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   OLG Düsseldorf, 02.02.1999 - I-6 W 60/98   

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OLG Düsseldorf, 02.02.1999 - I-6 W 60/98 (https://dejure.org/1999,8099)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.02.1999 - I-6 W 60/98 (https://dejure.org/1999,8099)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Februar 1999 - I-6 W 60/98 (https://dejure.org/1999,8099)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    KO § 8 Abs. 3
    Leistungen an den Gemeinschuldner nach Veröffentlichung eines allgemeinen Veräußerungsverbots

Papierfundstellen

  • NZI 1999, 455
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.03.1997 - IX ZR 71/96

    Umfang der Pfändung der künftigen Ansprüche aus einem Girovertrag; Erstreckung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.02.1999 - 6 W 60/98
    Verfügungen, die dagegen verstoßen, sind nicht insgesamt, sondern nur dem geschützten Personenkreis gegenüber unwirksam (BGH, NJW 1997, 1857; Kuhn/-Uhlenbruck, a.a.O., § 106 Rdn. 4).

    Bei bereits durchgeführten Vollstreckungsmaßnahmen kann die Masse gegen die damit verbundene Schmälerung im Eröffnungsverfahren nur durch die Anfechtungsvorschriften geschützt werden (BGH, BB 1997, 1066, 1067/68).

  • OLG Düsseldorf, 14.11.1985 - 6 U 95/85

    Anordnung eines Veräußerungsverbots; Veräußerungsverbot; Aufrechnung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.02.1999 - 6 W 60/98
    Die Bank kann aber mit dem ihr zustehenden Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB aufrechnen (OLG Düsseldorf, ZIP 1986, 973; Kuhn/Uhlenbruck, a.a.O., § 106 Rdn. 16 a).
  • BGH, 04.06.1998 - IX ZR 165/97

    Vorverlagerung des Aufrechnungsverbots im Konkurs auf den Zeitpunkt der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.02.1999 - 6 W 60/98
    Der BGH hat mit Beschluß vom 04.06.1998 (NJW 1998, 2538, 2539) seine Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, bestätigt, wonach eine Vorverlagerung der allgemeinen Aufrechnungsschranken auf den Zeitpunkt der Sequestration den Wertungen des Gesetzgebers widerspricht.
  • BGH, 26.01.1983 - VIII ZR 258/81

    Rechtswirkungen der Pfändung einer rechtshängigen Forderung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.02.1999 - 6 W 60/98
    § 407 BGB ist wegen der vergleichbaren Interessenlage im Rahmen des § 135 Abs. 2 BGB analog anwendbar (BGHZ 86, 337, 339; Palandt-Heinrichs, 57. Aufl., §§ 135, 136 Rdn. 9; Kuhn/Uhlenbruck, a.a.O., § 106 Rdn. 5).
  • BGH, 12.11.1998 - IX ZR 145/98

    Kenntnis vom allgemeinen Veräußerungsverbot nach öffentlicher Bekanntmachung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.02.1999 - 6 W 60/98
    Der BGH hat im Urteil vom 12.11.1998 (ZIP 1998, 2162, 2163), erstmals die Auffassung vertreten, daß § 8 Abs. 3 KO auf die öffentlich bekanntgemachte Sicherungsmaßnahme des § 106 KO entsprechend anzuwenden ist.
  • BGH, 15.01.1998 - IX ZB 122/97

    Begriff der wirtschaftlichen Beteiligung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.02.1999 - 6 W 60/98
    Daher wäre die Überbürdung des Prozeßrisikos ein Verstoß gegen Art. 12 Abs. 1 GG (BGH, MDR 1998, 438; Zöller-Philippi, ZPO, 21. Aufl., § 116 Rn.6).
  • BGH, 18.09.2003 - IX ZB 460/02

    Voraussetzungen der Prozeßkostenhilfe für den Insolvenzverwalter im

    An dieser Auffassung, die in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein Zustimmung gefunden hat (vgl. OLG Düsseldorf NZI 1999, 455, 456; OLG Jena ZIP 2001, 579, 580; OLG Köln OLGR 2000, 450 = NZI 2000, 540, 541; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 61. Aufl. § 116 Rn. 10; Kreft in HK-InsO, 2. Aufl. § 129 Rn. 100; MünchKomm-InsO/Ott, § 80 Rn. 89; MünchKomm-ZPO/Wax, 2. Aufl. § 116 Rn. 16; Nerlich/Römermann/Wittkowski, InsO § 80 Rn. 61; Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 80 Rn. 80; Zöller/Philippi, ZPO 23. Aufl. § 116 Rn. 10a), hält der Senat fest.
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