ZR 321/99 , Rn. 7 bei juris; vgl. auch Rimmelspacher in MüKoZPO, 6. Auflage 2020, vor § 511 Rn. 79 f. m.w.N.; Ball in Musielak/Voit, ZPO, 19. Auflage 2022, vor § 511 Rn. 26 ff. m.w.N.; Zöller/Heßler, ZPO, 34. Auflage 2022, vor § 511 Rn. 10 f. m.w.N.).

    Denn auch damit erstrebt er die Beseitigung der in dem angefochtenen Urteil liegenden Beschwer (vgl. BGH, Urteil vom 11.10.2000 - VIII ZR 321/99 , Rn. 16; Rimmelspacher in MüKoZPO, 6. Auflage 2020, vor § 511 ZPO Rn. 79).

    Allerdings ist eine Berufung dann, wenn der Rechtsmittelführer den bisherigen Hauptantrag nunmehr als Hilfsantrag weiterverfolgt und mit dem neuen Hauptantrag im Wege der Klageänderung einen neuen, bislang nicht geltend gemachten Anspruch zur Entscheidung stellt, nur mit dem Hilfsantrag zulässig, mit dem Hauptantrag dagegen unzulässig (vgl. BGH, Urteil vom 11.10.2000 - VIII ZR 321/99 , Rn. 7 ff. bei juris).

  • OLG Düsseldorf, 05.02.2020 - U (Kart) 4/19

    Zulieferer gegen Automobilhersteller

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.02.2023 - U (Kart) 7/21
    Mit der Berufung kann daher zulässig vom Feststellungsbegehren zu einer Leistungsklage oder vom Erfüllungsanspruch auf einen Schadensersatzanspruch übergegangen werden (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 11.11.2004 - VII ZR 128/03 , Rn. 47 bei juris; Urteil vom 08.06.1994 - VIII ZR 178/93 , Rn. 18 f. bei juris; Senat, Urteil vom 05.02.2020 - VI-U (Kart) 4/19 , Rn. 125 ff. bei juris - MQB-Hintersitzlehnen II ; OLG Köln, Beschluss vom 26.01.2015 - 19 U 113/14 , Rn. 4 bei juris; Rimmelspacher in MüKo ZPO, 6. Auflage 2020, vor § 511 Rn. 79; Ball in Musielak/Voit, ZPO, 19. Auflage 2022, vor § 511 Rn. 28; Zöller/Heßler, ZPO, 34. Auflage 2022, vor § 511 Rn. 10 ff.).

    Die unbeschränkte Zulässigkeit einer Modifizierung des Klageantrags gemäß § 264 Nr. 2 und 3 ZPO auch in der Berufungsinstanz entspricht dem Zweck der Vorschrift, der die prozessökonomische und endgültige Erledigung des Rechtsstreits zwischen den Parteien fördern will (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 07.05.2015 - VII ZR 145/12 , Rn. 24 bei juris; Urteil vom 22.04.2010 - IX ZR 160/09 , Rn. 6 bei juris; Urteil vom 20.08.2009 - VII ZR 205/07 , Rn. 91 bei juris; Urteil vom 19.03.2004 - V ZR 104/03 , Rn. 25 ff. bei juris; Senat, Urteil vom 05.02.2020 - VI-U (Kart) 4/19 , Rn. 135 bei juris - MQB-Hintersitzlehnen II ; OLG Köln, Beschluss vom 26.01.2015 - 19 U 113/14 , Rn. 5 bei juris; Zöller/Heßler,ZPO, 34. Auflage 2022, § 533 Rn. 3).

    Auch soweit es für die modifizierten Anträge des Vortrags neuer Tatsachen bedarf, erfordert der Sinn und Zweck des § 533 Nr. 2 ZPO keine Einschränkung von § 264 ZPO, weil bereits §§ 529 Abs. 1 Nr. 2, 531 Abs. 2 ZPO, die der Einführung neuer Tatsachen in der Berufung Grenzen setzen, sicherstellen, dass der vom Berufungsgericht zu beurteilende Prozessstoff im Wesentlichen mit demjenigen der ersten Instanz übereinstimmt (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 19.03.2004 - V ZR 104/03 , Rn. 27 ff. bei juris; Senat, Urteil vom 05.02.2020 - VI-U (Kart) 4/19 , Rn. 136 bei juris - MQB-Hintersitzlehnen II ).

  • BGH, 18.10.1988 - VI ZR 223/87

    Darlegungs- und Beweislast bei Auffahrunfall; Umfang des Schadens eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.02.2023 - U (Kart) 7/21
    Der in ausländischer Währung ermittelte Ersatzbetrag bildet dabei nur einen Berechnungsfaktor für die in Euro festzusetzende Anspruchshöhe, wobei für den Wechselkurs auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen ist (vgl. BGH, Urteil vom 18.10.1988 - VI ZR 223/87 , Rn. 20 f. bei juris; Grüneberg/Grüneberg, BGB, 82. Auflage 2023, § 245 Rn. 17).

    Dieser in ausländischer Währung ermittelte Ersatzbetrag ist nach dem Wechselkurs im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vom 11. Januar 2023 in Euro umzurechnen (vgl. BGH, Urteil vom 18.10.1988 - VI ZR 223/87 , Rn. 20 f. bei juris; Grüneberg/Grüneberg, BGB, 82. Auflage 2023, § 245 Rn. 17).

  • EuGH, 19.02.2002 - C-309/99

    DAS IN DEN NIEDERLANDEN GELTENDE VERBOT GEMISCHTER SOZIETÄTEN ZWISCHEN

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.02.2023 - U (Kart) 7/21
    Ist die Voraussetzung wirtschaftlicher Betätigung erfüllt, steht der Umstand, dass eine Tätigkeit eine Verbindung zum Sport aufweist, der Anwendung des Kartellrechts nicht entgegen (vgl. EuGH, Urteil vom 01.07.2008 - C-49/07, Rn. 20 ff. bei juris - MOTOE ; Urteil vom 18.07.2006 - C-519/04 , Rn. 22 ff. bei juris - Meca Medina ; Urteil vom 19.02.2002 - C-309/99 , Rn. 45 ff. bei juris - Wouters ).

    Allerdings ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht nur bei bewirkten (vgl. EuGH, Urteil vom 18.07.2013 - C-136/12 , Rn. 53 bei juris - CNG ; Urteil vom 18.07.2006 - C-519/04 , Rn. 42 bei juris - Meca Medina ; Urteil vom 19.02.2002 - C-309/99 , Rn. 97 bei juris - Wouters ), sondern auch bei bezweckten (vgl. EuGH, Urteil vom 13.10.2011 - C-439/09 , Rn. 39 ff. bei juris - Pierre Fabre Dermo-Cosmétique ) Wettbewerbsbeschränkungen im Sinne des Art. 101 Abs. 1 AEUV der Gesamtzusammenhang, in dem der fragliche Beschluss zustandegekommen ist oder seine Wirkungen entfaltet, und insbesondere seine Zielsetzung zu würdigen.

  • BGH, 09.06.1997 - II ZR 303/95

    Ausschluss eines Mitglieds aus einem rechtsfähigen Verein

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.02.2023 - U (Kart) 7/21
    Eine weitergehende gerichtliche Überprüfung erfolgt bei Monopolverbänden und Vereinigungen mit einer überragenden Machtstellung im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich, bei denen die Mitgliedschaft für den Einzelnen aus beruflichen, wirtschaftlichen oder sozialen Gründen von erheblicher Bedeutung ist; in einem solchen Fall erstreckt sich die Kontrollbefugnis über die grobe Unbilligkeit und Willkürlichkeit hinaus auch auf die inhaltliche Angemessenheit der angewandten Bestimmungen gemäß § 242 BGB, die einen angemessenen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen des Verbandes und den schutzwürdigen Interessen derjenigen herstellen müssen, die seiner Verbandsgewalt unterworfen sind; eine AGB-Kontrolle findet dagegen nicht statt (vgl. BGH, Urteil vom 09.06.1997 - II ZR 303/95 , Rn. 6, 22 bei juris; Urteil vom 28.11.1994 - II ZR 11/94 , Rn. 31 bei juris; Urteil vom 19.10.1987 - II ZR 43/87 , Rn. 15 bei juris - Gewerkschaftsfremde Liste ; Urteil vom 30.05.1983 - II ZR 138/82 , Rn. 19 bei juris).

    Dem Beurteilungs- und Ermessensspielraum eines Monopolverbands sind jedoch umso engere Grenzen gesetzt, je wichtiger die Entscheidung für die andere Partei ist (vgl. BGH, Urteil vom 09.06.1997 - II ZR 303/95 , Rn. 22 bei juris; Urteil vom 30.05.1983 - II ZR 138/82 , Rn. 23 bei juris).

  • BGH, 30.05.1983 - II ZR 138/82

    Gerichtliche Nachprüfung der Tatsachenermittlung im vereinsrechtlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.02.2023 - U (Kart) 7/21
    Eine weitergehende gerichtliche Überprüfung erfolgt bei Monopolverbänden und Vereinigungen mit einer überragenden Machtstellung im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich, bei denen die Mitgliedschaft für den Einzelnen aus beruflichen, wirtschaftlichen oder sozialen Gründen von erheblicher Bedeutung ist; in einem solchen Fall erstreckt sich die Kontrollbefugnis über die grobe Unbilligkeit und Willkürlichkeit hinaus auch auf die inhaltliche Angemessenheit der angewandten Bestimmungen gemäß § 242 BGB, die einen angemessenen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen des Verbandes und den schutzwürdigen Interessen derjenigen herstellen müssen, die seiner Verbandsgewalt unterworfen sind; eine AGB-Kontrolle findet dagegen nicht statt (vgl. BGH, Urteil vom 09.06.1997 - II ZR 303/95 , Rn. 6, 22 bei juris; Urteil vom 28.11.1994 - II ZR 11/94 , Rn. 31 bei juris; Urteil vom 19.10.1987 - II ZR 43/87 , Rn. 15 bei juris - Gewerkschaftsfremde Liste ; Urteil vom 30.05.1983 - II ZR 138/82 , Rn. 19 bei juris).

    Dem Beurteilungs- und Ermessensspielraum eines Monopolverbands sind jedoch umso engere Grenzen gesetzt, je wichtiger die Entscheidung für die andere Partei ist (vgl. BGH, Urteil vom 09.06.1997 - II ZR 303/95 , Rn. 22 bei juris; Urteil vom 30.05.1983 - II ZR 138/82 , Rn. 23 bei juris).

  • BGH, 28.11.1994 - II ZR 11/94

    Unterwerfung von Nichtmitgliedern eines Sportverbandes unter die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.02.2023 - U (Kart) 7/21
    Eine weitergehende gerichtliche Überprüfung erfolgt bei Monopolverbänden und Vereinigungen mit einer überragenden Machtstellung im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich, bei denen die Mitgliedschaft für den Einzelnen aus beruflichen, wirtschaftlichen oder sozialen Gründen von erheblicher Bedeutung ist; in einem solchen Fall erstreckt sich die Kontrollbefugnis über die grobe Unbilligkeit und Willkürlichkeit hinaus auch auf die inhaltliche Angemessenheit der angewandten Bestimmungen gemäß § 242 BGB, die einen angemessenen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen des Verbandes und den schutzwürdigen Interessen derjenigen herstellen müssen, die seiner Verbandsgewalt unterworfen sind; eine AGB-Kontrolle findet dagegen nicht statt (vgl. BGH, Urteil vom 09.06.1997 - II ZR 303/95 , Rn. 6, 22 bei juris; Urteil vom 28.11.1994 - II ZR 11/94 , Rn. 31 bei juris; Urteil vom 19.10.1987 - II ZR 43/87 , Rn. 15 bei juris - Gewerkschaftsfremde Liste ; Urteil vom 30.05.1983 - II ZR 138/82 , Rn. 19 bei juris).

    Für der Vereinsgewalt - rechtsgeschäftlich - unterworfene Nichtmitglieder - wie den Kläger zu 2) - gelten dieselben Maßstäbe (vgl. BGH, Urteil vom 28.11.1994 - II ZR 11/94 , Rn. 17 bei juris).

  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.02.2023 - U (Kart) 7/21
    Die unbeschränkte Zulässigkeit einer Modifizierung des Klageantrags gemäß § 264 Nr. 2 und 3 ZPO auch in der Berufungsinstanz entspricht dem Zweck der Vorschrift, der die prozessökonomische und endgültige Erledigung des Rechtsstreits zwischen den Parteien fördern will (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 07.05.2015 - VII ZR 145/12 , Rn. 24 bei juris; Urteil vom 22.04.2010 - IX ZR 160/09 , Rn. 6 bei juris; Urteil vom 20.08.2009 - VII ZR 205/07 , Rn. 91 bei juris; Urteil vom 19.03.2004 - V ZR 104/03 , Rn. 25 ff. bei juris; Senat, Urteil vom 05.02.2020 - VI-U (Kart) 4/19 , Rn. 135 bei juris - MQB-Hintersitzlehnen II ; OLG Köln, Beschluss vom 26.01.2015 - 19 U 113/14 , Rn. 5 bei juris; Zöller/Heßler,ZPO, 34. Auflage 2022, § 533 Rn. 3).

    Auch soweit es für die modifizierten Anträge des Vortrags neuer Tatsachen bedarf, erfordert der Sinn und Zweck des § 533 Nr. 2 ZPO keine Einschränkung von § 264 ZPO, weil bereits §§ 529 Abs. 1 Nr. 2, 531 Abs. 2 ZPO, die der Einführung neuer Tatsachen in der Berufung Grenzen setzen, sicherstellen, dass der vom Berufungsgericht zu beurteilende Prozessstoff im Wesentlichen mit demjenigen der ersten Instanz übereinstimmt (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 19.03.2004 - V ZR 104/03 , Rn. 27 ff. bei juris; Senat, Urteil vom 05.02.2020 - VI-U (Kart) 4/19 , Rn. 136 bei juris - MQB-Hintersitzlehnen II ).

  • BGH, 04.02.2002 - II ZR 214/01

    Ziel der Berufung

  • BGH, 15.03.2002 - V ZR 39/01

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil

  • BGH, 30.11.2005 - XII ZR 112/03

    Zulässigkeit der Berufung bei ausschließlicher Verfolgung einer Klageerweiterung

  • OLG Köln, 26.01.2015 - 19 U 113/14

    Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund von Abschlagsrechnungen nach Erteilung der

  • OLG Düsseldorf, 07.09.2020 - U (Kart) 4/20
  • BGH, 14.08.2008 - KVR 54/07

    Lottoblock

  • EuGH, 13.10.2011 - C-439/09

    Eine in einer selektiven Vertriebsvereinbarung enthaltene Klausel, die es den

  • OLG Düsseldorf, 15.10.2014 - U (Kart) 4/14
  • BGH, 16.03.2004 - VI ZR 138/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung bzw. Haftungsverteilung für die

  • BVerfG, 03.06.2022 - 1 BvR 2103/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen mangelhafter Abwägung bei Prüfung der

  • EuGH, 16.09.2008 - C-468/06

    Sot. Lélos kai Sia - Art. 82 EG - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

  • BGH, 13.10.2015 - II ZR 23/14

    Auslegung von Nominierungsrichtlinien eines Sportverbands und Schadensersatz für

  • EuGH, 01.10.2009 - C-468/08

    Kommission / Frankreich

  • BGH, 23.01.2018 - KZR 48/15

    Zulassung eines Autohauses als Vertragswerkstatt für Fahrzeuge der Marken Jaguar

  • BGH, 21.02.1995 - KZR 33/93

    "Kfz-Vertragshändler"; Bemessung der Frist für die Kündigung von

  • EuGH, 27.01.1987 - 45/85

    Verband der Sachversicherer / Kommission

  • BGH, 19.10.1987 - II ZR 43/87

    Ausschluß eines Mitglieds aus einer Gewerkschaft; Umfang der gerichtlichen

  • EuGH, 18.07.2013 - C-136/12

    Consiglio nazionale dei geologi und Autorità garante della concorrenza e del

  • OLG Düsseldorf, 13.09.2016 - W (Kart) 12/16

    Durchsetzung der Teilnahme an den Paralympischen Spielen 2016 im Wege

  • EuG, 26.01.2005 - T-193/02

    DAS REGLEMENT DER FIFA ZUR REGELUNG DER TÄTIGKEIT DER VERMITTLER VON

  • BGH, 26.01.2016 - KZR 41/14

    Kündigung von Serviceverträgen mit Vertragswerkstätten - Jaguar-Vertragswerkstatt

  • BGH, 31.01.2012 - KZR 65/10

    Wettbewerbsbeschränkung durch marktbeherrschendes Unternehmen: Unbillige

  • EuGH, 14.02.1978 - 27/76

    United Brands / Kommission

  • OLG Düsseldorf, 30.03.2016 - U (Kart) 10/15

    Anspruch eines Lebensmittel-Einzelhandelskonzerns auf Teilhabe an den Erlösen der

  • BGH, 23.02.2010 - VI ZR 331/08

    Zahlung von Verletztengeld an den selbstständigen Unternehmer durch den

  • EuGH, 01.07.2008 - C-49/07

    MOTOE - Art. 82 EG und 86 EG - Begriff "Unternehmen" - Vereinigung ohne

  • BGH, 08.06.1994 - VIII ZR 178/93

    Umfang der Hemmung der Rechtskraft durch Einlegung der Berufung; Beseitigung der

  • BGH, 11.11.2004 - VII ZR 128/03

    Pflicht des Architekten zur Vornahme von Kostenschätzungen, -berechnungen und

  • BGH, 07.05.2015 - VII ZR 145/12

    Vergütungsklage nach Bestellerkündigung eines Werklieferungsvertrages: Behandlung

  • BGH, 20.08.2009 - VII ZR 205/07

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Abschlagszahlung nach Abnahme einer

  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 467/15

    Zulässigkeit von Feststellungsklagen in Widerrufsfällen

  • BGH, 07.05.2003 - XII ZB 191/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung als

  • LG Köln, 09.03.2021 - 33 O 98/20

    Zur Wirksamkeit neugefasster Zulassungskritierien einer Sportorganisation zu den

  • BGH, 22.04.2010 - IX ZR 160/09

    Zulässigkeit einer auf erstinstanzlichen Vortrag gestützten Klageerweiterung in

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