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   OLG Düsseldorf, 01.06.2016 - VII-Verg 6/16   

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OLG Düsseldorf, 01.06.2016 - VII-Verg 6/16 (https://dejure.org/2016,20662)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.06.2016 - VII-Verg 6/16 (https://dejure.org/2016,20662)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Juni 2016 - VII-Verg 6/16 (https://dejure.org/2016,20662)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Ausschreibung der Vergabe von Vertriebsdienstleistungen im Schienenpersonen-Nahverkehr

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Ausschreibung der Vergabe von Vertriebsdienstleistungen im Schienenpersonen-Nahverkehr

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Ausschreibung der Vergabe von Vertriebsdienstleistungen im Schienenpersonen-Nahverkehr

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Dienstleistungsauftrag über Fahrkartenvertrieb darf nicht freihändig vergeben werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausschreibung der Vergabe von Vertriebsdienstleistungen im Schienenpersonen-Nahverkehr

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Bewertung nach Schulnotensystem kann unzulässig sein

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Nichtbeschreibbarkeit der Leistung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (30)

  • OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - Verg 20/11

    Zulässigkeit der Vergabe von Leistungen der Abfallentsorgung an eine im Auftrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.06.2016 - Verg 6/16
    Nach der Rechtsprechung des Senats können Anordnungen nach § 114 Abs. 1 GWB nur erfolgen, wenn nicht auszuschließen ist, dass der betreffende Vergaberechtsverstoß die Bieterchancen des Antragstellers tatsächlich, mindestens nicht ausschließbar, beeinträchtigt hat (OLG Düsseldorf NZBau 2012, 50-56, VII Verg 20/11; vgl. auch Herrmann, VergabeR 2011, 2 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 30. Juni 2011 - VII-Verg 25/11).

    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist von einer wesentlichen Vertragsänderung auszugehen, wenn (1) hierdurch Bedingungen eingeführt werden, die die Zulassung anderer als der ursprünglich zugelassenen Bieter oder die Annahme eines anderen als des ursprünglich angenommenen Angebot erlaubt hätte, wenn sie Gegenstand des ursprünglichen Vergabeverfahrens gewesen wären, (2) sie den Auftrag in größerem Umfang auf ursprünglich nicht vorgesehene Dienstleistungen erweitert oder (3) das wirtschaftliche Gleichgewicht des Vertrages in einer im ursprünglichen Auftrag nicht vorgesehenen Weise zugunsten des Auftragnehmers ändert (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2008, C-454 /06 - Pressetext ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Juli 2011; VII Verg 20/11, VergabeR 2012, 35 juris Rn. 90 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2014, VII - Verg 32/13, VergabeR 2014, 557, juris Rn. 24).

  • OLG Koblenz, 04.04.2012 - 1 Verg 2/11

    Glasreinigung - Öffentlicher Auftrag: Vergabegrundsatz bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.06.2016 - Verg 6/16
    Anerkennenswerte Gründe sind dabei jedoch nicht die Nachteile, die vom Gesetzgeber als typische Folgen einer Aufteilung bewusst in Kauf genommen worden sind, wie etwa der mit einer Fachlosvergabe typischerweise verbundene Mehraufwand (OLG Koblenz NZBau 2012, 324; OLG Koblenz NZBau 2012, 598 juris Rn. 20).

    Unter technischen Gründen sind solche zu verstehen, die eine Integration aller Leistungsschritte in einer Hand zur Erreichung des vom Auftraggeber angestrebten Qualitätsniveaus notwendig machen (OLG Koblenz NZBau 2012, 598, 599).

  • OLG Düsseldorf, 10.08.2011 - Verg 36/11

    Begriff der Freiberuflichkeit der Leistungserbringung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.06.2016 - Verg 6/16
    In einem solchen Fall ist die Leistung vorab nicht mehr hinreichend erschöpfend beschreibbar (OLG Düsseldorf NZBau 2011, 765, 766 m.w.Nachw.; OLG München NZBau 2007, 59, 61, juris Rn. 52).

    Es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der im maßgeblichen Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens objektiv entweder gegeben ist oder nicht (OLG Düsseldorf NZBau 2011, 765, 766).

  • OLG Düsseldorf, 12.02.2014 - Verg 32/13

    Zulässigkeit der Erweiterung eines Vertrages über die augenchirurgische

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.06.2016 - Verg 6/16
    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist von einer wesentlichen Vertragsänderung auszugehen, wenn (1) hierdurch Bedingungen eingeführt werden, die die Zulassung anderer als der ursprünglich zugelassenen Bieter oder die Annahme eines anderen als des ursprünglich angenommenen Angebot erlaubt hätte, wenn sie Gegenstand des ursprünglichen Vergabeverfahrens gewesen wären, (2) sie den Auftrag in größerem Umfang auf ursprünglich nicht vorgesehene Dienstleistungen erweitert oder (3) das wirtschaftliche Gleichgewicht des Vertrages in einer im ursprünglichen Auftrag nicht vorgesehenen Weise zugunsten des Auftragnehmers ändert (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2008, C-454 /06 - Pressetext ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Juli 2011; VII Verg 20/11, VergabeR 2012, 35 juris Rn. 90 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2014, VII - Verg 32/13, VergabeR 2014, 557, juris Rn. 24).

    Zur Sicherung der Gleichbehandlung der in Frage kommenden Bieter und der Transparenz der Auftragsvergabe gehören zu den Auskünften, die die Auftragsbekanntmachung enthalten muss, auch die ergänzenden Gegenstände des Auftrags, die Beschreibung sowie die Menge und der Gesamtumfang der Arbeiten (EuGH, Urteil vom 22. April 2010 (C-423/07, Kommission/Spanien, Rn. 55; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2014, VII-Verg 32/13, VergabeR 2014, 557, juris Rn. 26).

  • EuGH, 22.04.2010 - C-423/07

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.06.2016 - Verg 6/16
    Zur Sicherung der Gleichbehandlung der in Frage kommenden Bieter und der Transparenz der Auftragsvergabe gehören zu den Auskünften, die die Auftragsbekanntmachung enthalten muss, auch die ergänzenden Gegenstände des Auftrags, die Beschreibung sowie die Menge und der Gesamtumfang der Arbeiten (EuGH, Urteil vom 22. April 2010 (C-423/07, Kommission/Spanien, Rn. 55; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2014, VII-Verg 32/13, VergabeR 2014, 557, juris Rn. 26).

    Da in dem Standardformular für die Bekanntmachung regelmäßig nur ein begrenzter Raum zur Verfügung steht, können die Informationen in den Vergabeunterlagen als natürliche Ergänzung der Bekanntmachung näher ausgeführt werden (EuGH, Urteil vom 22. April 2010 (C-423/07, Kommission/Spanien, Rn. 60).

  • OLG Jena, 06.06.2007 - 9 Verg 3/07

    Zum Anspruch kleiner und mittelständischer Unternehmen auf Teilung des Auftrags

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.06.2016 - Verg 6/16
    Kann die benötigte Leistung auch in Form einer Losvergabe erbracht werden, ist zu prüfen, ob von einer losweisen Vergabe ausnahmsweise abgesehen werden kann, etwa weil wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern (OLG Brandenburg NZBau 2009, 337, 340; Thüringer OLG NZBau 2007, 730, juris Rn.20).

    Dies kann auch bei komplexen, miteinander verflochtenen Dienstleistungen der Fall sein (OLG Jena VergabeR 2007, 677, 680).

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2009 - Verg 27/09

    Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers zur Fachlosvergabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.06.2016 - Verg 6/16
    Im Rahmen der dem Auftraggeber obliegenden Entscheidung bedarf es einer umfassenden Abwägung der widerstreitenden Belange, als deren Ergebnis die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden Gründe nicht nur anerkennenswert sein, sondern überwiegen müssen (OLG Düsseldorf, NZBau 2011, 369, juris Rn. 20;OLG Düsseldorf, Beschluss v. 25.11.2009, VII-Verg 27/09, juris Rn. 52).

    Dabei ist von den Vergabenachprüfungsinstanzen auch zu beachten, dass das Vergaberecht nicht nur Bieterrechte eröffnet, sondern auch eine wirtschaftliche und den vom öffentlichen Auftraggeber gestellten Anforderungen entsprechende Leistungsbeschaffung gewährleisten soll (OLG Düsseldorf Beschluss v. 25.11.2009, VII-Verg 27/09, juris Rn. 55).

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 16/11

    Ausschluss eines Angebots wegen Ungeeignetheit des Bewerbers im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.06.2016 - Verg 6/16
    Dabei ist die Erkennbarkeit auf die einen Rechtsverstoß begründenden Tatsachen und auf deren rechtliche Bewertung als Vergaberechtsverstoß zu beziehen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.08.2011 - VII-Verg 16/11 - juris Rn. 44, VergabeR 2011, 868; OLG Celle VergabeR 2011, 669, 672).

    Eine Rügepräklusion kommt daher nur bei auf allgemeiner Überzeugung der Vergabepraxis beruhenden und ins Auge fallenden Rechtsverstößen in Betracht (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 4. Februar 2013 - VII-Verg 31/12, juris Rn. 39; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. August 2011 - VII-Verg 16/11 - juris Rn. 44).

  • BGH, 10.11.2009 - X ZB 8/09

    Endoskopiesystem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.06.2016 - Verg 6/16
    Aus Gründen des effektiven Rechtschutzes, der im Anwendungsbereich des § 100 Abs. 1 GWB durch das vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren ermöglicht werden soll, kann die Antragsbefugnis nämlich nur einem Unternehmen fehlen, bei dem offensichtlich eine Rechtsbeeinträchtigung nicht vorliegt (BGHZ 183, 95 ff. Rn. 27 - Endoskopiesysteme ).

    Hiernach reicht allein die Möglichkeit einer Verschlechterung der Aussichten des den Nachprüfungsantrag stellenden Bieters infolge der Nichtbeachtung der Vergabevorschriften aus (BGHZ 183, 95, Rn. 32 - Endoskopiesysteme ).

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2011 - Verg 63/10

    Vergaberechtswidrigkeit der unterbliebenen Bildung von Fachlosen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.06.2016 - Verg 6/16
    Im Rahmen der dem Auftraggeber obliegenden Entscheidung bedarf es einer umfassenden Abwägung der widerstreitenden Belange, als deren Ergebnis die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden Gründe nicht nur anerkennenswert sein, sondern überwiegen müssen (OLG Düsseldorf, NZBau 2011, 369, juris Rn. 20;OLG Düsseldorf, Beschluss v. 25.11.2009, VII-Verg 27/09, juris Rn. 52).

    Dabei ist auch von Belang, ob sich für spezielle Arbeiten ein eigener Markt herausgebildet hat (OLG Düsseldorf NZBau 2011, 369 juris Rn. 24 m.w.Nachw.).

  • VK Westfalen, 21.01.2016 - VK 2-36/15
  • OLG Düsseldorf, 16.08.2010 - Verg 35/10

    Anforderungen an die Ausschreibung von Abschlepp- und Bergungsleistungen

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2012 - Verg 52/11

    Erfordernis der Fachlosvergabe von Glasreinigungsarbeiten

  • OLG Düsseldorf, 16.12.2015 - Verg 25/15

    Anforderungen an das Verfahren vor der Vergabekammer; Anforderungen an die

  • OLG München, 28.04.2006 - Verg 6/06

    Berechnung des Schwellenwertes für ein Nachprüfungsverfahren bei einem

  • OLG Düsseldorf, 30.06.2011 - Verg 25/11

    Rückversetzung eines Verhandlungsverfahrens über die Beschaffung eines

  • OLG Düsseldorf, 11.12.2013 - Verg 22/13

    Voraussetzungen einer funktionalen oder teilfunktionalen Ausschreibung

  • OLG Frankfurt, 15.07.2008 - 11 Verg 4/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erkennbarkeit eines Vergabeverstoßes; positive

  • OLG Düsseldorf, 02.01.2012 - Verg 70/11

    Anforderungen an die Ausschreibung rechtsberatender Dienstleistungen; Ausschluss

  • OLG Düsseldorf, 16.02.2005 - Verg 74/04

    Bekanntgabe d. Wertungs- und Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung

  • OLG Frankfurt, 10.06.2008 - 11 Verg 3/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Positive Kenntnis von einem Vergaberechtsverstoß

  • OLG Brandenburg, 27.11.2008 - Verg W 15/08

    Beschränkung der Ausschreibung sicherheitstechnischer Anlagen wegen

  • OLG Düsseldorf, 04.02.2013 - Verg 31/12

    Zulässigkeit der Ausschreibung einer strategischen Partnerschaft für eine

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 30/11

    Ausschluss eines Bieters bei fehlender Zusammenstellung der verlangten Nachweise

  • OLG Karlsruhe, 21.12.2012 - 15 Verg 10/12

    Tragwerksplanung - Ausschreibung freiberuflicher Leistungen: Vergaberechtswidrige

  • EuGH, 12.03.2015 - C-538/13

    eVigilo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliches Auftragswesen -

  • OLG Düsseldorf, 18.10.2006 - Verg 35/06

    Erfordernis der konkreten Bestimmung von Eignungsnachweisen des Bieters in der

  • OLG Düsseldorf, 17.04.2015 - 22 U 157/14

    Voraussetzungen einer Pflicht des Unternehmers zu Hinweisen wegen der Art der

  • OLG München, 23.06.2009 - Verg 8/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Angebotsausschluss wegen Änderungen mittels

  • OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 66/18

    Wann ist eine Produktvorgabe aus technischen Gründen sachlich gerechtfertigt?

    Die Erbringung aller Leistungsschritte "aus einer Hand" dient dem legitimen Ziel des Antragsgegners, ein Höchstmaß an Betriebssicherheit zu gewährleisten, das - wie der Senat mehrfach entschieden hat - gerade bei Systemen zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben eine Gesamtvergabe rechtfertigen kann (Senatsbeschlüsse vom 24. April 2019, VII-Verg 57/18, vom 1. Juni 2016, VII-Verg 6/16 - juris, Rn. 49, und vom 1. August 2012, VII-Verg 10/12 - juris, Rn. 52).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - Verg 24/18

    Vergabesenat: Vorerst kein neues Dach für das Poppelsdorfer Schloss in Bonn

    Eine Rügepräklusion kommt nur bei ins Auge fallenden Rechtsverstößen in Betracht, die einem durchschnittlich erfahrenen Bieter auch ohne dahingehende Überprüfung der Vergabeunterlagen auffallen müssen (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 01.06.2016, VII-Verg 6/16, juris Rn. 36).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - Verg 39/16

    Zulässigkeit eines Schulnotensystems bei der Bewertung von Angeboten

    Für die Frage der Erkennbarkeit ist nach der Rechtsprechung des Senats in Übereinstimmung mit den europarechtlichen Vorgaben ein objektiver Maßstab anzulegen (vgl. Senatsbeschluss vom 01.06.2016 - VII-Verg 6/16, zitiert nach juris, dort Tz. 36; tendenziell ebenso OLG Naumburg, Beschluss vom 16.12.2016 - 7 Verg 6/16, zitiert nach juris).

    Allerdings hat der Senat in der Vergangenheit, insbesondere im Zusammenhang mit sog. Schulnotensystemen beziehungsweise Wertungssystemen, die an Schulnoten angelehnt sind, wiederholt entschieden, dass Bewertungsmaßstäbe intransparent sind, die es dem Bieter nicht ermöglichen, im Vorhinein zu bestimmen, welchen Erfüllungsgrad sein Angebot auf der Grundlage des aufgestellten Kriterienkatalogs oder konkreter Kriterien aufweisen muss, um mit den in einem Bewertungsschema festgelegten Punktwerten bewertet zu werden (Senatsbeschluss vom 29.04.2015 - VII-Verg 35/14 = NZBau 2015, 440, 445; Senatsbeschluss vom 21.10.2015 - VII-Verg 28/14, zitiert nach juris, dort Tz. 75; Senatsbeschluss vom 16.12.2015 - VII-Verg 25/15, zitiert nach juris, dort Tz. 40; Senatsbeschluss vom 01.06.2016 - VII-Verg 6/16, zitiert nach juris, dort Tz. 92).

  • VK Baden-Württemberg, 13.07.2022 - 1 VK 23/22

    Verstoß gegen das Datenschutzrecht führt zum Angebotsausschluss!

    Lediglich eine umfassende Kenntnis der dem Verfahren zugrunde liegenden Vergabeordnung, insbesondere der Literatur oder vergaberechtlichen Rechtsprechung zu den rechtlichen Vorschriften, ist von den Teilnehmern eines Vergabeverfahrens nicht zu erwarten (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.01.2022, 15 Verg 12/20, nicht veröffentlicht; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.06.2016, Verg 6/16, juris, Rn. 36).
  • KG, 20.03.2020 - Verg 7/19

    Sofortige Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren über die Bestellung neuer

    Maßgeblich ist auf das allgemeine und grundlegende Wissen der beteiligten Bieterkreise abzustellen (OLG Düsseldorf vom 6. September 2017 - VII- Verg 9/17 juris Rn. 64; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Juni 2016 - Verg 6/16 juris Rn. 36; OLG München, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - Verg 5/15 juris Rn. 43; Reidt in: Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 4. Auflage 2018, § 160 GWB Rn. 58).

    (1) Das OLG Düsseldorf stellt in seinem Beschluss vom 6. September 2017 - VII- Verg 9/17 - juris Rn. 64 - für die Erkennbarkeit wie der Senat ausdrücklich auf "das allgemeine und grundlegende Wissen der beteiligten Bieterkreise" ab (ebenso OLG München, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - Verg 5/15 juris Rn. 43; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Juni 2016 - VII- Verg 6/16 juris Rn. 36).

  • OLG Düsseldorf, 25.05.2022 - Verg 33/21

    Vergabeverfahren bezüglich einer Rahmenvereinbarung für die Unterstützung bei der

    Im Rahmen der dem Auftraggeber obliegenden Entscheidung bedarf es einer umfassenden Abwägung der widerstreitenden Belange, als deren Ergebnis die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden Gründe nicht nur anerkennenswert sein, sondern überwiegen müssen (Senat Beschl. v. 24.04.2019 - VII-Verg 57/18; Beschl. v. 01.06.2016 -VII-Verg 6/16, BeckRS 2016, 13257 Rn. 34; Beschl. v. 25.11.2009 -VII-Verg 27/09, BeckRS 2010, 2863; OLG München, Beschl. v. 25.03.2019 - Verg 10/18, NZBau 2019, 538).

    Dabei ist auch von Belang, ob sich für spezielle Leistungen ein eigener Markt herausgebildet hat, an dem der Auftraggeber mit Aussicht auf Erfolg die Leistung beschaffen kann (Senat, Beschl. v. 01.06.2016 - VII Verg 6/16, BeckRS 2016, 13257, Rn 36; Senat, Beschl. v. 23.03.2011 - Verg 63/10, NZBau 2011, 369; Knauff , in: MünchKomm Wettbewerbsrecht, 4. Aufl., § 97 GWB Rn 247).

    Der Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers für eine Gesamtvergabe hat eine umfassende Interessenabwägung voranzugehen, die zu dem Ergebnis führt, dass bei einer vertretbaren Würdigung die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden Gründe überwiegen (OLG Frankfurt, Beschl. v. 14.05.2019 - 11 Verg 4/18; NZBau 2018, 632; Senat, Beschl. v. 01.06.2016 - VII Verg 6/16, BeckRS 2016, 13257; OLG Koblenz, Beschl. v. 11.01.2012 - VII Verg 52/11, NZBau 2012, 324; OLG Koblenz, Beschl. v. 04.04.2021 - 1 Verg 2/11, NZBau 2012, 598).

    Dabei ist von den Vergabenachprüfungsinstanzen auch zu beachten, dass das Vergaberecht nicht nur Bieterrechte eröffnet, sondern auch eine wirtschaftliche und den vom öffentlichen Auftraggeber gestellten Anforderungen entsprechende Leistungsbeschaffung gewährleisten soll (OLG Frankfurt, Beschl. v. 14.05.2019 - 11 Verg 4/18; Senat, Beschl. v. 01.06.2016 - VII Verg 6/16, BeckRS 2016, 13257; Senat, Beschl. v. 25.11.2009, VII-Verg 27/09).

    Unter technischen und wirtschaftlichen Gründen im Sinne des § 97 Abs. 4 S. 3 GWB sind solche zu verstehen, die eine Integration aller Leistungsschritte in einer Hand zur Erreichung des vom Auftraggeber angestrebten Qualitätsniveaus notwendig machen (Senat, Beschl. v. 01.06.2016 - VII Verg 6/16, BeckRS 2016, 13257; OLG Koblenz, Beschl. v. 04.04.2012 - 1 Verg 2/11, NZBau 2012, 598).

    Dies kann auch bei komplexen, miteinander verflochtenen Dienstleistungen der Fall sein (Senat, Beschl. v. 01.06.2016 - VII Verg 6/16, BeckRS 2016, 13257; OLG Jena, Beschl. v. 06.06.2007 - 9 Verg 3/07, VergabeR 2007, 677, 680), oder, wenn die Aufteilung in Fachlose unverhältnismäßige Kostennachteile mit sich bringen oder zu einer starken Verzögerung des Vorhabens führen würde (Senat, Beschl. v. 08.09.2004, VII Verg. 38/04, VergabeR 2005, 107; Senat, Beschl. v. 11.07.2007 - Verg VII 10/07).

  • OLG Schleswig, 12.11.2020 - 54 Verg 2/20

    Fahrzeugreserve - (Vergabenachprüfungsverfahren: Präklusion von Rügen in einem

    Zu erwarten ist, dass ein Bieter einen Vergaberechtsverstoß erkennt, der sich durch bloßes Lesen der einschlägigen Normen und einen Vergleich mit dem Text der Vergabeunterlagen ohne weiteres feststellen lässt, wobei allerdings eine umfassende Kenntnis der dem Verfahren zugrundeliegenden Vorschriften nicht zu erwarten ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.06.2016, Verg 6/16, Rn. 36 bei juris).
  • OLG Düsseldorf, 13.05.2019 - Verg 47/18

    Ausschreibung im offenen Verfahren für den Abschluss eines Rahmenvertrages über

    Eine Rügepräklusion kommt aus diesem Grund nur bei ins Auge fallenden Rechtsverstößen in Betracht, die einem durchschnittlich erfahrenen Bieter auch ohne dahingehende Überprüfung der Auftragsbekanntmachung bzw. der Vergabeunterlagen auffallen müssen (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 01.06.2016, VII-Verg 6/16, juris Rn. 36).
  • VK Südbayern, 21.11.2016 - Z3-3-3194-1-37-09/16

    Vergabeverfahren: Anforderungen an die Transparenz der Zuschlagskriterien bei

    Hinsichtlich der Transparenzanforderungen an Zuschlagskriterien folgt die Vergabekammer in ihrer Entscheidung der vor allem vom OLG Düsseldorf entwickelten "Schulnoten"-Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2015, VII-Verg 28/14, Rn. 79 sowie Beschluss vom 16.12.2016, VII-Verg 25/15, Rn. 45 und Beschluss vom 01.06.2016, VII-Verg 6/16, Rn. 64 ff., zit. gem. Beck-online).

    Andernfalls lässt das Wertungssystem objektiv Raum für Manipulationen und Willkür bei der Bewertung der Angebote" (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.06.2016, VII-Verg 6/16, Beck Rn. 65 f.).

  • OLG Düsseldorf, 30.09.2022 - Verg 40/21

    Teil- und/oder Fachlosvergabe ist die Regel, Gesamtvergabe die Ausnahme!

    Sie befindet deshalb grundsätzlich allein darüber, welchen Umfang die zu vergebende Leistung im Einzelnen haben soll und ob gebenenfalls mehrere Leistungsuntereinheiten gebildet werden, die gesondert zu vergeben und vertraglich abzuwickeln sind (Senatsbeschluss vom 1. Juni 2016, VII-Verg 6/16, BeckRS 2016, 13257 Rn. 34).

    Kann die benötigte Leistung auch in Form einer Losvergabe erbracht werden, hat die Teil- und/oder Fachlosvergabe im Sinne eines an den öffentlichen Auftraggeber gerichteten bieterschützenden und justiziablen vergaberechtlichen Gebots die Regel zu sein (Senatsbeschluss vom 25. Juni 2014, VII-Verg 38/13, BeckRS 2014, 15908 Rn. 41), während eine Gesamt- oder zusammenfassende Vergabe nach dem Willen des Gesetzgebers nur in Ausnahmefällen stattfinden darf,weil wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern (OLG Brandenburg, Beschluss vom 27. November 2008, Verg W 15/08, NZBau 2009, 337, 340; Thüringer OLG, Beschluss vom 6. Juni 2007, 9 Verg 3/07NZBau 2007, 730, 731; Senatsbeschluss vom 1. Juni 2016, VII-Verg 6/16, BeckRS 2016, 13257 Rn. 34; BT-Drs.

    Kommt eine solche Ausnahme aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen in Betracht, hat sich der Auftraggeber allerdings in besonderer Weise mit dem Gebot einer Fachlosvergabe und dagegensprechenden Gründen auseinanderzusetzen (Senatsbeschluss vom 1. Juni 2016, VII-Verg 6/16, BeckRS 2016, 13257 Rn. 34).

    Im Rahmen der dem Auftraggeber obliegenden Entscheidung bedarf es folglich einer umfassenden Abwägung der widerstreitenden Belange, als deren Ergebnis die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden Gründe nicht nur anerkennenswert sein, sondern überwiegen müssen (Senatsbeschlüsse vom 1. Juni 2016, VII-Verg 6/16, BeckRS 2016, 13257 Rn. 34 und vom 23. März 2011, VII-Verg 63/10, NZBau 2011, 369).

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  • VK Rheinland, 26.03.2019 - VK 5/19

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  • OLG Düsseldorf, 26.07.2017 - Verg 11/17

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    Zeitvorgaben sind einzuhalten!

  • VK Rheinland, 18.11.2022 - VK 35/22

    Unaufklärbare Widersprüche sind erkennbar und zu rügen!

  • VK Südbayern, 16.12.2020 - 3194.Z3-3_01-20-51

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  • VK Südbayern, 29.11.2022 - 3194.Z3-3_01-22-39

    Leistungen, Vergabeverfahren, Versicherungsschutz, Bewerber, Bieter, Gemeinde,

  • VK Rheinland, 05.06.2019 - VK 11/19

    Vergabeverstoß erst im Nachprüfungsverfahren erkannt: Keine Rüge erforderlich!

  • VK Südbayern, 29.12.2016 - Z3-3-3194-1-47-11/16

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  • VK Westfalen, 04.09.2019 - VK 2-22/19

    Gesamtvergabe setzt umfassende Abwägung der widerstreitenden Belange voraus!

  • VK Westfalen, 01.09.2016 - VK 2-28/16

    Keine Beschreibung technischer Anforderungen ohne Zusatz "oder gleichwertig"!

  • VK Westfalen, 29.07.2016 - VK 2-25/16

    Nicht wertungsrelevante Preise können nachgefordert werden!

  • VK Rheinland, 11.09.2017 - VK D-20/17

    Wettbewerb auch für gewerbliche Unternehmen: Bereichsausnahme greift nicht!

  • VK Thüringen, 17.12.2019 - 250-4002-15631/2019-N-008-HBN
  • VK Rheinland, 25.04.2019 - VK 2/19

    Zu spät vorgebrachter Sachvortrag bleibt unberücksichtigt!

  • VK Westfalen, 16.08.2016 - VK 1-29/16

    Berechnungsmethode nicht offen gelegt: Wertung muss wiederholt werden!

  • VK Thüringen, 20.12.2022 - 4003-404-2022-E-V-009-EF

    Keine rechtzeitige Rüge: Vergabenachprüfungsantrag unzulässig!

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