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   OLG Düsseldorf, 02.03.2017 - I-15 U 48/14   

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OLG Düsseldorf, 02.03.2017 - I-15 U 48/14 (https://dejure.org/2017,18358)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.03.2017 - I-15 U 48/14 (https://dejure.org/2017,18358)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. März 2017 - I-15 U 48/14 (https://dejure.org/2017,18358)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2017, 448
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 03.07.2012 - VI ZR 120/11

    Arzthaftungsprozess: Verstoß gegen das verfassungsmäßige Verbot einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2017 - 15 U 48/14
    Dies ist der Fall, wenn die Zulassung zu irgendeiner Verschiebung des Verfahrensablaufs zwingt (BGH, NJW 2012, 2808; Zöller/Greger, aaO, § 296 Rn. 22 m. w. N.).

    Der Senat konnte bei dieser Sachlage - anders als bei den Einwendungen zur Dokumentation der bereits durchgeführten Messungen, die lediglich kurze ergänzende Angaben der Sachverständigen 1 erforderten - die Verspätung somit auch nicht durch Vorbereitungs-maßnahmen gemäß § 273 ZPO ausgleichen und dadurch eine drohende Verzögerung abwenden (vgl. BGH, NJW 2012, 2808).

    Eine Präklusion ist zwar ausnahmsweise nicht zulässig, wenn sich ohne weitere Erwägung aufdrängt, dass das Verfahren durch die Präklusion früher beendet wird als dies bei einem ungestörten Verlauf des Verfahrens zu erwarten war, sog. Verbot der Überbeschleunigung (vgl. BVerfGE 75, 302; BGH, NJW 2012, 2808).

  • BGH, 08.10.2015 - I ZR 225/13

    Zur Frage der Zulässigkeit einer Werbung in Deutschland für eine Eizellspende

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2017 - 15 U 48/14
    Die entgegen dem Wortlaut des § 513 Abs. 2 ZPO in der Berufungsinstanz von Amts wegen zu prüfende internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte (BGH, WRP 2016, 958 - Freunde finden; BGH, GRUR 2016, 513 - Eizellspende) folgt für die Beklagte zu 2) aus Art. 60 EuGVVO i. V. m. Art. 2 Abs. 1 EuGVVO, weil sie ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat.

    Anwendbar ist damit bei Handlungen vor Vertragsschluss das Recht des Marktortes, an dem auf die Verbraucher zum Zwecke des Produktabsatzes eingewirkt wird, mithin der Ort der wettbewerblichen Interessenkollision (BGH, GRUR 2016, 513 - Eizellspende; Köhler in: Köhler/Bornkamm, aaO, Einl. Rn. 5.34; Palandt/ Thorn, Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar, 76. Aufl., Rom II 6 Rn. 9 m. w. N.).

    Bei Werbemaßnahmen ist entscheidend, auf welchen Markt sie gerichtet sind (BGH, GRUR 2016, 513 - Eizellspende m. w. N.); bei Absatzhandlungen, wo das Produkt zum Kauf angeboten wird (Köhler in: Köhler/Bornkamm, aaO, Einl. Rn. 5.34).

  • BGH, 10.03.2016 - I ZR 183/14

    Wettbewerbsverstoß: Voraussetzungen für die erfolgreiche Geltendmachung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2017 - 15 U 48/14
    Es handelt sich dabei um einen weiteren Streitgegenstand, weil die Klägerin zu 1) den vorbeugenden Unterlassungsanspruch auf einen anderen Lebenssachverhalt stützt (vgl. BGH, WRP 2016, 1351 - Stirnlampen m. w. N.), indem sie ihn mit der Vergabe einer Lizenz von der Beklagten zu 2) an A s.r.l. und den Umständen von Angebot und Werbung der lizensierten Schuhe in L1 begründet.

    Vorbereitende Maßnahmen begründen eine Erstbegehungsgefahr nur, wenn ernsthafte und greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine in naher Zukunft konkret drohende Rechtsverletzung bestehen (BGH, GRUR 1994, 57 - Geld-zurück-Garantie; BGH, GRUR 1999, 1097 - Preissturz ohne Ende; BGH, WRP 2015, 717 - Keksstangen; BGH, WRP 2016, 1351 - Stirnlampen m. w. N.).

    Die sie begründenden Umstände müssen die drohende Verletzungs-handlung so konkret abzeichnen, dass sich für alle Tatbestandsmerkmale zuverlässig beurteilen lässt, ob sie verwirklicht sind (BGH, WRP 2015, 717 - Keksstangen; BGH, WRP 2016, 1351 - Stirnlampen; Bornkamm in: Köhler/Bornkamm, aaO, § 8 Rn. 1.24 und 1.28 m. w. N.).

  • BGH, 15.07.1998 - IV ZR 206/97

    Aufklärungspflicht des Gerichts bei Zweifeln und Unklarheiten eines Gutachtens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2017 - 15 U 48/14
    In diesem Fall steht einer entsprechenden Anordnung auch nicht entgegen, dass die Partei ihr Antragsrecht wegen Verspätung verloren hat (BGH, NJW-RR 1998, 1527; Zöller/Greger, aaO, § 411 Rn. 5 m. w. N.).

    Einwänden, die sich daraus gegen das Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen ergeben, muss das Gericht grundsätzlich nachgehen und den Sachverhalt weiter aufklären, wobei sich insbesondere auch die mündliche Anhörung des gerichtlichen Sachverständigen anbietet (BGH, NJW-RR 1998, 1527).

  • BGH, 24.09.2013 - I ZR 89/12

    Matratzen Factory Outlet

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2017 - 15 U 48/14
    Für die Beurteilung, ob eine Werbung irreführend ist, kommt es darauf an, welchen Gesamteindruck sie bei den angesprochenen Verkehrskreisen hervorruft (BGH, GRUR 2005, 440 - Epson-Tinte; BGH, GRUR 2005, 690 - Internet-Versandhandel; BGH, GRUR 2013, 1254 - Matratzen Factory Outlet).

    Unter einer Markenware im wettbewerbsrechtlichen Sinne ist eine mit einer Marke gekennzeichnete Ware zu verstehen, die sich bereits einen Namen gemacht, die also im Verkehr bekannt und wegen ihrer gleichbleibenden oder verbesserten Qualität anerkannt ist (OLG Düsseldorf, GRUR 1978, 543; Bornkamm/Feddersen in: Köhler/Bornkamm, Kommentar zum UWG, 35. Aufl., § 5 Rn. 2.98; offengelassen von BGH, GRUR 2013, 1254 - Matratzen Factory Outlet m. w. N.).

  • BGH, 23.10.2014 - I ZR 133/13

    Zur Zulässigkeit der Präsentation eines als Nachahmung beanstandeten Keksprodukts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2017 - 15 U 48/14
    Vorbereitende Maßnahmen begründen eine Erstbegehungsgefahr nur, wenn ernsthafte und greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine in naher Zukunft konkret drohende Rechtsverletzung bestehen (BGH, GRUR 1994, 57 - Geld-zurück-Garantie; BGH, GRUR 1999, 1097 - Preissturz ohne Ende; BGH, WRP 2015, 717 - Keksstangen; BGH, WRP 2016, 1351 - Stirnlampen m. w. N.).

    Die sie begründenden Umstände müssen die drohende Verletzungs-handlung so konkret abzeichnen, dass sich für alle Tatbestandsmerkmale zuverlässig beurteilen lässt, ob sie verwirklicht sind (BGH, WRP 2015, 717 - Keksstangen; BGH, WRP 2016, 1351 - Stirnlampen; Bornkamm in: Köhler/Bornkamm, aaO, § 8 Rn. 1.24 und 1.28 m. w. N.).

  • BGH, 14.01.2016 - I ZR 65/14

    Facebook-Funktion "Freunde finden"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2017 - 15 U 48/14
    Die entgegen dem Wortlaut des § 513 Abs. 2 ZPO in der Berufungsinstanz von Amts wegen zu prüfende internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte (BGH, WRP 2016, 958 - Freunde finden; BGH, GRUR 2016, 513 - Eizellspende) folgt für die Beklagte zu 2) aus Art. 60 EuGVVO i. V. m. Art. 2 Abs. 1 EuGVVO, weil sie ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat.

    Die Klägerin zu 1) hat gegen die Beklagte zu 2) keinen Anspruch auf Unterlassung von Werbung in der Bundesrepublik Deutschland für die im Berufungsantrag zu a) beschriebenen Reflexzonensohlen mit dem Hinweis "nach Dr. X" gemäß § 8 Abs. 1 UWG i. V. m. §§ 3 Abs. 1 und 2, 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, der durch das Zweite Gesetz zur Änderung des UWG vom 02.12.2015 keine inhaltliche Änderung erfahren hat (vgl. BGH, WRP 2016, 958 - Freunde finden, Rn. 65).

  • LG Düsseldorf, 16.01.2013 - 12 O 296/10
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2017 - 15 U 48/14
    Die Berufung der Klägerin zu 1) gegen das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 16.01.2013, Az. 12 O 296/10, wird zurückgewiesen, soweit sie gegen die Beklagte zu 2) gerichtet ist.

    Die Klägerin zu 1) beantragt, die Beklagte zu 2) unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 16.01.2013, Az. 12 O 296/10, zu verurteilen, a).

  • BGH, 23.06.2003 - II ZR 305/01

    Umfang der Ermittlung ausländischen Rechts durch den Tatrichter; Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2017 - 15 U 48/14
    Das Studium ausländischer Gesetzestexte reicht insoweit nicht aus, sondern das ausländische Recht ist so auszulegen und anzuwenden, wie Rechtsprechung und Lehre des betreffenden Landes es handhaben (BGH, MDR 2003, 1128; Zöller/Geimer, aaO, § 293 Rn. 24).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2017 - 15 U 48/14
    Eine Präklusion ist zwar ausnahmsweise nicht zulässig, wenn sich ohne weitere Erwägung aufdrängt, dass das Verfahren durch die Präklusion früher beendet wird als dies bei einem ungestörten Verlauf des Verfahrens zu erwarten war, sog. Verbot der Überbeschleunigung (vgl. BVerfGE 75, 302; BGH, NJW 2012, 2808).
  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 24/03

    Arzneimittelwerbung im Internet

  • BGH, 24.09.1986 - VIII ZR 255/85

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens in der Berufungsinstanz; Teilweise

  • OLG Düsseldorf, 01.07.1978 - 2 U 135/77
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

  • BGH, 15.04.1999 - I ZR 83/97

    Preissturz ohne Ende - Vorbeugender Unterlassungsanspruch;

  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 229/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr II - Wiederholungsgefahr

  • BGH, 14.07.1993 - I ZR 189/91

    Geld-zurück-Garantie - Irreführung/sonst; übertriebenes Anlocken

  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 96/02

    Direkt ab Werk

  • BGH, 07.04.2005 - I ZR 314/02

    Internet-Versandhandel

  • BGH, 07.11.2006 - X ZR 149/04

    Erlass eines Teilurteils gegen einen Streitgenossen bei Tod einer Partei

  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 42/10

    Teilurteil: Berücksichtigung der Unzulässigkeit in der Revisionsinstanz; Erlass

  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 202/10

    Marktführer Sport

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