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   OLG Düsseldorf, 02.02.2018 - I-3 Wx 169/17   

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https://dejure.org/2018,6416
OLG Düsseldorf, 02.02.2018 - I-3 Wx 169/17 (https://dejure.org/2018,6416)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.02.2018 - I-3 Wx 169/17 (https://dejure.org/2018,6416)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Februar 2018 - I-3 Wx 169/17 (https://dejure.org/2018,6416)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschwerde der Aktionäre einer Aktiengesellschaft gegen die Versagung der Aussetzung der Eintragung der Ausgliederung/Abspaltung eines Geschäftsbereichs im Handelsregister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit von Rechtsmitteln der Aktionäre gegen einen Beschluss des Registergerichts, eine Eintragung nicht auszusetzen

Papierfundstellen

  • NZG 2018, 752
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 22.06.2017 - 6 AktG 1/17

    Zulässigkeit und Begründetheit eines Freigabeantrags betreffend die Eintragung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.02.2018 - 3 Wx 169/17
    Die Beteiligte hat ihrerseits ein Freigabeverfahren gemäß § 16 Abs. 3 UmwG eingeleitet, in dem das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 22. Juni 2017 (Az.: I-6 AktG 1/17) festgestellt hat, dass diejenigen Klagen, mit denen die Unwirksamkeit des Spaltungsbeschlusses geltend gemacht wird, der Eintragung im Handelsregister nicht entgegenstehen.

    Die Wertfestsetzung beruht auf §§ 61 Abs. 1 Satz 1, 36 Abs. 1 GNotKG und hat sich an den Streitwerten orientiert, die in dem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf, I-6 AktG 1/17, für die Feststellungsklage des Beschwerdeführers zu 1 (20.000,- EUR) und für die Anfechtungsklage der Beschwerdeführerin zu 2 (100.000,- EUR) festgesetzt wurden.

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.02.2018 - 3 Wx 169/17
    Die Vorschrift dient der Umsetzung der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung für das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, wonach im Einzelfall trotz Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzzieles ein Bedürfnis nach einer gerichtlichen Entscheidung fortbestehen kann, wenn dieses Interesse des Betroffenen an der Feststellung der Rechtslage besonders geschützt ist (BVerfGE 104, 220, 232; BT-Drucks. 16/6308 S. 205).

    Das sind insbesondere das Freiheitsgrundrecht, Art. 104 Abs. 2 GG, oder das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, Art. 13 Abs. 2 GG (vgl. BVerfG NJW 2002, 2456; OLG Hamm FGPrax 2010, 79; Keidel/Budde, FamFG, 19. Aufl., § 62 Rn. 14).

  • BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1048/11

    Vorbehaltene Sicherungsverwahrung ist - mit Ausnahme des Verstoßes gegen das

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.02.2018 - 3 Wx 169/17
    Eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch die Rechtsprechung ist erst dann anzunehmen, wenn die Handhabung einer Zuständigkeitsnorm durch ein Gericht unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 131, 268 ff.).
  • BGH, 22.10.2015 - V ZB 169/14

    Rechtsbeschwerde im Freiheitsentziehungsverfahren: Fortsetzung eines in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.02.2018 - 3 Wx 169/17
    Eine Wiederholungsgefahr begründet ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit nur, wenn sie konkret ist; ein allgemeines Interesse daran, für die künftige Rechtspraxis zur Klärung einer Rechtsfrage beizutragen genügt nicht (Senat, FamRZ 2014, 330 f.; BGH FGPrax 2016, 34 f. und 2017, 231 f.; Keidel/Budde, aaO., § 62 Rn. 19; BT-Drucksache 16/6308, S. 205).
  • OLG Düsseldorf, 04.07.2013 - 3 Wx 265/12

    Rechtsfolgen der Erledigung der Hauptsache im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.02.2018 - 3 Wx 169/17
    Eine Wiederholungsgefahr begründet ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit nur, wenn sie konkret ist; ein allgemeines Interesse daran, für die künftige Rechtspraxis zur Klärung einer Rechtsfrage beizutragen genügt nicht (Senat, FamRZ 2014, 330 f.; BGH FGPrax 2016, 34 f. und 2017, 231 f.; Keidel/Budde, aaO., § 62 Rn. 19; BT-Drucksache 16/6308, S. 205).
  • BVerfG, 15.12.2016 - 2 BvR 221/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde mangels Vorlage an den Gerichtshof der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.02.2018 - 3 Wx 169/17
    Zwar kann eine Verletzung des grundgesetzlich geschützten Rechts auf den gesetzlichen Richter dann gegeben sein, wenn ein letztinstanzliches Fachgericht von einer Vorlage einer Sache an den EuGH gemäß AEUV Art. 267 Abs. 3 absieht (vgl. beispielsweise BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 2016, BeckRS 2016, 113185).
  • BVerfG, 11.07.2012 - 1 BvR 3142/07

    Verfassungsbeschwerden in Sachen "Delisting" erfolglos

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.02.2018 - 3 Wx 169/17
    Dies unterfällt jedoch nicht dem Schutzbereich des Grundrechts der Eigentumsfreiheit (vgl. BVerfG NJW 2012, 3081 ff.).
  • OLG Hamm, 10.11.2009 - 15 Wx 225/09

    Rechtsschutzinteresse für die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anordnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.02.2018 - 3 Wx 169/17
    Das sind insbesondere das Freiheitsgrundrecht, Art. 104 Abs. 2 GG, oder das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, Art. 13 Abs. 2 GG (vgl. BVerfG NJW 2002, 2456; OLG Hamm FGPrax 2010, 79; Keidel/Budde, FamFG, 19. Aufl., § 62 Rn. 14).
  • BVerfG, 23.08.2000 - 1 BvR 68/95

    Zum Schutz von Minderheitsaktionären bei "übertragender Auflösung"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.02.2018 - 3 Wx 169/17
    Diese mitgliedschaftlichen Rechte der Beschwerdeführer, die dem Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG unterfallen (vgl. BVerfG DStR 2000, 1659), werden durch die beanstandete Spaltung nicht tangiert und bestehen auch nach Erlass des angefochtenen Beschlusses über die Ablehnung der Aussetzung des Eintragungsverfahrens und auch nach der erfolgten Eintragung im Handelsregister uneingeschränkt fort.
  • OLG Hamm, 16.03.2010 - 15 W 367/09
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.02.2018 - 3 Wx 169/17
    Wird dagegen ein Antrag abgelehnt und damit dem Antragsteller eine angestrebte Verbesserung einer Rechtsstellung versagt, kommt es allein durch die Ablehnung des Antrages nicht zu einem Eingriff in eine Grundrechtsposition und ein aus verfassungsrechtlichen Erwägungen schützenswertes Rehabilitierungssinteresse des Antragstellers besteht nicht (vgl. auch OLG Hamm, FGPrax 2010, 213 und Keidel/Budde, FamFG, 19. Aufl., § 62, 14 + 20; Müko/Fischer, FamFG, 2. Aufll § 62, 27).
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