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   OLG Düsseldorf, 02.03.2015 - II-7 UF 224/14   

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OLG Düsseldorf, 02.03.2015 - II-7 UF 224/14 (https://dejure.org/2015,78865)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.03.2015 - II-7 UF 224/14 (https://dejure.org/2015,78865)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. März 2015 - II-7 UF 224/14 (https://dejure.org/2015,78865)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Verfahrensgang

  • AG Ratingen - 4 F 77/10
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2015 - II-7 UF 224/14
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 04.07.2007 - XII ZR 141/05

    Bemessung der für den Unterhalt ausschlaggebenden ehelichen Lebensverhältnisse

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2015 - 7 UF 224/14
    Lediglich für die Zukunft ist im Rahmen einer Prognose an Einkünfte des Vorjahres anzuknüpfen, sofern keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Berechnung der Einkünfte des laufenden Unterhaltsjahres zur Verfügung stehen BGH FamRZ 2007, 1532, bei juris Rn. 23; BGH FamRZ 2005, 101, 102 f.).

    Solche der Vermögensbildung vorbehaltene Einkommensteile dienen dann nicht mehr der Befriedigung laufender Lebensbedürfnisse und sind damit grundsätzlich der Unterhaltsbemessung entzogen (vgl. BGH FamRZ 2007, 1532, Rz. 26).

    Der für eine Korrektur unangemessener Vermögensbildung heranzuziehende Maßstab darf allerdings nicht dazu führen, dass der Boden der ehelichen Lebensverhältnisse verlassen wird und Vermögenseinkünfte als eheprägend zugrunde gelegt werden, die auch nach einem objektiven Maßstab nicht für die allgemeine Lebensführung verwendet worden wären (vgl. BGH FamRZ 2007, 1532; FamRZ 1985, 582, FamRZ 1982, 151).

    Auf der anderen Seite ist aber auch in die Bemessung des Bedarfs einzubeziehen, dass die Anlegung eines objektiven Maßstabes nicht dazu führen darf, dass die im Rahmen des Zugewinns auszugleichende Vermögensbildung nicht zusätzlichgleichsam doppelt - auch für die Bemessung des Trennungsunterhalts herangezogen wird (vgl. BGH FamRZ 2007, 1532, bei juris Rn. 33 für den Fall der Thesaurierung von Zinsen, die den Unterhaltsbedarf nicht prägten, dem Zugewinnausgleich unterlagen und deshalb nicht für die Bestimmung des Bedarfs nach einem objektiven Maßstab herangezogen werden durften).

  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 624/80

    Bemessung des ehelichen und nachehelichen Unterhalts nach den ehelichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2015 - 7 UF 224/14
    Auch eine absolute Höchstgrenze des Lebensbedarfs lässt sich nicht ziehen (BGH FamRZ 1982, 151).

    Eine absolute Höchstgrenze des Lebensbedarfs des unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten lässt sich nicht ziehen (vgl. BGH FamRZ 1982, 151).

    Der für eine Korrektur unangemessener Vermögensbildung heranzuziehende Maßstab darf allerdings nicht dazu führen, dass der Boden der ehelichen Lebensverhältnisse verlassen wird und Vermögenseinkünfte als eheprägend zugrunde gelegt werden, die auch nach einem objektiven Maßstab nicht für die allgemeine Lebensführung verwendet worden wären (vgl. BGH FamRZ 2007, 1532; FamRZ 1985, 582, FamRZ 1982, 151).

  • BGH, 08.11.1978 - VIII ZR 199/77

    Entscheidung des Berufungsgerichts bei Übergang vom Auskunfts- zum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2015 - 7 UF 224/14
    Die Zurückverweisungsmöglichkeit ergibt sich aus der auch für die vorliegende Fallgestaltung gebotenen entsprechenden Anwendung von § 538 Abs. 2 Nr. 4 ZPO (vgl. BGH FamRZ 1988, 156, bei juris Rz. 20; BGH NJW 1985, 862; BGH NJW 1979, 925 unter 1 b) aa); BGH NJW 1991, 1893ff., bei juris Rz. 19; Zöller/Heßler, aaO, § 538 ZPO, Rn. 48; Zöller/Greger, aaO, § 254 ZPO, Rn. 13).

    In ständiger Rechtsprechung geht der Bundesgerichtshofs von einer entsprechenden Anwendung der Norm aus, wenn der dem Ausnahmetatbestand vergleichbare Fall gegeben ist, dass das erstinstanzliche Gericht einen Stufenantrag insgesamt abgewiesen hat, das Beschwerdegericht hingegen dem Auskunftsanspruch stattgibt (vgl. BGH NJW 1979, 925, unter 1 b) aa); BGH FamRZ 1988, 156, bei juris Rz. 20; BGH NJW 2006, 2626; NJW 2009, 432; WM 1985, 303; WM 1995, 1774, m.w.N.; Zöller-Heßler, ZPO, 29. Aufl., § 538 Rdnr. 48).

  • BGH, 16.01.1985 - IVb ZR 62/83

    Abänderung eines Unterhaltsurteils; Änderung der maßgeblichen Verhältnisse

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2015 - 7 UF 224/14
    Der für eine Korrektur unangemessener Vermögensbildung heranzuziehende Maßstab darf allerdings nicht dazu führen, dass der Boden der ehelichen Lebensverhältnisse verlassen wird und Vermögenseinkünfte als eheprägend zugrunde gelegt werden, die auch nach einem objektiven Maßstab nicht für die allgemeine Lebensführung verwendet worden wären (vgl. BGH FamRZ 2007, 1532; FamRZ 1985, 582, FamRZ 1982, 151).
  • BGH, 10.07.2013 - XII ZB 297/12

    Kindesunterhalt: Barunterhaltspflicht des betreuenden Elternteils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2015 - 7 UF 224/14
    Das Einkommen des Antragsgegners übersteigt nämlich das fiktive Einkommen der Antragstellerin um weit mehr als das Dreifache (vgl. BGH FamRZ 2013, 1558, bei juris Rn 27 ff., 29), so dass eine Unterhaltspflicht der Antragsgegnerin nicht in Betracht kommt.
  • BGH, 05.03.2008 - XII ZR 22/06

    Keine einseitige Vermögensbildung des Unterhaltspflichtigen zu Lasten des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2015 - 7 UF 224/14
    Die gesteigerte Verantwortung der Ehegatten füreinander während des Bestehens der Ehe hat zur Folge, dass der nicht oder nur eingeschränkt erwerbstätige Ehegatte nach § 1361 Abs. 2 BGB nur unter wesentlich engeren Voraussetzungen darauf verwiesen werden kann, seinen Unterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen, als dies gemäß § 1574 BGB nach der Scheidung der Fall ist (vgl. BGH FamRZ 2008, 963, bei juris Rn. 26; Senat, FamRZ 2010, 646 ff.).
  • OLG Celle, 02.10.2008 - 17 UF 97/08

    Höhe des Anspruchs auf nachehelichen Krankheitsunterhalt bei voller

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2015 - 7 UF 224/14
    Wenn der betreuende Elternteil etwa über das Dreifache der unterhaltsrelevanten Nettoeinkünfte des an sich barunterhaltspflichtigen Elternteils verfügt, nähert sich die Einkommensdifferenz einer Grenze, an der es unter gewöhnlichen Umständen der Billigkeit entsprechen kann, den betreuenden Elternteil auch den Barunterhalt für das Kind in voller Höhe aufbringen zu lassen (vgl. Wendl/Klinkhammer 8. Aufl. § 2 Rn. 434; Botur in Büte/Poppen/Menne Unterhaltsrecht 2. Aufl. § 1603 BGB Rn. 99; vgl. zuletzt auch OLG Naumburg FamRZ 2013, 796; OLG Brandenburg JAmt 2012, 710, 711 f.; OLG Celle NJW 2009, 521, 523).
  • BGH, 18.03.2009 - XII ZR 74/08

    Zur Dauer des nachehelichen Betreuungsunterhalts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2015 - 7 UF 224/14
    Kind-oder elternbezogene Umstände, die aus Gründen der Billigkeit zu einer Verlängerung des Betreuungsunterhalts über die Vollendung des dritten Lebensjahres hinaus führen können, sind deswegen vom Unterhaltsberechtigten darzulegen und ggf. zu beweisen (vgl. BGH FamRZ 2009, 770, bei juris Rn 23).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2009 - 7 UF 88/09

    Umfang der Obliegenheitsausschöpfung der Einkommensmöglichkeiten des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2015 - 7 UF 224/14
    Die gesteigerte Verantwortung der Ehegatten füreinander während des Bestehens der Ehe hat zur Folge, dass der nicht oder nur eingeschränkt erwerbstätige Ehegatte nach § 1361 Abs. 2 BGB nur unter wesentlich engeren Voraussetzungen darauf verwiesen werden kann, seinen Unterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen, als dies gemäß § 1574 BGB nach der Scheidung der Fall ist (vgl. BGH FamRZ 2008, 963, bei juris Rn. 26; Senat, FamRZ 2010, 646 ff.).
  • BGH, 30.03.2011 - XII ZR 3/09

    Nachehelicher Unterhalt: Billigkeitsentscheidung über die Verlängerung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2015 - 7 UF 224/14
    Ein gestufter Übergang bis hin zu einer Vollzeiterwerbstätigkeit bleibt möglich (vgl. BGH FamRZ 2011, 791, bei juris Rn 20).
  • BGH, 21.02.1991 - III ZR 169/88

    Entscheidung über das Leistungsbegehren im Rahmen einer Stufenklage

  • OLG München, 20.10.1994 - 16 UF 797/94

    Übergang von einer bezifferten Leistungsklage in eine Stufenklage nach § 254 ZPO

  • BGH, 24.05.1995 - VIII ZR 146/94

    Umfang der Entscheidung des Berufungsgerichts im Falle einer Stufenklage

  • OLG Stuttgart, 01.06.1999 - 12 U 239/98
  • BGH, 03.11.2004 - XII ZR 120/02

    Rechtskraft der Abweisung einer Klage auf künftigen Unterhalt

  • BGH, 03.05.2006 - VIII ZR 168/05

    Pflicht des Zwangsverwalters eines vermieteten Grundstücks zur Abrechnung von

  • BGH, 07.12.2011 - XII ZR 151/09

    Nachehelicher Unterhalt: Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse; Bemessung

  • BGH, 14.11.1984 - VIII ZR 228/83

    Entscheidung des Berufungsgerichts bei Abweisung einer Stufenklage

  • BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 62/09

    Provisionsrückzahlungsanspruch des Geschäftsherrn und Auskunftsanspruch des

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