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   OLG Düsseldorf, 02.04.2013 - I-3 Wx 171/12, 3 Wx 171/12   

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https://dejure.org/2013,7569
OLG Düsseldorf, 02.04.2013 - I-3 Wx 171/12, 3 Wx 171/12 (https://dejure.org/2013,7569)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.04.2013 - I-3 Wx 171/12, 3 Wx 171/12 (https://dejure.org/2013,7569)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. April 2013 - I-3 Wx 171/12, 3 Wx 171/12 (https://dejure.org/2013,7569)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Nachtragsliquidation wegen vor Löschung geprüfter Ansprüche bei bestandskräftiger Schlussrechnung und Entlastung der Abwickler ("Falke-Bank AG")

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 273 Abs. 1; AktG § 3 273 Abs. 4 S. 1
    Zulässigkeit der Nachtragsliquidation einer bereits im handelsregister gelöschten Privatbank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    AktG § 273
    Auswahlermessen, Darlegungs- und Beweislast, Einlage, Ermessensentscheidung, Ermessensspielraum, Gesellschaftsrecht, Handelsregister/Registergericht, Liquidation, Liquidator, Löschung, Nachtragsliquidation, Schadensersatzanspruch, überprüfbares Ermessen

Verfahrensgang

  • AG Düsseldorf - HRB 39185
  • OLG Düsseldorf, 02.04.2013 - I-3 Wx 171/12, 3 Wx 171/12

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 877
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Düsseldorf, 27.04.2010 - 35 O 79/08
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.04.2013 - 3 Wx 171/12
    Eine weitere Hauptversammlung fand am 30. Juni 2008 statt; die dortigen Beschlüsse wurden vor dem Landgericht Düsseldorf im Verfahren 35 O 79/08 angefochten.

    Zu diesem Ergebnis seien sowohl Prof. H. in seinem Gutachten vom 23. Oktober 2005 seiner ergänzenden Stellungnahme vom 02. April 2006 als auch die Sonderprüfer der Beteiligten zu 7 gemäß § 142 Abs. 2 Satz 1 AktG in ihrem Sonderprüfbericht vom 28. März 2006 gekommen; überdies seien die angeblichen Ansprüche bereits Gegenstand zweier Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen des Beteiligten zu 1 gegen die Beteiligte zu 7 vor dem LG Düsseldorf gegen Beschlüsse der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 29. August 2007 (35 O 127/07) und 30. Juni 2008 (35 O 79/08) gewesen, die durch Urteile vom 20. bzw. 27. April 2010 rechtskräftig abgewiesen worden seien.

    Zwischen dem Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Juli 2004, betreffend die Liquidation der Beteiligten zu 7 wegen Fehlens der notwendigen Eigenkapitalausstattung und Bestellung der Abwickler sowie der Eintragung der Beendigung der Liquidation in das Handelsregister am 15. Dezember 2010 liegen mehr als 6 Jahre, in denen die Abwickler unter dem 28. Januar 2005 in der Hauptversammlung über den Stand der Abwicklung und auch zu den Kapitalerhöhungen im Zusammenhang mit dem Erwerb der WB berichtet haben, der Richter am BGH a. D. Prof. H. sein Gutachten vom 23. Oktober 2005 erstattet hat, am 28. November 2005 eine Informationsveranstaltung für die Aktionäre stattgefunden hat, die Sonderprüfer ihren Bericht vom 28. März 2006 abgegeben haben, der Gutachter Prof. H. unter dem 02. April 2006 ergänzend Stellung genommen hat, die Hauptversammlung am 29. August 2007 beschlossen hat, den Abschluss der Schlussrechnung festzustellen und zu genehmigen und die Abwickler zu entlasten, und schließlich - nachdem die Aktionäre diese und weitere Beschlüsse der Hauptversammlung vom 30. Juni 2008 ohne Erfolg in den Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf 35 O 127/07 und 35 O 79/08 mit Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen angegriffen hatten - das Registergericht am 15. Dezember 2010 zu der Beurteilung gelangt ist, dass die Abwicklung abgeschlossen ist, und die Anmeldung dieses Vorgangs in das Handelsregister eingetragen hat.

    Die Aktionäre haben ihren Minderheitenschutz dahin in Anspruch genommen, dass sie diese und weitere Beschlüsse aus der Hauptversammlung vom 30. Juni 2008 in den Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf 35 O 127/07 und 35 O 79/08 mit Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen angegriffen haben, dies allerdings ohne Erfolg.

  • BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 3 Z 204/84

    Nachtragsliquidation; Voraussetzungen; GmbH

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.04.2013 - 3 Wx 171/12
    Das ist der Fall, wenn noch Vermögen vorhanden ist, das unter die Gläubiger und nach deren Befriedigung unter die Gesellschafter verteilt werden kann (Karsten Schmidt in Großkommentar zum AktG Hopf/Wiedemann 4. Auflage 2013, § 273 Rdz 12 f.; Hüffer in Münchener Kommentar zum Aktiengesetz, Goette/Habersack, 3. Auflage 2011 § 273 Rdz. 32; BayObLG FGPrax 2004, 297, 298; BayObLG ZIP 1985, 33 f.; Kraft in Kölner Kommentar zum Aktiengesetz, 2. Auflage 1996 § 273 Rn 25).

    Der Antragsteller muss schlüssig darlegen, dass der behauptete Anspruch auch realisiert werden kann (BayObLG ZIP 1985, 33 f.; Hüffer, Aktiengesetz, 10. Auflage 2012 § 273 Rdz.14; ders. in Münchener Kommentar zum Aktiengesetz, a.a.O.).

  • BayObLG, 21.07.2004 - 3Z BR 130/04

    Voraussetzungen für die Bestellung eines Nachtragsliquidators für eine gelöschte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.04.2013 - 3 Wx 171/12
    Das ist der Fall, wenn noch Vermögen vorhanden ist, das unter die Gläubiger und nach deren Befriedigung unter die Gesellschafter verteilt werden kann (Karsten Schmidt in Großkommentar zum AktG Hopf/Wiedemann 4. Auflage 2013, § 273 Rdz 12 f.; Hüffer in Münchener Kommentar zum Aktiengesetz, Goette/Habersack, 3. Auflage 2011 § 273 Rdz. 32; BayObLG FGPrax 2004, 297, 298; BayObLG ZIP 1985, 33 f.; Kraft in Kölner Kommentar zum Aktiengesetz, 2. Auflage 1996 § 273 Rn 25).
  • BGH, 02.06.2003 - II ZR 102/02

    Voraussetzungen der Nachtragsliquidation einer Publikums-KG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.04.2013 - 3 Wx 171/12
    Zum Vermögen der Gesellschaft gehören auch noch bestehende Einlagenansprüche (BGH DStR 2003, 1541, 1542 (Publikums-KG); BayObLG …
  • KG, 28.09.2018 - 22 W 60/14

    Nachtragsliquidation: Bestellung eines Nachtragsliquidators zum Zweck der

    Die Nachtragsliquidation ist darauf gerichtet, nach dem Schluss einer Liquidation notwendige Einzelmaßnahmen durchzuführen, die auf eine Vollbeendigung der Gesellschaft gerichtet sind (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 20 W 288/12 -, juris Rdn. 18f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02. April 2013 - I-3 Wx 171/12 -, juris Rdn. 48).
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