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OLG Düsseldorf, 02.02.1999 - 1 Ws 717/98 |
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Volltextveröffentlichung
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- BGH, 24.11.1953 - 1 StR 601/53
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.02.1999 - 1 Ws 717/98
Im gleichen Sinne hat sich der Bundesgerichtshof in seiner unveröffentlichten Entscheidung vom 24. November 1953 - 1 StR 601/53 - geäußert. - OLG Düsseldorf, 30.09.1998 - 1 Ws 491/98
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.02.1999 - 1 Ws 717/98
Hierzu hat der Senat in seinem Beschluß vom 30. September 1998 - 1 Ws 491/98 - ausgeführt:. - BGH, 01.09.1987 - 5 StR 240/86
Falsche Verdächtigung durch Angabe eines falschen Beweismittels
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.02.1999 - 1 Ws 717/98
Der Bundesgerichtshof hat an dieser Rechtsprechung - zuletzt bestätigt durch Beschluß vom 1. September 1987 - 5 StR 240/86 -, abgedruckt in NStE StGB § 164 Nr. 2, ausdrücklich festgehalten. - OLG Düsseldorf, 13.07.1998 - 1 Ws 236/98
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.02.1999 - 1 Ws 717/98
Demgemäß ist in der Antragsschrift unter Mitteilung der Beweismittel hierzu darzulegen, daß auch die subjektiven Voraussetzungen des in Betracht kommenden Straftatbestandes erfüllt sind (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 13. Juli 1998 - 1 Ws 236/98 -). - RG, 21.04.1887 - 681/87
Liegt der Thatbestand falscher Anschuldigung im Sinne von §. 164 St.G.B.'s schon …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.02.1999 - 1 Ws 717/98
Bereits das Reichsgericht hat frühzeitig die Auffassung geäußert, daß unwahre Angaben über Vorgänger die zwar "eine erhebliche Beweisanzeige" bilden, aber nicht den Tatbestand der angezeigten Straftat betreffen, keine Strafbarkeit nach § 164 StGB begründen (vgl. RGSt 16, 37/38).