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   OLG Düsseldorf, 01.12.2017 - I-7 U 151/16   

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OLG Düsseldorf, 01.12.2017 - I-7 U 151/16 (https://dejure.org/2017,51057)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.12.2017 - I-7 U 151/16 (https://dejure.org/2017,51057)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Dezember 2017 - I-7 U 151/16 (https://dejure.org/2017,51057)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Auskunfts- und Wertermittlungsansprüchen sowie Ansprüchen aus § 2329 BGB gegen die Halbgeschwister des Klägers; Verjährung der Ansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung von Pflichtteilsansprüchen bei noch nicht festgestellter Abstammung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Geltendmachung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen nach Feststellung der Abstammung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 283
  • FamRZ 2018, 541
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 09.06.2017 - 7 U 78/16

    Beginn der Verjährung von Pflichtteilsansprüchen eines Abkömmlings bei nicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.12.2017 - 7 U 151/16
    Die Rechtsausübungssperre führt nicht dazu, dass der Beginn der Verjährungsfrist in objektiver Hinsicht zeitlich bis zur rechtskräftigen Feststellung der Vaterschaft des Erblassers hinaus zu schieben ist (Senat, Urteil vom 09.06.2017 - I-7 U 78/16; MünchKomm/Lange, BGB, 7. Aufl. (2017), § 2332, Rn. 6; jurisPK-BGB-Birkenheier, 8. Aufl. (2017), § 2332 Rn. 71; Horn ZErb 2016, 232 - 234; Ruby/Schindler, ZEV 2017, 29, 32; Große-Wilde, MDR 2017, 494, 496; anderer Ansicht OLG Hamm, Beschluss vom 04.11.1985 - 10 W 80/85; Gipp ZErb 2001, 169, 170; Staudinger/Rauscher, BGB (2011), § 1594, Rn. 16).

    Zwar ist der Zeitraum der Verjährung des § 2332 BGB von lediglich 3 Jahren anders als in der zitierten Entscheidung des Senats vom 09.06.2017 zum Az. I-7 U 78/16 - dort nach a.F. des § 2332 Abs. 1 Alt. 2 BGB 30 Jahre - verhältnismäßig kurz.

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 09.06.2017 zu Aktenzeichen I-7 U 78/16 ausgeführt hat, soll § 206 BGB allerdings keine Korrektur von Wertentscheidungen des Gesetzgebers ermöglichen (MünchKommBGB-Grothe, 7. Aufl., § 206, Rn. 6), der eindeutig geregelt hat, dass Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen den Beschenkten generell sowohl für § 2332 BGB a.F. als auch n.F. in drei Jahren nach dem Erbfall aus Gründen der Rechtssicherheit verjähren (vgl. BT-Drucks. 16/8954 S. 15, 22).

    Auch insoweit wird die auf die Erwägungen des Senats in seinem Urteil vom 09.06.2017 zu Aktenzeichen I-7 U 78/16 Bezug genommen.

  • BGH, 09.10.1985 - IVa ZR 1/84

    Verjährung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.12.2017 - 7 U 151/16
    Dieser Rechtsauffassung vermag der Senat jedoch nicht zu folgen, da höchstrichterlich entschieden ist, dass der Pflichtteilsergänzungsanspruch aus § 2329 BGB grundsätzlich auch dann der Verjährung nach § 2332 BGB unterliegt, wenn der Beschenkte zugleich Miterbe ist ( BGH, Urteil vom 09.10.1985 - IVa ZR 1/84).

    Es sei zudem wenig einleuchtend, wenn der beschenkte Erbe es in der Hand habe, seine verjährungsrechtliche Stellung in Bezug auf den Anspruch aus § 2329 BGB dadurch zu verbessern, dass er die wertlose Erbschaft ausschlage (BGH, Urteil vom 09.10.1985 - IVa ZR 1/84).

  • BGH, 22.03.2017 - XII ZB 56/16

    Verjährung des Regressanspruchs eines Scheinvaters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.12.2017 - 7 U 151/16
    Welche Bedeutung diese Rechtsausübungssperre dogmatisch für die Frage der Verjährung hat, ist noch nicht abschließend geklärt (vgl. BGH, Beschluss vom 22.03.2017 - XII ZB 56/16).

    So ist zwar für Unterhaltsansprüche des nichtehelichen Kindes anerkannt, dass die Verjährungsfrist für den Unterhaltsanspruch mit Blick auf die Rechtsausübungssperre vor der rechtskräftigen Feststellung der Vaterschaft grundsätzlich nicht in Lauf gesetzt werden kann, weil dem Unterhaltsanspruch vor der Feststellung der Vaterschaft des Erzeugers jede Realisierungsmöglichkeit fehlt (BGH, Beschluss vom 22.03.2017 - XII ZB 56/16 unter Hinweis auf BGH FamRZ 1981, 763 f. zu § 1600 a Satz 2 a.F. BGB).

  • BGH, 25.01.2012 - XII ZB 461/11

    Betreuervergütung: Verjährungsfrist für den auf die Staatskasse übergangenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.12.2017 - 7 U 151/16
    Einer entsprechenden Anwendung des § 205 BGB auf andere als die dort geregelten Fälle hat der BGH darüber hinaus in einer weiteren Entscheidung bereits eine Absage erteilt (BGH, Beschluss vom 25.01.2012 - XII ZB 461/11).

    Andere rechtliche Hindernisse, die der Geltendmachung des Anspruchs vorübergehend entgegen stehen, sollen danach grundsätzlich keine Hemmung nach § 205 BGB begründen können (BGH, Beschluss vom 25.01.2012 - XII ZB 461/11).

  • LG Wuppertal, 24.06.2016 - 2 O 210/15

    Dreijährige Verjährung eines Auskunfts- und Wertermittlungsanspruchs des Erben

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.12.2017 - 7 U 151/16
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 24.06.2016 - 2 O 210/15 - wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, 1. das Urteil des Landgerichts Wuppertal (Az.: 2 O 210/15) vom 24.06.2016 "aufzuheben" und die Beklagten zu verurteilen, ergänzende Auskunft über den Bestand des Nachlasses des am 05.07.2007 in N verstorbenen M zum Zeitpunkt des Todes zu erteilen, und zwar durch die Vorlage eines notariellen Bestandsverzeichnisses über alle ergänzungspflichtigen Schenkungen, die der Erblasser zu Lebzeiten getätigt hat und über alle unter Abkömmlingen ausgleichspflichtigen Zuwendungen gemäß § 2025 ff. BGB, die der Erblasser zu Lebzeiten an seine Abkömmlinge getätigt hat;.

  • OLG Hamm, 04.11.1985 - 10 W 80/85

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Verfolgung von Erbersatzansprüchen nach

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.12.2017 - 7 U 151/16
    Die Rechtsausübungssperre führt nicht dazu, dass der Beginn der Verjährungsfrist in objektiver Hinsicht zeitlich bis zur rechtskräftigen Feststellung der Vaterschaft des Erblassers hinaus zu schieben ist (Senat, Urteil vom 09.06.2017 - I-7 U 78/16; MünchKomm/Lange, BGB, 7. Aufl. (2017), § 2332, Rn. 6; jurisPK-BGB-Birkenheier, 8. Aufl. (2017), § 2332 Rn. 71; Horn ZErb 2016, 232 - 234; Ruby/Schindler, ZEV 2017, 29, 32; Große-Wilde, MDR 2017, 494, 496; anderer Ansicht OLG Hamm, Beschluss vom 04.11.1985 - 10 W 80/85; Gipp ZErb 2001, 169, 170; Staudinger/Rauscher, BGB (2011), § 1594, Rn. 16).

    Als zweiter dogmatischer Begründungsansatz wird auf eine Hemmung der Verjährung bis zur Feststellung der Vaterschaft nach § 205 BGB (analog) abgestellt (BGH aaO; so auch Brandenburgisches OLG, Urteil vom 16.03.2000 - 9 UF 196/99; OLG Hamm, Beschluss vom 04.11.1985 - 10 W 80/85; Staudinger/Rauscher, BGB (2011), § 1594, Rn. 16).

  • BGH, 17.06.2005 - V ZR 202/04

    Verjährung von Ansprüchen wegen der Inanspruchnahme von Grundstücken für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.12.2017 - 7 U 151/16
    Typischerweise wird mit der erforderlichen Erkennbarkeit des Anspruchs (vgl. zu diesem Erfordernis BGH NJW-RR 2005, 1683, 1687) innerhalb der dreijährigen Frist seit dem Todesfall zu rechnen sein.
  • BGH, 20.05.1981 - IVb ZR 570/80

    Zustandekommen eines Verzichts auf Unterhalt durch Unterlassen der Geltendmachung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.12.2017 - 7 U 151/16
    So ist zwar für Unterhaltsansprüche des nichtehelichen Kindes anerkannt, dass die Verjährungsfrist für den Unterhaltsanspruch mit Blick auf die Rechtsausübungssperre vor der rechtskräftigen Feststellung der Vaterschaft grundsätzlich nicht in Lauf gesetzt werden kann, weil dem Unterhaltsanspruch vor der Feststellung der Vaterschaft des Erzeugers jede Realisierungsmöglichkeit fehlt (BGH, Beschluss vom 22.03.2017 - XII ZB 56/16 unter Hinweis auf BGH FamRZ 1981, 763 f. zu § 1600 a Satz 2 a.F. BGB).
  • BGH, 13.11.2019 - IV ZR 317/17

    Verjährung des einem pflichtteilsberechtigten Abkömmling gemäß § 2329 BGB gegen

    Nach Auffassung des Berufungsgerichts, dessen Urteil unter anderem in ZEV 2018, 143 veröffentlicht ist, waren Pflichtteilsergänzungsansprüche des Klägers aus § 2329 BGB bereits bei Eingang der Klageschrift verjährt.

    (a) Nach einer in der Literatur vertretenen Meinung (Gipp, ZErb 2001, 169, 171 f.; Lauck/Lauck, NZFam 2018, 144; siehe auch Lakkis in jurisPK-BGB, 8. Aufl. § 199 Rn. 14.1 [Stand: 27. Juni 2019]; Wellenhofer, FamRZ 2017, 903, 904) soll die Verjährung von Ansprüchen aus § 2329 BGB erst mit Rechtskraft der Vaterschaftsfeststellung beginnen.

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